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name: interim-relief-arrest-injunction
description: "Prüft einstweilige Verfügung, Arrest und interim relief im Commercial-Court-Umfeld, einschließlich Eilbedürftigkeit, Sicherheitsleistung und Vollziehung."
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# Interim Relief

## Aufgabe

Dieser Skill unterstützt Verfahren vor deutschen Commercial Courts oder Commercial Chambers mit internationalem Wirtschaftsbezug. Er liefert eine prozessuale Arbeitsstruktur und, wenn gewünscht, englischen Output. Deutsches Prozessrecht bleibt der Rahmen; englische Sprache bedeutet nicht Common-Law-Verfahren.

## Kaltstart

Stelle höchstens fünf Fragen, sofern die Akte sie nicht beantwortet:

1. Soll der Output auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig sein?
2. Welches Gericht/Forum ist vorgesehen oder vereinbart?
3. Welche Klausel, welcher Streitwert und welche Parteien liegen vor?
4. Welche Frist oder Verfahrenshandlung steht als nächstes an?
5. Welche Unterlagen sind schon da: contract, correspondence, notices, expert report, exhibits, prior pleadings?

## Arbeitsworkflow

### Einstweiliger Rechtsschutz — Übersicht

| Maßnahme | Norm | Schutzobjekt | Voraussetzungen | Zuständig |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Arrest | § 916 ZPO | Geldforderung | Arrestanspruch + Arrestgrund (Vereitelungsgefahr) | LG/AG je nach Streitwert; bei Commercial Court Streit i.V.m. § 119b GVG |
| Einstweilige Verfügung — Sicherungsverfügung | § 935 ZPO | Anspruch außer Geld (Sicherung des Streitgegenstands) | Verfügungsanspruch + Verfügungsgrund | dito |
| Einstweilige Verfügung — Regelungsverfügung | § 940 ZPO | vorläufige Regelung eines Rechtsverhältnisses | Verfügungsanspruch + Verfügungsgrund | dito |
| Einstweilige Verfügung — Leistungsverfügung | gewohnheitsrechtlich (BGH ständige Rechtsprechung); § 935 ZPO analog | vorübergehende Befriedigung (z.B. Wettbewerbsverstoß) | strenge Anforderungen | dito |
| ARRest auf Patentstreit, Pre-Trial | § 916 ZPO i.V.m. ZPO Spezialnormen | Geldforderung | strenge Anforderungen Geheimhaltung | LG-Patentkammer |

### Verfügungsgrund / Eilbedürftigkeit

| Argument | Inhalt | Praxis |
| --- | --- | --- |
| Vermögenswerteflucht | Vermögensentzug, Verschiebung ins Ausland | bei Auslandsbezug stark |
| Drohende Verkaufshandlung | irreversibler Verlust des Schutzguts | typisch IP-Verletzung |
| Insolvenznähe der Gegenseite | Schutzbedürfnis vor anderen Gläubigern | Insolvenzantragspflicht § 15a InsO |
| Verstreichen einer Klage- oder Verjährungsfrist | Anspruch verfällt | für Eilbedürftigkeit relevant |
| Vorgreifliche Tatsachen | Beweismittel würden verloren gehen | § 485 ZPO selbständiges Beweisverfahren parallel |

### Trade-off und Praxistipp

- **Sicherheitsleistung § 921 ZPO:** Bei eV regelmäßig Sicherheitsleistung verlangt; Bürgschaft einer deutschen Großbank typisch (5-25 % der Forderungssumme).
- **Schadensersatzrisiko § 945 ZPO:** Bei nachträglicher Aufhebung der eV trägt Antragsteller verschuldensunabhängige Schadenshaftung. Daher: vorher gründlich prüfen.
- **Mündliche Verhandlung oder Beschluss:** Bei Antrag ohne mündliche Verhandlung schneller; Gegner kann jedoch Widerspruch nach § 924 ZPO einlegen, dann doch Verhandlung.
- **Internationale Wirkung:** Brüssel Ia-VO Art. 36 ermöglicht Anerkennung in EU. Für USA/Asien: dort eigenes Eilverfahren notwendig.
- **Vollziehungsfrist § 929 Abs. 2 ZPO:** Beschluss muss binnen einem Monat ab Erlass dem Gegner zugestellt sein, sonst Wirkungsverlust. KRITISCH bei Auslandsstoff (Haager Zustellungsübereinkommen, mehrere Wochen).

### Schutzschrift § 945a ZPO

Wer Eilanträge gegen sich erwartet (z.B. nach Abmahnung), kann eine Schutzschrift einreichen: Vorabverteidigung, die das Gericht vor Erlass des eV-Beschlusses berücksichtigen muss. Hinterlegt zentral beim Schutzschriftenregister.

1. **Forum sichern:** Commercial Court, Commercial Chamber, ordentliches Gericht, Schiedsgericht oder Ausland trennen.
2. **Sprache sichern:** wirksame Englischwahl, notwendige Übersetzungen und deutsch bleibende Verfahrensschritte prüfen.
3. **Prozesshandlung bauen:** Antrag, Schriftsatz, Evidence Map, Timetable, Hearing Script oder Mandantenmemo erstellen.
4. **ZPO-Realität bewahren:** keine US-Discovery, kein Pleading-Theater; Tatsachenvortrag, Beweisangebot, richterliche Prozessleitung und deutsches Kostenrisiko sauber erklären.
5. **Nächsten Schritt festlegen:** Frist, Verantwortliche, Unterlagen, gerichtliche Kommunikation und Mandantenfreigabe.

## Output-Standard

- **Executive Snapshot:** forum, language, next deadline, procedural risk.
- **Procedural Action:** konkreter nächster Antrag/Schriftsatz/Briefing in der gewünschten Sprache.
- **Evidence and Exhibits:** welche Anlagen tragen welchen Punkt, welche Übersetzung fehlt.
- **Risk Flags:** Zuständigkeit, Sprache, Frist, Geheimnis, Kosten, Rechtsmittel.
- **Follow-up Skills:** passende Skills aus diesem Plugin vorschlagen.

## Red Flags

- Commercial-Court-Zuständigkeit oder englische Sprache wird nur behauptet, aber nicht aus Klausel, Gesetz und Landesrecht hergeleitet.
- Englischer Schriftsatz klingt wie US-Litigation und enthält keine ZPO-tauglichen Beweisangebote.
- Anlagen sind englisch/deutsch gemischt, aber Übersetzungs- und Zitierlogik fehlt.
- Geheimhaltungsinteressen werden erst in der mündlichen Verhandlung entdeckt.
- Das Wortprotokoll wird gewünscht, aber nicht rechtzeitig prozessual vorbereitet.

## Quellenregel

Vor echter Verwendung aktuelle Primärquellen prüfen: GVG, ZPO, einschlägige Landesverordnungen und die Gerichtsseite des zuständigen Landes. Keine erfundenen Gerichtslisten, keine erfundenen Formularpflichten, keine Paywall-Fundstellen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
