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name: kelsen-normstufen-kompetenz-bgb-methode
description: "Diszipliniert zivilrechtliche Argumentation durch Quellenklarheit, Normhierarchie, Kompetenz und Trennung von Geltung und Bewertung."
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# Kelsen in der Methodenlehre: Normstufen, Kompetenz und BGB-Falllösung

## Prüfschritte
1. Welche Rechtsquelle trägt die Aussage: BGB, Nebengesetz, EU-Verordnung, Richtlinie, Grundrecht, Satzung, Vertrag, AGB, Präjudiz?
2. Welche Rangregel gilt bei Konflikt: Verfassung, Unionsrecht, Spezialgesetz, dispositives Recht, Parteivereinbarung?
3. Wird richtlinienkonform ausgelegt oder contra legem fortgebildet?
4. Ist die Rechtsfolge durch Gericht entscheidbar oder nur rechtspolitisch wünschenswert?
5. Welche prozessuale Darlegungs- und Beweislast macht die These praktisch nutzbar?

## Regelungs- und Quellenanker

Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:

- `Art. 1 Abs. 1 GG` — normative Grenze jeder Rechtsanwendung.
- `Art. 20 Abs. 3 GG` — Gesetzesbindung und Rechtsbindung.
- `Art. 19 Abs. 4 GG` — effektiver Rechtsschutz.
- `Art. 97 Abs. 1 GG` — richterliche Unabhaengigkeit.
- `§ 133 BGB` — Auslegung von Willenserklaerungen.
- `§ 157 BGB` — Vertragsauslegung nach Treu und Glauben.
- `§ 242 BGB` — Korrektiv der Rechtsausuebung.
- `§ 1 StGB` — Bestimmtheit im Strafrecht.
- `Art. 6 Abs. 1 EMRK` — faires Verfahren.
- `Art. 47 GRCh` — wirksamer Rechtsbehelf.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

## Powersprint-Vertiefung

- **Argumentationsdisziplin:** Bei `Kelsen in der Methodenlehre: Normstufen, Kompetenz und BGB-Falllösung` positive Normbindung, Präjudizien, Prinzipien, institutionelle Kompetenz und rechtspolitische Wertung getrennt halten.
- **Methodischer Streit:** Gesetzespositivistische, prinzipienorientierte, systematische, historische und realistische Lesarten als Alternativen sichtbar machen; keine Methode als Zauberformel ausgeben.
- **Fehlerbremse:** Keine bloße Berufung auf „objektive Auslegung“, „Ausnahme eng“ oder „Natur der Sache“, ohne zu zeigen, wer dadurch Kompetenz gewinnt und welche Normbindung bleibt.
- **Output:** Thesenpapier, Schriftsatzargument, Gegenargument-Matrix und Grenze richterlicher Rechtsfortbildung.
