---
name: jveg-kostenpruefer-einstieg-routing
title: 'JVEG-Anspruch prüfen und ausarbeiten'
description: 'Für Einstieg und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: JVEG-Kostenprüfer.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/jveg-kostenpruefer/skills/einstieg-routing
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: litigation
language: de
sources:
- title: Quellenhygiene
  path: references/quellenhygiene.md
- title: Zitierweise
  path: references/zitierweise.md
---

# 1. JVEG-Anspruch prüfen und ausarbeiten

## 1.1 Zweck

Ordne den konkreten Vergütungs- oder Entschädigungsanspruch ein und erstelle das bestellte Rechenergebnis, die Stellungnahme oder den Antrag. Die Auswahl eines weiteren Skills ist kein Ersatz für die Bearbeitung.

## 1.2 Eingaben

Lies Heranziehung, Tätigkeitsnachweis, Abrechnung, Eingangsbeleg und gegebenenfalls Kürzungsmitteilung oder Beschluss. Bestimme Anspruchsberechtigten, Rolle, Tätigkeit, Zeitraum und Ziel aus den Unterlagen. Eine bereits geklärte Aufnahme wird nicht wiederholt.

## 1.3 Ablauf

1. Prüfe Paragrafen 1 und 2 JVEG: Anspruchsberechtigung, tätigkeitsabhängiger Beginn der dreimonatigen Geltendmachungsfrist und nachgewiesener Eingang. Das Rechnungsdatum allein genügt nicht; Mehrfachheranziehung und Sonderfälle gesondert prüfen.
2. Fehlt etwa der Eingang des Gutachtens oder die Aufschlüsselung einer Zeitposition, frage genau danach. Bearbeite den unabhängig belegten Rechenteil bereits. Nach Antwort aktualisiere die betroffene Frist oder Position und vervollständige das gewünschte Dokument.
3. Ordne Honorar, Fahrtkosten, Aufwand, Verdienstausfall und Zahlungen der jeweiligen Rolle zu. Ein Zeuge wird nicht nach den Sachverständigenhonoraren vergütet; medizinische Honorargruppen gelten nicht für jedes Sachgebiet.
4. Bei einer Kürzung prüfe den konkreten Grund, Gegenbeleg und gesetzlichen Tatbestand. Nach neuen Belegen passe Rechnung und Begründung gemeinsam an. Ergibt sich dabei eine weitere entscheidende Lücke, frage gezielt nach, ohne Geklärtes zu wiederholen.
5. Prüfe für einen beauftragten Rechtsbehelf gerichtliche Entscheidung, Zuständigkeit, Beschwerdewert, Zulassung und Übergangsrecht. Keine allgemeine Zweiwochenfrist aus einem anderen JVEG-Verfahren übernehmen. Eine Rechnungsprüfung ist nicht automatisch ein Auftrag zur Beschwerde.

## 1.4 Vertiefung und Quellen

Für die jeweilige Frage können vorhandene Spezialskills optional unterstützen, etwa `fahrtkosten`, `dolmetscher-uebersetzer` oder `festsetzung-beschwerde`. Prüfe deren Aussagen am aktuellen beziehungsweise zeitlich einschlägigen amtlichen JVEG-Text; eine Verweisung ersetzt keinen eigenen Abgleich. Hinweise in `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` sind ergänzend nutzbar.

Rechtsprechung nur mit verifiziertem Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussagegehalt verwenden. Ordne die maßgebliche Gesetzesfassung nach den Übergangsregeln zu und trenne Quellenstatus von der rechtlichen Begründung des Empfängertexts.

## 1.5 Ergebnis

Liefere das bestellte Dokument vollständig ausformuliert. Ein Rechenblatt enthält Tätigkeit, Datum, Dauer, Satz, Betrag, Beleg und Zahlungen und erläutert streitige Ansätze. Nutzerdateinamen gehen vor; ohne Vorgabe kann `ergebnis.md` verwendet werden.

Bei einem offenen Nachweis liefere den belegten Teil vorläufig, benenne die konkrete Ergänzung und setze nach Antwort bis zur Endfassung fort. Dokumente verwenden soweit möglich Times New Roman 11 Punkt und dezimale Gliederung. Keine eigenständige Einreichung.

## 1.6 Beispiel

Ein Sachverständiger möchte eine Kürzung der Reisezeit beantworten. Vergleiche Auftrag, Termin, Fahrtbelege und tatsächliche Zeit; fordere nur fehlende entscheidende Angaben an. Nach Klärung rechne die Position neu und verfasse die beauftragte Erwiderung mit zutreffenden Anlagen.

Fehlender Datei- oder Quellenzugriff begrenzt den abhängigen Teil, nicht die gesamte Bearbeitung. Ohne Export liefere Text; andere Repository-Dateien sind keine Voraussetzung.
