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name: insolvenzplan-starug-planwerkstat-workflow-kaltstart-und-routing
title: Kaltstart und Routing
description: 'Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Insolvenzplan- und StaRUG-Planwerkstatt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/insolvenzplan-starug-planwerkstatt/skills/workflow-kaltstart-und-routing
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: bankruptcy
language: de
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# Kaltstart und Routing

## Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.

## Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:

1. Wer fragt in welcher Rolle?
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?

## Arbeitsworkflow
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
3. Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.

## Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.

## Routing-Weichen Insolvenzplan vs. StaRUG-Plan
- **Welches Verfahren?**
  - Insolvenzplan §§ 217 ff. InsO: voraussetzungslos Eröffnungsgrund (§§ 17, 18, 19 InsO) plus eröffnetes Verfahren (Regel oder Eigenverwaltung).
  - StaRUG-Restrukturierungsplan §§ 4 ff. StaRUG: nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO (24-Monats-Prognose). Eintritt der Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO oder Überschuldung § 19 InsO blockt StaRUG.
- **Wer initiiert?**
  - Insolvenzplan: Schuldner (§ 218 Abs. 1 InsO) oder Verwalter (Auftrag durch Gläubigerversammlung § 157 InsO).
  - StaRUG: ausschließlich Schuldner (§ 31 StaRUG, Anzeige beim Restrukturierungsgericht).
- **Eingriffstiefe?**
  - Insolvenzplan: alle Forderungen außer Aussonderungsrechten; Kapitalmaßnahmen § 225a InsO (Debt-to-Equity).
  - StaRUG: nur gestaltbare Forderungen; persönliche Ansprüche von Arbeitnehmern, Steuer- und Sozialversicherungsforderungen sind tendenziell ausgeschlossen (§ 4 StaRUG, Ausnahmen prüfen).
- **Mehrheiten:**
  - Insolvenzplan § 244 InsO: 50 Prozent Kopf- und Summenmehrheit je Gruppe; Obstruktionsverbot § 245 InsO.
  - StaRUG § 25 StaRUG: 75 Prozent Summenmehrheit je Gruppe; Cross-Class Cram-Down §§ 26–28 StaRUG.
- **Abstimmungsweg:**
  - Insolvenzplan: Erörterungs- und Abstimmungstermin § 235 InsO.
  - StaRUG: gerichtliche Planabstimmung § 23 StaRUG oder außergerichtlich.

## Eilige Trigger
- Drohende ZU + Gestaltungsbedarf → StaRUG-Anzeige sofort prüfen (§ 31 StaRUG Stabilisierungsanordnung § 49 StaRUG).
- Bereits insolvenzreif → Antragspflicht § 15a InsO vorgehend; ggf. Eigenverwaltung mit Insolvenzplan.
