---
name: insolvenzplan-paragraf-217-inso-bgh-ix-zb-66-19
description: "Insolvenzplan Paragraf 217 InsO BGH Ix Zb 66 19: fachanwaltlicher Spezialskill mit Normenanker, Fristen-/Zustaendigkeitscheck, Beweisfragen, Rechtsprechungshygiene und direkt nutzbarem Arbeitsprodukt."
---

# Insolvenzplan Paragraf 217 InsO BGH Ix Zb 66 19

## Einsatzlage

Schuldnerin legt Insolvenzplan; Gläubigergruppe verweigert Zustimmung.

## Normenanker

- § 217 InsO
- § 15a InsO
- § 17 InsO
- § 19 InsO
- §§ 129 ff. InsO
- §§ 217 ff. InsO

## Rechtsprechungsanker und Quellenhygiene

- BGH 17.07.2019 IX ZB 66/19 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist.

## Prüfprogramm

1. Sachverhalt auf die tatbestandlichen Kernelemente des Skilltitels reduzieren: Beteiligte, Zeitpunkt, Frist, Zuständigkeit, Antrag oder Anspruch, Beweislast.
2. Normenanker live gegen Gesetzestext prüfen und abweichende Spezialnormen der Akte ergänzen.
3. Rechtsprechungsanker nur verwerten, wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate.
4. Gegenargumente der anderen Seite mitdenken: Zulässigkeit, Frist, Zuständigkeit, Darlegungslast, Beweisverwertbarkeit, Ermessens- oder Verhältnismäßigkeitsfehler.
5. Ergebnis als Ampel, To-do-Liste und Textbaustein ausgeben.

## Arbeitsergebnis

Obstruktionsverbot; Cramdown wenn Gläubiger gleich gestellt.

## Belege und Aktenlücken

- Insolvenzplan
- Gruppenbildung
- Stimmprotokoll
