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name: konkurrenzen-anspruchsgrundlagen
description: "Klaert Konkurrenzfragen zwischen Anspruchsgrundlagen: Anspruchskonkurrenz, Anspruchsgrundlagenkonkurrenz, Spezialitaet, Subsidiaritaet, lex specialis/posterior/superior. Klaert Verhaeltnis von Vertrags- zu Deliktsrecht, nationalem zu Unionsrecht, StGB zu OWiG."
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# Konkurrenzen und Anspruchsgrundlagen

## Zweck

Oft sind mehrere Normen auf einen Sachverhalt anwendbar. Dieser Skill klärt das Verhältnis mehrerer Anspruchsgrundlagen zueinander: ob sie nebeneinander bestehen (Konkurrenz), ob eine die andere verdrängt (Spezialität, Subsidiarität) und in welcher Reihenfolge zu prüfen ist.

## Grundbegriffe

### Anspruchskonkurrenz (echte Konkurrenz)

Mehrere Normen sind gleichzeitig anwendbar; jede begründet selbständig den Anspruch. Der Gläubiger kann alle geltend machen, aber nur einmal Befriedigung verlangen (§ 255 BGB analog; kein Bereicherungsverbot).

**Beispiel:** § 823 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 229 StGB bestehen nebeneinander; beide können in der Klageschrift nebeneinander gestützt werden.

### Anspruchsgrundlagenkonkurrenz

Mehrere Normen führen zur selben Rechtsfolge; es ist sachgerecht, beide zu prüfen, aber nur eine Rechtsfolge tritt ein.

### Spezialität (lex specialis derogat legi generali)

Die speziellere Norm verdrängt die allgemeinere. Voraussetzung: Die speziellere Norm regelt dieselbe Materie vollständiger.

**Beispiele:**
- Kaufgewährleistung (§§ 434 ff. BGB) ist speziell zu allgemeinem Schadensersatzrecht (§§ 280 ff. BGB) im Bereich des Äquivalenzinteresses (BGH ständige Rechtsprechung)
- DSGVO verdrängt BDSG als lex specialis des Unionsrechts
- StGB-Tatbestand verdrängt OWiG-Tatbestand, wenn derselbe Verstoß erfüllt ist (§ 21 OWiG: Tateinheit schließt OWi aus)

### Subsidiarität (lex primaria)

Eine Norm gilt nur, wenn eine andere Norm nicht eingreift. Die subsidiäre Norm selbst erklärt ihre Nachrangigkeit.

**Beispiele:**
- § 826 BGB ist gegenüber spezielleren Haftungstatbeständen subsidiär, kann aber bei sittenwidrigem Schädigungsvorsatz eigenständig eingreifen
- Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) ist gegenüber vertraglichen Ansprüchen subsidiär

### Lex posterior (jüngeres Recht bricht älteres Recht)

Bei zeitlich aufeinanderfolgenden Normen derselben Rangstufe gilt die jüngere. Achtung: Lex specialis geht lex posterior vor.

### Lex superior (höherrangiges Recht bricht niederrangiges)

Verfassung > einfaches Gesetz > Rechtsverordnung > Satzung. Im Unionsrecht: Primärrecht > Sekundärrecht > nationales Recht (Anwendungsvorrang).

## Verhältnis Vertrags- zu Deliktsrecht

**Grundsatz:** Anspruchskonkurrenz — beide bestehen nebeneinander.

**Ausnahme Spezialität bei reinem Äquivalenzinteresse:** Wenn der Schaden nur im Wert der mangelhaften Sache selbst besteht und kein Weiterfresserschaden vorliegt, verdrängt Kaufgewährleistung den Deliktsanspruch (BGH).

**Weiterfresserschaden:** Wenn der Mangel an der Kaufsache andere Rechtsgüter des Käufers beschädigt (z. B. defektes Bauteil zerstört gesamte Maschine), besteht § 823 Abs. 1 BGB daneben.

## Verhältnis Strafrecht zu Ordnungswidrigkeitenrecht

§ 21 OWiG: Dieselbe Handlung, die Straftatbestand und Ordnungswidrigkeit erfüllt, wird nur als Straftat geahndet. Das Gericht kann bei der Strafe die Nebenfolgen der OWi berücksichtigen.

## Verhältnis Unionsrecht zu nationalem Recht

Anwendungsvorrang des Unionsrechts verdrängt entgegenstehendes nationales Recht im Kollisionsfall (Details in Skill `de-eu-recht-abgrenzung`).

## Ausgabe

Das System erstellt eine Konkurrenz-Tabelle:
- Alle einschlägigen Normen
- Verhältnis zueinander (Konkurrenz / Spezialität / Subsidiarität)
- Empfohlene Prüfungsreihenfolge
- Hinweis auf verbleibende Kumulation oder Ausschluss

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
