---
name: interessenvertretung-begriff
description: "Prüft, ob eine Kontaktaufnahme unmittelbare oder mittelbare Einflussnahme auf Willensbildungs- oder Entscheidungsprozesse nach § 1 LobbyRG ist. Abgrenzung zu Information, Petition, Servicekontakt und rein lokalem Anliegen. Output Subsumtionsmatrix."
---

# Begriff der Interessenvertretung

## Einsatz

Den gesetzlichen Grundtatbestand erfassen, bevor Schwellen oder Ausnahmen geprueft werden.

## Gefuehrter Ablauf

1. Sachverhalt in einem Satz zusammenfassen: Wer will mit wem worueber sprechen oder hat bereits gehandelt?
2. Offizielle Quelle und Rechtsstand nennen: LobbyRG, Lobbyregister-FAQ, Handbuch oder Verhaltenskodex.
3. Die folgenden Leitfragen nacheinander stellen und fehlende Angaben als offene Punkte markieren.
4. Ergebnis nicht als Rechtsrat ausgeben, sondern als prueffaehige Arbeitsunterlage mit Annahmen, Belegen und naechster Portalaktion.

## Leitfragen

1. Welches Anliegen soll adressiert werden?
2. Soll eine Regelung geschaffen, geaendert, beibehalten oder verhindert werden?
3. Ist der Kontakt selbst geplant oder wurde er beauftragt?

## Quellenanker

- LobbyRG: https://www.gesetze-im-internet.de/lobbyrg/BJNR081800021.html
- Lobbyregister FAQ: https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/informationen-fuer-interessenvertreter-863572
- Handbuch: https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/handbuch
- Leitplanken: ../../references/lobbyregister-leitplanken.md

## Output

Subsumtionsmatrix Interessenvertretung ja/nein mit Begruendung und Unsicherheitsmarkern.

## Qualitaetsgate

- Pflichtgrund, Ausnahme und freiwillige Registrierung werden getrennt.
- Jede Frist bekommt Triggerdatum, Verantwortliche und Wiedervorlage.
- Jede Portalangabe bekommt Quelle, Freigabe und offenen Pruefpunkt.
- Unsichere Rechts- oder Tatsachenfragen werden nicht geglaettet, sondern sichtbar markiert.
