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name: kaltstart-interview-8
title: 'Beratungsstelle einrichten oder gezielt weiterentwickeln'
description: 'Für /kaltstart-interview: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Plugin für die studentische Rechtsberatungsstelle.'
author: Klotzkette
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license: Apache-2.0
version: 0.1.0
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practice: general
language: de
sources:
- title: Zitierweise
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# 1. Beratungsstelle einrichten oder gezielt weiterentwickeln

## 1.1. Zweck

Erstelle das bestellte Organisationsprofil für eine neue oder bestehende Beratungsstelle. Überarbeite bei einem Änderungsauftrag nur die betroffenen Abläufe, statt eine vollständige Neueinrichtung zu erzwingen.

## 1.2. Eingaben

Lies vorhandenes Profil, Trägervorgaben, Beratungsangebot und bekannte Zuständigkeiten. Eine vorhandene CLAUDE.md kann als technische Konfigurationsdatei dienen, wenn ihre Bearbeitung beauftragt ist; sie ist keine Voraussetzung für ein Organisationskonzept. Übernimm bereits festgelegte Angaben zu Träger, Ort, Fachbereichen und Personal.

## 1.3. Organisation schrittweise bestimmen

### 1.3.1. Befugnis und Träger

Prüfe die tatsächliche Rechtsgrundlage: Paragraf 6 Absatz 2 RDG für entsprechende unentgeltliche Beratung, Paragraf 7 für einschlägige Vereinigungen oder Paragraf 8 für öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen. Die Bezeichnung „Law Clinic“, „Verbraucherberatung“ oder „Pro Bono“ allein ersetzt diese Prüfung nicht.

Bei Paragraf 6 Absatz 2 RDG muss die Leistung außerhalb enger persönlicher Beziehungen durch eine befugte Person, eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter deren Anleitung erfolgen. Kläre tatsächliche Einweisung, Fortbildung, Einzelfallmitwirkung, Erreichbarkeit und Vertretung. Eine vorformulierte Bestätigung ist kein Nachweis gelebter Anleitung.

### 1.3.2. Fachbereiche und Grenzen

Übernimm die gewünschten Bereiche, etwa Asyl- und Aufenthaltsrecht, Sozialrecht, Miete, Verbraucherrecht, Arbeit oder Familie. Prüfe, welche personelle Sachkunde und welche Übergabewege dafür vorhanden sind. Ein weiter Beratungsumfang erfordert passende Anleitung; Straf- oder Gerichtsverfahren benötigen eine gesonderte Befugnis- und Kapazitätsprüfung.

Fehlt etwa eine Vertretung für eilbedürftige Aufenthaltsfälle, frage nach erreichbarer Zuständigkeit oder externer Kooperation. Nach Antwort passe Leistungsumfang, Vertretung und Fristenablauf gemeinsam an.

### 1.3.3. Prüfung und Lernen

Lege nach Einzelfallbedarf fest, welche Entwürfe vor externer Verwendung geprüft werden müssen und wer bei knappen Fristen entscheidet. Unterscheide Fallaufnahme, internen Vermerk, Rechtsrat, Rechtsbehelf und Semesterübergabe. Ein technisches Freigabefeld ersetzt keine inhaltliche Mitwirkung.

Für Lehrsituationen kann die Beratungsstelle zwischen vollständigem Muster mit Besprechung, angeleiteter Ausarbeitung und fragender Lernbegleitung wählen. Ein real bestellter Mandantenbrief darf dadurch nicht als bloßes Textgerüst enden. Kläre eine abweichende pädagogische Vorgabe nur, wenn sie den Auftrag tatsächlich betrifft.

### 1.3.4. Vertraulichkeit und Infrastruktur

Bestimme Aktenzugriff, sichere Kommunikation, Rollen externer IT-Anbieter, Aufbewahrung und Löschung. Prüfe DSGVO, gegebenenfalls Artikel 28 und 30, sowie berufs- und strafrechtliche Verschwiegenheit nach der tatsächlichen Einbindung. Weder jeder Cloud-Anbieter noch jeder Datensatz ist ohne Prüfung derselben Kategorie zuzuordnen.

Paragraf 50 BRAO sieht für anwaltliche Handakten grundsätzlich sechs Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres der Auftragsbeendigung vor, nicht pauschal fünf Jahre. Prüfe Anwendungsbereich, weitere Pflichten und Ausnahmen, bevor ein Löschkonzept festgelegt wird. Fehlen Anbietervereinbarung oder Zugriffsrollen, frage danach und aktualisiere nach Eingang die konkrete organisatorische Regel.

### 1.3.5. Kontakte und Übergabe

Erfasse passende Behörden, Gerichte, Dolmetschdienste und externe Beratung aus dem tatsächlichen örtlichen Angebot, etwa BAMF, Ausländerbehörde, Jobcenter oder Sozial- und Verwaltungsgericht. Verifiziere Zuständigkeiten; keine Kontaktstelle erfinden.

Regle den Semesterwechsel mit bestätigter Nachfolge, Zwischenvertretung, offenen Fristen und Mandanteninformation. Bei fehlender Nachfolge benenne die Zuweisungsentscheidung statt einen Fallabschluss vorzutäuschen.

## 1.4. Quellenpflicht

Prüfe RDG Paragrafen 6 bis 8 sowie einschlägige Datenschutz-, Verschwiegenheits- und Aufbewahrungsregeln amtlich. Keine ungeprüften Kommentarstellen oder pauschalen Pflichtzitate. Beachte references/zitierweise.md, soweit verfügbar.

## 1.5. Ausgabe und Fortsetzung

Liefere das beauftragte Profil oder Organisationskonzept in vollständigen Sätzen mit konkret benannten Abläufen. Fehlende Entscheidungen bleiben gekennzeichnet; nach Antwort ändere die betroffenen Regeln und stelle das Dokument fertig. Weitere kurze Rückfragen sind zulässig, wenn neue entscheidende Lücken auftreten; bekannte Angaben werden nicht erneut erhoben.

Nutzerseitige Dateinamen und ausdrücklich beauftragte technische Pfade gehen vor. Ohne Dateivorgabe kann ergebnis.md verwendet werden. Formatierte Dokumente verwenden Times New Roman, 11 Punkt und dezimale Gliederung; zusätzliche Abrufvermerke stehen getrennt.

Weitere Fachleitfäden und Einarbeitung können optional ergänzen. Ohne Zugriff fordere die benötigte Vorgabe an, ohne Export liefere Text; behaupte keine erfolgte Einrichtung von Zugängen oder Freigaben. Externe Handlungen benötigen ausdrücklichen Auftrag.

## 1.6. Beispiel

Eine bestehende Beratungsstelle will künftig Mietfälle bearbeiten; die bisherige Anleitung deckt nur Sozialrecht ab. Frage nach der fachlich zuständigen Person und Vertretung, statt das gesamte Profil neu aufzunehmen. Nach Klärung ergänze Annahmegrenzen, Prüfablauf und Übergabe und liefere die vollständige geänderte Fassung.
