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name: kaufrecht-dauerhafte-bereitstellung-digitaler
description: "Prüft dauerhafte Bereitstellungspflicht digitaler Elemente § 475c BGB und Folgen bei Pflichtverletzung."
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# Kaufrecht: Dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente § 475c BGB

## Fachkern: Kaufrecht: Dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente § 475c BGB
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.

## Normanker

- § 475b BGB: Ware mit digitalen Elementen (Grundnorm)
- § 475c BGB: dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente
- § 475d BGB: besonderer Gewährleistungsausschluss
- § 327 BGB ff.: Verträge über digitale Produkte als Parallelregime
- § 434 Abs. 3 Nr. 3 BGB: Updatepflicht als Bestandteil der Mangelfreiheit

## Intake

- Welche digitalen Elemente sind Bestandteil der Ware (z.B. Betriebssystem, eingebettete Software)?
- Wurde ein dauerhafter Bereitstellungszeitraum vereinbart oder ergibt er sich aus den Umständen?
- Hat der Verkäufer Updates und Sicherheitsupdates rechtzeitig bereitgestellt?
- Wann ist die Bereitstellungspflicht eingestellt worden und wurde der Käufer informiert?

## Prüfraster

1. Ware mit digitalen Elementen nach § 475b BGB: Einordnung des Produkts
2. Dauerhafter Bereitstellungszeitraum nach § 475c BGB: vereinbarter Zeitraum oder normativ bestimmter Zeitraum
3. Updatepflichten: Sicherheitsupdates, Funktionsupdates nach § 434 Abs. 3 Nr. 3 BGB
4. Pflichtverletzung: fehlende, verzögerte oder fehlerhafte Updates
5. Sachmangel bei nicht bereitgestellten Updates: Mängelansprüche nach §§ 437 ff. BGB
6. Informationspflicht gegenüber Käufer bei Einstellung des Supports
7. Ablehnung von Updates durch Käufer: Folgen nach § 475c Abs. 3 BGB
8. Verjährung und Beweislast: § 477 BGB und besondere Fristen bei digitalen Elementen

## Fallstricke

- Sicherheitsupdates müssen bereitgestellt werden, auch wenn keine Funktionserweiterung erfolgt.
- Einstellung des Supports ohne Information des Käufers kann Sachmangel begründen.
- Käufer, der Update verweigert, verliert unter Umständen Mängelansprüche.
- Bereitstellungszeitraum kann länger sein als der kaufrechtliche Gewährleistungszeitraum.

## Stoppschilder

- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.

## Anschluss-Skills

- kaufrecht-ware-mit-digitalen-elementen-475b
- kaufrecht-updates-sicherheitsupdates-327f-475b
- verbrauchsgueterkauf-digitales
- kaufrecht-beweislast-verjaehrung-digitale-elemente

## Quellen

- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__475c.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__327.html
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019L0771
