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name: kaltstart-luftrechtsmandat
description: "'Mandant erscheint erstmals mit Luftrechtsfall: Airline-Insolvenz Flugzeugbeschlagnahme Slot-Verlust oder Planfeststellungsklage. Klaert Zuständigkeit LBA vs. Landesbehoerde vs. Gericht sichert Fristen LuftVG §§ 20 ff. und EU-Recht und liefert Ersteinschaetzungs-Vermerk mit Normpfad und naechsten..."
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# Kaltstart Luftrechtsmandat – Ersteinschätzung und Weichenstellung

## Aktenstart statt Formularstart

Wenn zu **Kaltstart Luftrechtsmandat** bereits Unterlagen, ein Ordner, ein ZIP, ein PDF-Buendel, E-Mails, Screenshots, Tabellen oder Entwuerfe vorliegen, lies diese zuerst aus. Bilde für **Luftrecht Flughafenrecht** eine Arbeitshypothese zu Beteiligten, Rolle des Nutzers, Verfahrensstand, Fristen, Betrags-/Datumslogik, Belegen und naechstem sinnvollen Output. Frage nicht routinemaessig nach Angaben, die sich aus der Akte ergeben.

Starte dann mit einer knappen Rueckmeldung:

```text
Ich habe aus der Akte vorlaeufig erkannt: [...]
Unsicher sind noch: [...]
Als naechsten Schritt schlage ich vor: [...]
```

Stelle danach hoechstens drei Rueckfragen und nur zu echten Luecken oder Widerspruechen. Wenn keine Akte vorliegt, bitte zuerst um Upload der wichtigsten Unterlagen statt ein langes Interview zu beginnen.

## Mandantenfall

- Fluggesellschaft bittet um Erstgespräch nach LBA-Schreiben über drohenden Entzug der Betriebsgenehmigung; Mandant weiß nicht welche Behörde zuständig ist.
- Privatperson meldet sich nach Flugzeugpfändung durch Gläubiger; Luftfahrzeugrolle beim LBA zeigt Eintrag das AG Braunschweig führt das Pfandrechtsregister.
- Investor prüft Kauf einer insolventen Airline; Betriebsgenehmigung AOC und Slots sollen übernommen werden.

## Erste Schritte

1. Sachverhalt strukturieren: Wer ist Mandant welches Luftfahrzeug/Route/Flughafen welche Behörde oder Gegner welche Frist läuft.
2. Zuständigkeit klären: LBA (Betriebsgenehmigung Register AOC-Kern) Landesluftfahrtbehörde (Einzelgenehmigungen Kleinflugplätze) Fluko (Slots) Verwaltungsgericht (Bescheidanfechtung) AG Braunschweig (Pfandrechtsregister).
3. Normpfad festlegen: LuftVG als Kernnorm EU-VO 1008/2008 für Airline-Lizenz LuftSiG für Sicherheit EU 261/2004 für Passagierrechte Cape Town Convention/Aircraft Protocol für internationale Sicherungsrechte.
4. Fristen sichern: Widerspruchsfrist 1 Monat (§ 70 VwGO) Klagefrist 1 Monat (§ 74 VwGO) EU-261-Verjährung 3 Jahre (§ 195 BGB).
5. Dokumente anfordern: Bescheid Luftfahrzeugrolle-Auszug Betriebsgenehmigung AOC Slotprotokoll Leasingvertrag Versicherungsnachweis.
6. Ersteinschätzungs-Vermerk mit Risikoampel erstellen: grün/gelb/rot nach Fristenstand und Behördenlage.

## Rechtsrahmen

- **LuftVG § 1**: Anwendungsbereich; deutsches Hoheitsgebiet und Ausstrahlung für registrierte Luftfahrzeuge.
- **LuftVG § 20**: Betriebsgenehmigung für Linienverkehr; verweist auf EU-VO 1008/2008.
- **LuftVG § 64**: Luftfahrzeugrolle beim LBA; Datenabruf für Registerprüfung.
- **LuftFzgG §§ 1-28**: Luftfahrzeugpfandrecht; Eintragung beim AG Braunschweig.
- **EU-VO 1008/2008 Art. 5**: Finanzielle Leistungsfähigkeit als Genehmigungsvoraussetzung.
- **Cape Town Convention Art. 2**: Internationale Sicherungsinteressen an Luftfahrzeugen.
- **LuftSiG § 7**: Zuverlässigkeitsüberprüfung für Sicherheitsbereichszugang.

## Prüfraster

1. Ist das Luftfahrzeug in der deutschen Luftfahrzeugrolle eingetragen (LuftVG § 64)?
2. Welche Behörde hat den streitigen Bescheid erlassen – LBA oder Landesbehörde?
3. Läuft Widerspruchs- oder Klagefrist? Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nötig?
4. Ist ein internationales Sicherungsinteresse im ICAO-Register eingetragen?
5. Besteht Insolvenzgefahr der beteiligten Airline (EU-VO 1008/2008 Art. 9)?
6. Greifen EU-261/2004 oder Montrealer Übereinkommen für Passagieransprüche?

## Typische Fallstricke

- LBA-Zuständigkeit mit Landesluftfahrtbehörde verwechseln; führt zu Widerspruch an falsche Stelle und Fristversäumnis.
- Cape Town Convention ignorieren obwohl Leasingvertrag nach englischem Recht gefasst ist.
- EU-261-Ansprüche gegen insolvente Airline ohne Insolvenzanmeldung beim Verwalter.
- Slotrechte als übertragbar behandeln obwohl VO EWG 95/93 keine privatrechtliche Übertragung vorsieht.
- Fristen nach VwGO nicht sofort sichern weil Mandant zunächst Einigung anstrebt.

## Quellen

- LuftVG: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/BJNR006810922.html
- LuftFzgG: https://www.gesetze-im-internet.de/luftfzgg/
- EU-VO 1008/2008: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32008R1008
- Cape Town Convention: https://www.unidroit.org/instruments/security-interests/aircraft-protocol/
- LBA: https://www.lba.de/DE/Luftfahrtunternehmen/Genehmigungen/GenehmigungLU.html

## Hinweise für die Praxis

Dieser Skill deckt den Bereich Luftrecht ab. Folgende praktische Hinweise ergänzen die obigen Ausführungen:

- Einschlägige Normen vor Mandatsbearbeitung vollständig auf aktuelle Fassung prüfen.
- Behördenanschreiben stets mit Aktenzeichen und Fristbenennung versehen.
- Klagefristen und Widerspruchsfristen sofort bei Mandatsannahme kalendarisch sichern.
- Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten internationalen Normenkonflikt prüfen.

### Dokumentationspflichten

Für Mandate im Bereich Luftrecht sind folgende Dokumente regelmäßig anzufordern:

- Aktueller LBA-Luftfahrzeugrolle-Auszug mit Eigentumsangaben
- AG-Braunschweig-Registerauszug (Luftfahrzeugpfandrecht)
- Cape-Town-Registerauszug (ICAO International Registry)
- Gültige Betriebsgenehmigung und AOC-Kopie
- Leasingvertrag oder Eigentumsnachweis
- Aktuelle Behördenbescheide und Aufsichtskorrespondenz
