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name: klageantraege-auskunft-madrid-protokoll
description: "Klageanträge im Markenrecht bauen: Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Vernichtung, Rückruf, Entfernung aus Vertriebswegen, Schadensersatzfeststellung, Annexanträge und Bestimmtheit im Markenrecht Fashion Luxus."
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# Klageanträge im Markenrecht

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: MarkenG § 47 Schutzdauer 10 Jahre, § 25 Benutzungsschonfrist 5 Jahre, Widerspruch DPMA 3 Monate, Nichtigkeitsantrag § 50 (10 Jahre Bösgläubigkeit).
- Tragende Normen verifizieren: MarkenG §§ 4, 8, 9, 14, 15, 24 (Erschöpfung), UMV (VO 2017/1001), MMA, GemmuVO, UrhG §§ 2, 69, UWG §§ 3, 4 Nr. 3, 6, EU-Geoblocking-VO, ZollVO 608/2013 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Markeninhaber, Lizenznehmer, Distributor, Online-Marktplatz, Zollbehörde, DPMA, EUIPO, LG (Markensenat), Wettbewerber/Fälscher.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Markenanmeldung, Lizenzvertrag, Selektiv-Vertriebsvertrag, Abmahnung, Zollbeschlagnahme-Antrag, Verletzungsklage, Lookbook, EUIPO-Widerspruch — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Fachkern: Klageanträge im Markenrecht
- **Normen-/Quellenanker:** MarkenG, UMV, DesignG/GGV, UWG, UrhG, GeschGehG, Zoll-/Grenzbeschlagnahme, DSA/Marketplace, Erschöpfung, Rufausbeutung und Schadensersatz.
- **Entscheidende Weiche:** Kennzeichen/Design, Priorität, Benutzung, Verwechslungsgefahr, Bekanntheit, Erschöpfung, Plattformbeweis, Auskunft und Vollstreckung getrennt prüfen.
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.

## Normanker

- MarkenG §§ 14, 15 für Verletzungsansprüche; MarkenG § 18 für Vernichtung/Rückruf/Entfernung aus Vertriebswegen; MarkenG § 19 für Auskunft.
- ZPO §§ 253, 308 für Klageantrag und Bindung an Anträge; ZPO § 890 für Ordnungsmittel bei Unterlassung.
- ZPO § 888/§ 887 nur vorsichtig für Handlungspflichten; Vollstreckbarkeit schon beim Antrag mitdenken.
- Eilverfahren: ZPO §§ 935, 940, 936 und Vollziehung nach ZPO § 929 Abs. 2 nicht mit Hauptsacheanträgen vermischen.

## Pflichtfragen

- Welche Verletzungsform: Produkt, Listing, Keyword, Domain, Verpackung, Social Media?
- Welche Zeichen, Waren/Dienstleistungen, Territorien?
- Hauptsache oder Eilverfahren?
- Welche Annexansprüche werden gebraucht?

## Prüfprogramm

1. **Verletzungsform abbilden:** Antrag nicht abstrakter als nötig und nicht enger als die Kerngleichheit.
2. **Unterlassung:** Zeichen, Waren, Handlung, geschäftlicher Verkehr, Beispiele und Anlagenbezug.
3. **Auskunft/Rechnungslegung:** Lieferanten, Abnehmer, Mengen, Preise, Werbung, Kosten.
4. **Vernichtung/Rückruf:** Verhältnismäßigkeit, Besitz/Eigentum, Vertriebswege, Dritte.
5. **Schadensersatzfeststellung:** Verschulden, Zeitraum, Methode offenhalten.
6. **Bestimmtheit und Vollstreckung:** Ordnungsmittel, Zustellung, Anlagequalität.
7. **Annexverhältnismäßigkeit:** Vernichtung/Rückruf/Entfernung nur so weit beantragen, wie Besitz, Eigentum, Vertriebsweg und Zumutbarkeit belegbar sind.
8. **Anlagenbezug:** Screenshots, Produktfotos, Verpackungen und Testkaufbelege so nummerieren, dass der Tenor später vollstreckbar bleibt.

## Qualitätsgate

Keine Copy-Paste-Anträge ohne Verletzungsform. Antrag und Belege müssen zusammenpassen.
