---
name: konzessionsvergabe-konzvgv
description: "Konzessionsvergabe nach KonzVgV strukturieren und prüfen: Konzessionsgeber oder Bieter braucht KonzVgV-konforme Loesung für Bau- oder Dienstleistungskonzession: Konzessionsvergabe nach KonzVgV strukturieren und prüfen: Konzessionsgeber oder Bieter braucht..."
---

# Konzessionsvergabe nach KonzVgV strukturieren und prüfen: Konzessionsgeber oder Bieter braucht KonzVgV-konforme Loesung für Bau- oder Dienstleistungskonzession


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die vergaberechtlich einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Konzessionsvergabe nach KonzVgV strukturieren und prüfen: Konzessionsgeber oder Bieter braucht KonzVgV-konforme Loesung für Bau- oder Dienstleistungskonzession. Normen: GWB §§ 105 ff. und §§ 151 ff., KonzVgV, RL 2014/23/EU. Prüfraster: Konzessionsbegriff Betriebsrisiko, Schwellenwert EUR 5404000 ab Anfang 2026, Verfahrenswahl § 12 KonzVgV, Mindestlaufzeit § 3 KonzVgV, Bekanntmachung, Verhandlungsfreiheit. Output Konzessionsbekanntmachung-Entwurf, Risikoteilungsmatrix. Abgrenzung: Sektoren siehe fachanwalt-vergaberecht-sektorenvergabe-sektvo; Inhouse siehe fachanwalt-vergaberecht-inhouse-interkommunal.

### Konzessionsvergabe (KonzVgV)

## Einstieg
1. Konzessionsgegenstand: Bau (Errichtung + Betrieb) oder Dienstleistung (Betrieb mit Entgelt von Dritten)?
2. Wer traegt das Betriebsrisiko (Nachfragerisiko, Angebotsrisiko)?
3. Auftragswert oberhalb EUR 5404000 ab 01.01.2026 (geschaetzter Gesamtumsatz Konzessionaer waehrend Laufzeit)?
4. Sektorenbezug (dann § 154 GWB + KonzVgV)?
5. Mindestlaufzeit § 3 KonzVgV beachten?

## Prüfraster
### Konzessionsbegriff § 105 GWB
- Vergabe der Verwertung eines Bauwerks/Dienstleistung an einen Wirtschaftsteilnehmer.
- Gegenleistung: Nutzungsrecht + ggf. Zahlung.
- Wesentlich: Betriebsrisiko muss vom Konzessionaer getragen werden (EuGH C-388/12 Comune di Ancona; EuGH C-274/09 Privater Krankentransport).

### Verfahrenswahl § 12 KonzVgV
- Grundsatz: Bekanntmachungspflichtiges Verfahren mit Verhandlungsfreiheit.
- Konzessionsbekanntmachung im EU-Amtsblatt.
- Mindestlaufzeit § 3 KonzVgV: 5 Jahre nur, wenn voraussichtliche Amortisation des Konzessionaers laenger benoetigt.

### Verfahrensgrundsaetze § 4 KonzVgV
- Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz.
- Verhandlungsfreiheit weitergehender als VgV.
- Änderungen Gegenstand/Bedingungen im Verfahren nur eingeschraenkt (kein Wechsel auf wesentlich anderen Konzessionsgegenstand).

### Wertung § 16 KonzVgV
- Wirtschaftlichstes Angebot über Gesamtbetrachtung (Preis, Qualitaet, Innovation, Umwelt, Soziales).
- Wertungskriterien mit Gewichtung.

## Risikoteilungsmatrix
| Risiko | Konzessionsgeber | Konzessionaer | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Bau | [...] | [...] | i. d. R. Konzessionaer bei Baukonzession |
| Nachfrage | [...] | [...] | muss zu wesentlichem Teil Konzessionaer treffen |
| Verfuegbarkeit | [...] | [...] | i. d. R. Konzessionaer |
| Refinanzierung | [...] | [...] | Konzessionaer, soweit kein Festpreismodell |
| Hoehere Gewalt | [...] | [...] | ueblicherweise geteilt |
| Änderung Gesetze | [...] | [...] | meist Konzessionsgeber |

## Typische Fehler
- Konzessionsmodell ohne ausreichendes Betriebsrisiko -> es bleibt öffentlicher Auftrag, Anwendung VgV statt KonzVgV.
- Laufzeit über 5 Jahre ohne Amortisationsbegruendung.
- Wesentliche Vertragsaenderung waehrend Laufzeit ohne neue Vergabe.
- Konzession unter EU-Schwelle vergeben ohne Primaerrechtsschutz-Prüfung.

## Vergabe-Workbench-Boost v61.2

- Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
- Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
- Für Anfaenger: erklaere `Ruge`, `Nachpruefung`, `Stillhaltefrist`, `Eignung`, `Zuschlag`, `Auftragswert` und `Praeklusion` jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
- Für Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
- Prüfe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
- Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
- Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.
