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name: int-verrechnungspreise-1-astg
description: "Skill zu Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen — Fremdvergleichsgrundsatz § 1 AStG Korrekturregeln Dokumentationspflicht § 90 Abs. 3 AO Country-by-Country-Reporting und Zuschlaege nach § 162 Abs. 4 AO. Anwendungsfall Konzern wird geprueft und die Prüfung versucht Gewinnkorrekturen..."
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# Verrechnungspreise im Internationalen Steuerrecht — § 1 AStG und Dokumentation § 90 Abs. 3 AO

## Fachlicher Anker

- **Normen:** § 1, § 90 Abs. 3 AO, § 6a.
- **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten.

## Triage — kläre vor der Bearbeitung

1. Liegt Nahestehensverhaeltnis iSd § 1 Abs. 2 AStG vor?
2. Welche Methode wird angewandt (Preisvergleich Wiederverkauf Kostenaufschlag TNMM Profit-Split)?
3. Wurde die Dokumentation § 90 Abs. 3 AO erstellt — Local File Master File CbCR?
4. Sind Zuschlaege nach § 162 Abs. 4 AO bei fehlender, verspaeteter oder unverwertbarer Dokumentation möglich?
5. Greift Korrekturregelung § 1 AStG im Verhältnis zu DBA?
- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

## Rechtsgrundlagen

- **§ 1 AStG** — Berichtigung von Einkuenften bei internationalen Geschäftsbeziehungen.
- **§ 90 Abs. 3 AO** — Dokumentationspflicht.
- **§ 162 Abs. 4 AO** — Zuschlag bei Verletzung der Dokumentationspflichten.
- **§§ 138a 138b AO** — Country-by-Country-Reporting.
- **OECD-Verrechnungspreis-Leitlinien**.

## Aktuelle Rechtsprechung

- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.

## Zentrale Normen

§ 1 AStG · § 90 Abs. 3 AO · § 162 Abs. 4 AO · § 138a AO · § 138b AO · OECD-Verrechnungspreis-Leitlinien · Art. 9 OECD-MA

## Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins

- Verfahrens-Sklls (`anw-einspruch-finanzamt`, `anw-aussetzung-vollziehung`, `anw-akteneinsicht-steuerakte`) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die **materielle** Begruendung.
- Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel `fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao` und `fa-stu-selbstanzeige-371-ao` aufrufen.
- Bei berufsrechtlichen Fragestellungen `fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit` bzw. `fa-stu-rvg-steuerstreit` parallel ziehen.
