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name: kommunalrecht-buergermeister
description: "Prüft kommunale Meinungsfälle um Bürgermeister, Rat, Verwaltung und Bauprojekte. Fokussiert öffentliche Sachdebatte, Amtsrolle, § 188 StGB, scharfe Bürgerkritik, Versammlung und lokale Öffentlichkeit."
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# Kommunalrechtlicher Grenzfall: Bürgermeister und Bauprojekt

## Typischer Fall

In der Bürgerversammlung, auf X oder im Leserbrief wird der Bürgermeister wegen eines Bauprojekts scharf kritisiert. Das kann starke Machtkritik sein, aber auch zur persönlichen Herabsetzung kippen.

## Prüfschritte

1. **Amtsbezug:** Geht es um Bauprojekt, Ratsvorlage, Verwaltungshandeln, Vergabe, Transparenz?
2. **Rolle:** Bürgermeister als Amtsträger und politische Figur, nicht nur Privatperson.
3. **Wortwahl:** Spott, Werturteil, Tatsachenvorwurf, Schimpfwort.
4. **Reichweite:** Bürgerversammlung, lokale Presse, Social Media.
5. **Tatsachenkern:** Korruption, Lüge, Vetternwirtschaft, Inkompetenz.
6. **§ 188 StGB:** nur bei Basisdelikt und Eignung zur erheblichen Erschwerung des öffentlichen Wirkens.

## Output

- kommunaler Sachbezug:
- persönliche Herabsetzung:
- §-188-Prüfung:
- Art.-5-GG-Abwägung:
- Formulierungsvorschlag für zulässige Kritik:

## Beispiel

"Ich halte die Kommunikation des Bürgermeisters zum Bauprojekt für eitel, abgehoben und fachlich schwach" ist anders zu prüfen als ein unbelegter konkreter Bestechungsvorwurf.
