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name: interdictum-fraudatorium-restitutio
description: "Interdictum fraudatorium und restitutio in integrum: weitere praetorische Schutzinstrumente gegen Gläubigerschaedigung. Skill behandelt die Voraussetzungen den Eilcharakter des interdictum und die Verzahnung mit der actio Pauliana. Liefert Quellenmatrix."
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# Rom 117 Interdictum Fraudatorium Und Restitutio In Integrum

## Quellenanker

- **D. 42.8.1 pr. (Ulpian)** — Edikt: quae fraudationis causa gesta erunt — Anfechtung gläubigerbenachteiligender Akte
- **D. 42.8.6.11** — consilium fraudis und scientia fraudis des Erwerbers bei entgeltlichem Erwerb
- **D. 42.8.25.1** — unentgeltlicher Erwerb: Rückgewähr auch ohne Kenntnis
- **D. 22.1.38.4** — Umfang: Rückgewähr cum omni causa (mit Früchten)

## Kernregeln

Die actio Pauliana (klassisch: interdictum fraudatorium + in integrum restitutio, justinianisch verschmolzen) ficht Vermögensverschiebungen des insolventen Schuldners an. Voraussetzungen: eventus damni (Gläubigerbenachteiligung), consilium fraudis (Benachteiligungsvorsatz des Schuldners), bei entgeltlichem Erwerb zusätzlich scientia fraudis des Erwerbers — der unentgeltliche Erwerber muss auch gutgläubig zurückgewähren (qui certat de damno vitando vs. de lucro captando). Jahresfrist (annus utilis).

## Moderne Parallele

Direkte Nachfahren: §§ 129 ff. InsO (Vorsatzanfechtung § 133 InsO = consilium + scientia; Schenkungsanfechtung § 134 InsO = strengere Haftung des Unentgeltlichen) und AnfG für die Einzelzwangsvollstreckung. Die Wertungsachse entgeltlich/unentgeltlich ist seit 2000 Jahren stabil.

## Typische Fehler

Pauliana nicht als Nichtigkeitsregel lesen — das Geschäft bleibt wirksam, nur die Rückgewähr wird geschuldet (relative Unwirksamkeit, wie § 143 InsO). Fristen und Beweislast je nach Fallgruppe trennen.

## Arbeitsweise

1. Quellen zuerst: einschlägige Stellen (Gaius, Digesten, Codex) mit Inskription benennen; Rekonstruktionsgrad und Interpolationsverdacht offenlegen.
2. Epochen trennen: vorklassisch — klassisch — justinianisch — Rezeption; nichts rückprojizieren.
3. Funktional vergleichen: erst die römische Funktion, dann die heutige Norm mit gleicher Aufgabe; Unterschiede ausdrücklich benennen.
4. Für Klausur/Lehre: Institutionensystem (personae — res — actiones) als Gliederungsraster nutzen; lateinische Begriffe beim ersten Auftreten übersetzen.
