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name: kapitalanlage-prospektfehler-pruefen
description: "Prüft Prospektfehler bei Wertpapieren, Vermögensanlagen und Fonds produktbezogen, ordnet Anspruchsgegner, Kausalität, Schaden und Verjährung zu und erstellt eine beweisfähige Fehler- und Anspruchsmatrix."
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# Prospektfehler bei Kapitalanlagen prüfen

## 1. Einsatz und Ziel

Prüfe nicht abstrakt eine angeblich fehlende Risikowarnung. Bestimme zuerst Produkt, Angebotszeitpunkt, Prospektregime, verantwortliche Personen und die Information, die ein verständiger Anleger für seine Anlageentscheidung benötigt hätte.

## 2. Normenanker

- Wertpapierprospektgesetz, Vermögensanlagengesetz oder Kapitalanlagegesetzbuch in der im Angebotszeitpunkt geltenden Fassung.
- Paragrafen 280 Absatz 1, 311 Absatz 2 und 241 Absatz 2 BGB für beratungs- oder anbahnungsbezogene Pflichtverletzungen.
- Paragraf 823 Absatz 2 BGB und Paragraf 826 BGB nur nach Prüfung der jeweiligen Schutzgesetze und subjektiven Voraussetzungen.
- Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz für musterverfahrensfähige Feststellungsziele.

## 3. Prüfprogramm

1. Prospektpflicht, Billigung, Veröffentlichung und Nachträge zeitpunktgenau bestimmen.
2. Anlagekonzept, Mittelverwendung, Kosten, Interessenkonflikte, Markt-, Liquiditäts-, Emittenten- und Totalverlustrisiken mit dem tatsächlichen Modell abgleichen.
3. Jeden Fehler als konkrete unrichtige, unvollständige oder irreführende Angabe formulieren; bloße nachträgliche Verlustentwicklung genügt nicht.
4. Anspruchsgegner und Haftungsregime einzeln zuordnen. Keine spezialgesetzliche und bürgerlich-rechtliche Haftung vermengen.
5. Kenntnis, Erwerbsentscheidung, Kausalität, Vorteilsausgleich, Zug um Zug und Verjährung beweisbezogen prüfen.

## 4. Beweis- und Quellenkontrolle

- Sichere die beim Erwerb geltende Prospektfassung und sämtliche Nachträge.
- Trenne Werbematerial, Beratungsprotokoll und Prospekt.
- Verwende Entscheidungen nur mit amtlich geprüftem Aktenzeichen und einer zum konkreten Haftungsregime passenden Aussage.

## 5. Arbeitsergebnis

Liefere eine Tabelle aus Prospektstelle, Sollinformation, tatsächlicher Lage, Wesentlichkeit, Beweis und Rechtsfolge sowie einen versandfähigen Anspruchsentwurf.
