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name: instanzenzug-revision-historisch
description: "Instanzenzug und Revision im preussischen Recht historisch. Skill behandelt den dreistufigen Instanzenzug Berufung Revision Nichtigkeitsbeschwerde sowie die Aufgaben des Obertribunals Berlin und die Fortwirkung zum heutigen Instanzenzug. Liefert Quellenmatrix."
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# Pralr Instanzenzug Revision Historisch

## Instanzenzug

### Erste Instanz
- Patrimonialgericht oder Stadtgericht.

### Zweite Instanz
- Oberlandesgericht / OLG.

### Dritte Instanz
- Obertribunal Berlin (oberste Instanz).
- Später Reichsgericht Leipzig (RGG 1879).

## Berufung

- Tatsachen- und Rechtspruefung in zweiter Instanz.

## Revision

- Reine Rechtspruefung in dritter Instanz.

## Nichtigkeitsbeschwerde

- Bei groben Verfahrensfehlern.

## Obertribunal Berlin

- Gegruendet 1703.
- Aufgeloest 1879 mit RGG.
- Veroeffentlichte einflussreiche Entscheidungen.

## Fortwirkung

- BGH heutige Funktion.
- BVerwG, BFH, BAG, BSG.

## Prüfraster

1. Welche Instanz?
2. Welche Prüfungsdichte?
3. Heutige Äquivalenz?

## Normenanker

Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:

- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

## Powersprint-Vertiefung

- **Quellenarbeit:** Vor einer Aussage die betroffene ALR-Stelle mit Teil, Titel und Paragraph aus der 1794er oder 1804er Fassung festhalten; Abweichungen zwischen Fassungen nur behaupten, wenn sie am Text belegt sind.
- **Historische Funktion:** Erkläre, ob `Pralr Instanzenzug Revision Historisch` eher ständische Ordnung, Kameralstaat, Privatrechtsdogmatik, Polizeirecht oder frühe Verfahrensrationalisierung abbildet.
- **Moderner Vergleich:** Stelle die heutige Parallele nur als Vergleich daneben, etwa BGB, ZPO, FamFG, StGB/StPO oder öffentliches Recht; niemals so tun, als gelte ALR-Recht noch unmittelbar.
- **Output:** Liefere eine Mini-Synopse `ALR-Regel / historisches Problem / heutige Vergleichsnorm / didaktischer Nutzen / offene Quellenprüfung`.
