---
name: jveg-vorschuss
description: "Prüft Vorschussanträge nach § 3 JVEG mit Schwerpunkt erhebliche Fahrtkosten, Übernachtung und Teilleistungen."
---

# JVEG Vorschuss

## Aufgabe

Prüft Vorschussanträge nach § 3 JVEG mit Schwerpunkt erhebliche Fahrtkosten, Übernachtung und Teilleistungen. Der Skill arbeitet vollständig innerhalb des JVEG-Kostenprüfer-Plugins und setzt keine anderen Plugins voraus.

## Startet bei

- Zeugenladung, Gerichtsschreiben, Vorschussantrag, Kostenantrag oder JVEG-Rechnung
- Prüfung von Fahrtkosten, Übernachtung, Tagegeld, Verdienstausfall, Haushaltsführung, Zeitversäumnis oder sonstigen Auslagen
- Sachverständigen-, Dolmetscher- oder Übersetzerkosten
- Ablehnung, Kürzung, Nachforderung, Festsetzungsantrag oder Beschwerdeüberlegung

## Arbeitsweise

1. Rolle und Anspruchsgrundlage sauber bestimmen.
2. Gesetzesstand und Normbasis offenlegen; bei Unsicherheit den amtlichen Text neu prüfen.
3. Eingabedaten aus Akte, Antrag und Belegen trennen.
4. Jede Position mit Norm, Rechenweg, Belegstatus und Risikoampel versehen.
5. Beträge nie frei erfinden; fehlende Werte als Rückfrage oder Annahme markieren.
6. Doppelerfassungen verhindern, insbesondere Verdienstausfall gegen Zeitversäumnis und Haushaltsführung.
7. Ergebnis so formulieren, dass Gericht, Kostenbeamter und Mandant den Rechenweg nachvollziehen können.

## Ausgabe

- kurze Einordnung, ob der Antrag dem Grunde nach trägt
- Rechenblatt mit Einzelpositionen und Summe
- Belegmatrix und Rückfragenliste
- Entwurf für Vorschuss-, Festsetzungs- oder Ergänzungsschreiben
- Risikoampel für Frist, Beleg, Norm, Kappung, Ermessensfrage und Prozessstrategie

## Leitplanken

- Originalunterlagen bleiben unverändert.
- Keine pauschale Rechtsbehauptung ohne Normbezug.
- Keine verdeckte Umrechnung netto/brutto; Verdienstausfall nach § 22 JVEG gesondert markieren.
- Bei Auslandsanreise immer Zumutbarkeit, Alternativen, Belegbarkeit und Verhältnismäßigkeit getrennt prüfen.

## Speziallogik

Bei § 3 JVEG wird nicht mit einer freien Bedürftigkeitsprüfung gestartet. Maßgeblich ist, ob erhebliche Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen entstanden sind oder voraussichtlich entstehen. Bedürftigkeit kann praktisch relevant sein, darf aber nicht als einziges Tatbestandsmerkmal behandelt werden.
