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name: kommentar-literatur-konkurrenzen
description: "Quellenhinweis für vertiefte Subsumtion. Gibt keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen aus. Markiert, welche Normen vertieft in Literatur oder Datenbanken zu prüfen sind, und fordert Nutzerquellen oder lizenzierten Live-Zugriff an im Subsumtions Pruefer."
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# Quellenhinweis ohne Blindzitate

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Quellenklassen und Umgang

### Klasse 1 — Gesetzestext (frei prüfbar, höchste Verlässlichkeit)

- **Bundesrecht:** gesetze-im-internet.de (amtlich, tagesaktuell)
- **EU-Recht:** eur-lex.europa.eu (konsolidierte Fassungen)
- **Landesrecht:** jeweilige Landesrechtsdatenbanken (z. B. landesrecht.nrw.de)
- **Nutzung:** Norm direkt zitieren mit Fassungsstand; kein "nach h. M. gilt §..." ohne eigene Prüfung

### Klasse 2 — Verifizierte Rechtsprechung (frei prüfbar bei Aktenzeichen-Angabe)

- **BGH:** bgh.de, dejure.org, openjur.de
- **BVerfG:** bverfg.de
- **BAG, BVerwG, BSG, BFH:** jeweilige Behördenwebseiten; dejure.org als Querverweisquelle
- **EuGH/EuG:** curia.europa.eu
- **Nutzung:** Gericht + Entscheidungsform + Datum + Aktenzeichen + tragender Rechtssatz; immer als Prüfpunkt markieren, wenn nicht live verifiziert

### Klasse 3 — Nutzerbereitgestellte Literatur (erlaubt mit Kennzeichnung)

- Kommentare (Palandt/Grüneberg, MüKo, Staudinger, Schönke/Schröder etc.), die der Nutzer als Text einstellt
- Aufsätze, Handbücher, Gutachten aus lizenzierter Datenbank, wenn der Nutzer den Volltext bereitstellt
- **Nutzung:** Zitierung mit Fundstelle (Autor, Werk, Auflage, Rn.); als "aus Nutzerquelle" kennzeichnen; nicht als frei verifizierbarer Nachweis behandeln

### Klasse 4 — Modellwissen (verboten für Zitate)

- BeckRS-, juris-, NJW-, NZA-, NJW-RR-Blindzitate aus dem Modellwissen
- Randnummern, die nicht live geprüft wurden
- "nach allgemeiner Ansicht" oder "h. M." ohne konkrete Quelle

## Ausgabe-Tabelle

| Punkt | Prüfbedarf | Quelle |
|---|---|---|
| Norm/TBM | Welche dogmatische Frage ist offen? | Gesetz (gesetze-im-internet.de) oder verifizierte Rechtsprechung oder Nutzerquelle |

## Recherche-Strategie für offene Fragen

Wenn Nutzer keine Literatur bereithält und eine Frage literaturbedürftig ist:

1. **Gesetzestext zuerst:** Wortlaut, systematischer Kontext, Überschriften, Legaldefinitionen
2. **Rechtsprechungsrecherche:** dejure.org (Suchfeld Norm + Stichworte); bgh.de (Volltext); curia.europa.eu (EU-Fragen)
3. **Suchstrategie-Hinweis:** Konkrete Suchbegriffe benennen (z. B. "§ 280 BGB Pflichtverletzung Unterlassen Verkehrssicherung") für kostenpflichtige Datenbanken (beck-online, juris)
4. **Offene Frage markieren:** Was ist noch zu klären, bevor der Schriftsatz finalisiert wird?

## Schneller Arbeitsmodus

- Dieses Fachmodul als Quellenhygiene-Gate: keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- Frage nach vorhandenen lizenzierten Quellen oder frei zugänglichen Materialien. Wenn keine vorliegen, liefere nur Normen, Rechtsprechungs-Recherchefragen und Suchstrategie.
- Trenne sauber zwischen gesichertem Gesetzestext, verifizierter Rechtsprechung, Nutzerquelle und offenem Literaturbedarf.
