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name: klausel-mindestlizenzen-meldungen-audit
description: "Mindestlizenzen, Reporting, Audit-Recht: Berichtspflichten quartalsweise, jaehrliche Prüfer-Audit, Strafzinsen bei Verzug, Beschraenkung Audit-Frequenz. Mit Mustertext und Eskalationsstufen."
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# Klausel Mindestlizenzen, Meldungen, Audit

## Drei Bausteine

### A. Mindestlizenzgebuehr

Untergrenze pro Periode (Jahr, Quartal). Schuetzt den Lizenzgeber vor passiven Lizenznehmern bei ausschliesslicher Lizenz.

> "Pro Kalenderjahr betraegt die Mindestlizenzgebuehr [Betrag] EUR. Die Mindestlizenzgebuehr wird auf Running Royalties angerechnet. Unterschreitet die kalenderjaehrliche Running Royalty die Mindestlizenzgebuehr, ist der Differenzbetrag binnen 30 Tagen nach Jahresende zu zahlen."

### B. Meldepflichten

Quartalsweise Bericht; jaehrlicher Compliance-Bericht.

> "Der Lizenznehmer uebermittelt dem Lizenzgeber binnen 30 Tagen nach Ende eines jeden Kalenderquartals einen Bericht mit folgendem Inhalt:
> - Stueckzahl der verkauften Lizenzprodukte,
> - Nettoumsatz mit Lizenzprodukten,
> - berechnete Running Royalty,
> - bei Sub-Lizenzen: Stueckzahlen und Umsaetze der Unterlizenznehmer."

### C. Audit-Recht

> "Der Lizenzgeber ist berechtigt, einmal pro Kalenderjahr nach Voranmeldung von mindestens 14 Tagen durch einen oder eine vereidigte Wirtschaftspruefer:in die Berechnung der Lizenzgebuehren beim Lizenznehmer zu prüfen. Die Prüfkosten traegt der Lizenzgeber, es sei denn, das Audit ergibt eine Abweichung von mehr als 5 % zulasten des Lizenzgebers; in diesem Fall traegt der Lizenznehmer die Prüfkosten und die festgestellte Differenz nebst Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz."

## Eskalationsstufen bei Berichts-/Zahlungsverzug

| Stufe | Bei Verzug … | Maßnahme |
|---|---|---|
| 1 | Erstmalig + < 14 Tage | Mahnung schriftlich |
| 2 | 14 - 60 Tage | Mahnung + Verzugszinsen $ 288 II BGB |
| 3 | > 60 Tage | Recht zur ausserordentlichen Kuendigung; Suspendierung der Lizenz |
| 4 | wiederholt | Audit + Schadensersatz; Auskunftsanspruch über bisher nicht gemeldete Umsaetze |

## Verzugs- und Strafkonditionen

> "Zahlt der Lizenznehmer eine Lizenzgebuehr nicht oder verspaetet, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach $ 247 BGB. Daneben kann der Lizenzgeber bei einem Verzug von mehr als 60 Tagen die Lizenz ausserordentlich kuendigen und Schadensersatz verlangen."

## Anschluss

- Verguetungsmodell: `klausel-verguetung-pauschale-royalty-tiered`
- Kuendigung: `klausel-vertragsdauer-kuendigung-rueckwirkung`
