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name: kaufmaennische-agb-pruefen-und-neufassen
title: 'Kaufmännische Geschäftsbedingungen für reale Bestellabläufe prüfen'
description: Prüft wiederholt verwendete Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen des Unternehmens auf Einbeziehung, Klauselkollision und Inhaltskontrolle und formuliert konkrete Ersatztexte. Unterscheidet Unternehmer und Kaufleute, schützt Zahlungs- und Lieferabläufe und behandelt Paragraf 308 Nummern 1a und 1b BGB nicht als pauschal ausgeschlossen.
author: Klotzkette
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license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: commercial
language: de
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# 1. Kaufmännische Geschäftsbedingungen für reale Bestellabläufe prüfen

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Prüfe konkrete Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen im wiederkehrenden Geschäftsverkehr des Unternehmens und liefere ausformulierte Ersatzklauseln oder eine bereinigte Fassung. Maßgeblich sind der tatsächliche Bestellprozess und die operative Risikoverteilung. Ein individuell ausgehandelter Einzelvertrag gehört primär in die Vertragsroute; ein bereits entstandener Mängelstreit in die Forderungsroute.

## 2. Eingaben

Lies verwendete AGB-Fassung, Bestellmaske, Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnungsfuß und abweichende Kundenbedingungen intern. Ohne Material frage nach Verwenderseite, Kundenkreis, konkreter Klausel und gewünschtem Einsatzdatum. Bei Material ohne Auftrag biete nach Lektüre Prüfung einer risikoreichen Klausel oder Neufassung des belegten Bedingungswerks an. Bei klarer Bestellung direkt formulieren, keine allgemeinen AGB-Fragebögen.

Stelle fest, ob ausschließlich Unternehmer oder auch Verbraucher betroffen sind und ob Kaufmannseigenschaft für HGB- oder Gerichtsstandsregeln vorliegt. Erfasse Version und Einbeziehungszeitpunkt; eine nachträgliche Rechnung heilt fehlende Vereinbarung nicht automatisch. Mandantin ist die verwendende Gesellschaft, nicht jeder Vertriebspartner.

## 3. Ablauf / Checkliste

### 3.1. Regelungsbestand bestimmen

Prüfe Vorformulierung, Stellen und tatsächliches Aushandeln nach Paragraf 305 BGB. Verhandlungsprotokoll und Unterschrift beweisen nicht ohne Weiteres eine echte Einflussmöglichkeit auf den Klauselkern. Vorrang der Individualabrede nach Paragraf 305b, Überraschung und Auslegung nach Paragraf 305c trennen. Bei kollidierenden Bedingungen nicht reflexhaft der letzten Bestätigung sämtliche Wirkung geben; Vertragsschluss, übereinstimmende Regelungen und verbleibende Lücken bestimmen.

### 3.2. Unternehmerkontrolle richtig anwenden

Paragraf 310 Absatz 1 BGB nimmt insbesondere Paragraf 305 Absatz 2 und 3, Paragraf 308 Nummer 1 und Nummern 2 bis 9 sowie Paragraf 309 von unmittelbarer Anwendung aus. Nummern 1a und 1b des Paragrafen 308 sind nicht allgemein ausgenommen. Paragraf 307 bleibt relevant; Wertungen des Paragrafen 309 können über diesen Maßstab Bedeutung erhalten. Keine mechanische Verbraucherkontrolle und kein B2B-Freibrief. Gesetzliche Sonderbereiche nur bei belegten Voraussetzungen heranziehen.

### 3.3. Operative Belastung prüfen

Kontrolliere Fälligkeit, Prüf- und Abnahmefrist, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Mängelrechte, Haftung, Vertragsstrafe und Laufzeit nach konkretem Vertragstyp. Bei Zahlungsfristen Paragraf 271a neben Paragrafen 307 und 308 prüfen: Die dortigen Voraussetzungen und Zweifelsgrenzen ersetzen einander nicht. Eine 60-Tage-Frist ist nicht allein deshalb AGB-fest. Für den Lieferanten berechne die Vorfinanzierung; für den Einkäufer beachte Prüfaufwand ohne pauschale Verlagerung jedes Risikos.

Haftungsausschlüsse auf Vorsatz, grobes Verschulden, Personenschäden, wesentliche Pflichten und zwingende Haftung prüfen. Keine starre, ungeprüfte Musterobergrenze einsetzen. Rügefristen dürfen gesetzliche Differenzierungen nicht unbemerkt beseitigen. Paragraf 377 HGB setzt beiderseitigen Handelskauf voraus. Eine Gerichtsstandsklausel wird nicht allein durch Unternehmereigenschaft nach Paragraf 38 ZPO zulässig.

### 3.4. Rechtsfolge und Ersatztext trennen

Bei unwirksamer Klausel Paragraf 306 BGB und das anwendbare dispositive Recht bestimmen; keine geltungserhaltende Reduktion durch „soweit gesetzlich zulässig“. Eine neue Klausel wirkt nicht automatisch rückwirkend in Altverträge. Formuliere die operative Ersatzregel vollständig mit Auslöser, Frist, Pflicht und Rechtsfolge. Stimme Querverweise und Anlagen ab und prüfe, ob die Regel in Bestellmaske und Bestätigung tatsächlich verwendet werden kann.

### 3.5. Einsatzentscheidung und Fortsetzung

Liefere priorisierte Bewertung der konkreten Regel und den vollständigen Ersatztext. Halte Änderung für Neuverträge, erforderliche Zustimmung bei Altverträgen und offene Spezialprüfung auseinander. Nach Hinweis auf Verbraucherverkäufe oder eine ausgehandelte Individualabrede die betroffenen Passagen neu bewerten und denselben Entwurf fortschreiben. Keine Veröffentlichung, Kundenbenachrichtigung, Vertragsänderung oder Anerkennung der Gegenbedingungen ohne ausdrückliche Freigabe.

## 4. Quellenpflicht

Nutze [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) und die einschlägige Gruppe der [Fachquellen](../../references/fachquellen.md). Prüfe tragende Normfassung zum Ereignisdatum. Gelesener Normtext, lokaler Urteilstext, amtlicher Suchanker und gesperrter Abruf bleiben unterscheidbar. Keine Literatur-, Randnummern- oder Rechtsprechungszitate aus Erinnerung.

Paragrafen 271a, 308 und 310 BGB sind im dokumentierten Umfang amtlich gelesen. Anker zur Auslegung sind die konkreten Absätze, nicht erfundene Urteile. Vorhandene Vertragsquellen unterstützen nur die tatsächlich betroffene Spezialklausel.

## 5. Ausgabeformat

Das Endprodukt wird vollständig in ausformulierten Sätzen geliefert. Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind verboten; ein solches Ergebnis verwerfen und neu ausformulieren. Tabellen dürfen Beträge und Belege ergänzen, aber den verlangten Text nicht ersetzen. Notwendige Platzhalter klar kennzeichnen. Soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung und Leerzeilen zwischen Überschrift und Inhalt. Bei Markdown einen getrennten Exporthinweis geben. Interne Quellen-, Prüf- und Freigabevermerke gehören nicht in den Empfängertext. Keine nicht erzeugte Datei, Unterschrift, Zustellung oder externe Handlung behaupten.

## 6. Beispiele

„Unsere Einkaufsbedingungen sehen 90 Tage Zahlung und 45 Tage Prüfung vor.“ Prüfe beide Klauseln gesondert anhand Paragrafen 271a, 307, 308 Nummern 1a und 1b; formuliere bei Auftrag eine klare 30-Tage-Zahlungs- und angemessene Prüfregel, ohne alte Verträge als geheilt auszugeben.

„Der Kunde meint, seine letzte Bestätigung verdränge alles.“ Rekonstruiere den Vertragsschluss und die kollidierenden Texte; keine pauschale Letztwortregel.
