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name: kostenfrei-vs-aufwendungsersatz-193-sgg
description: "Aufwendungsersatz nach § 193 SGG. Bei Erfolg muss Beklagte notwendige außergerichtliche Kosten erstatten. Anwalt Fahrtkosten Auslagenpauschale. Antrag stellen."
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# Aufwendungs-Ersatz — § 193 SGG

## Worum geht es?

Wenn Sie das SG-Verfahren ganz oder teilweise gewinnen, muss die Beklagte Ihnen die notwendigen aussergerichtlichen Kosten erstatten. Diese Skill zeigt, was darunter faellt und wie Sie das beantragen.

## In einfacher Sprache

Wenn Sie gewinnen, muss die Behoerde Ihnen Geld zurueckzahlen. Anwalt, Fahrt, Porto. Wir zeigen, was alles und wie.

## Wann brauchen Sie diese Skill?

- Sie haben gewonnen oder teilweise gewonnen.
- Sie wollen Ihre Auslagen erstatten lassen.

## Fachbegriffe (kurz erklaert)

- **Aufwendungs-Ersatz**: Erstattung der aussergerichtlichen Kosten.
- **Notwendigkeit**: Nur notwendige, nicht beliebige Kosten.
- **Kostenfestsetzungs-Antrag**: Spezielles Verfahren zur Festsetzung.
- **Auslagenpauschale**: Pauschal-Betrag fuer Porto und Kopien.

## Rechtsgrundlagen

- **§ 193 SGG** — Aussergerichtliche Kosten.
- **§ 197 SGG** — Festsetzung der Kosten.

## Schritt-fuer-Schritt-Anleitung

### Schritt 1 — Pruefen, ob Sie gewonnen haben

Auch teilweiser Erfolg fuehrt zu anteiligem Aufwendungs-Ersatz.

### Schritt 2 — Was wird ersetzt

Erstattungsfaehig:

- **Anwaltskosten** (RVG-Saetze)
- **Fahrtkosten** zum Termin (PKW: 0,30 EUR/km oder OePNV-Ticket)
- **Porto / Kopien** als Auslagenpauschale (i.d.R. 20 EUR pauschal pro Verfahren)
- **Sachverstaendigen-Auslagen**, wenn Sie selbst beauftragt haben

NICHT erstattungsfaehig:

- Eigene Stunden (Sie sind keine Profi-Person)
- Allgemeine Lebensfuehrungskosten
- Zeit fuer Aktenstudium

### Schritt 3 — Antrag im Urteil oder spaeter

Das Gericht kann im Urteil ueber die Erstattung entscheiden. Oder Sie stellen nach dem Urteil:

```
Sozialgericht [Ort]                                 [Ort, Datum]

Az: [...]

Antrag auf Kostenfestsetzung nach § 197 SGG

Ich beantrage, die mir zu erstattenden Auslagen wie folgt festzusetzen:

1. Anwaltskosten: [Betrag] EUR
   - Geschaeftsgebuehr [...]
   - Verfahrensgebuehr [...]
   - Terminsgebuehr [...]

2. Fahrtkosten: [Betrag] EUR
   - 2 Fahrten je 50 km zum Termin am [Datum] = 100 km * 0,30 EUR = 30 EUR
   - 2 Fahrten je 50 km zur Untersuchung am [Datum] = 30 EUR

3. Auslagenpauschale: 20 EUR

Gesamt: [Betrag] EUR

Anlagen: Rechnung Anwalt, Fahrtkosten-Nachweis

[Unterschrift]
```

### Schritt 4 — Anwaltsrechnung beilegen

Bei Anwalt: Rechnung des Anwalts ist Grundlage. Diese stuetzt sich auf RVG-Saetze und den Streitwert.

### Schritt 5 — Beklagte muss zahlen

Nach Bewilligung muss die Beklagte zahlen. Bei Verzoegerung Mahnung / Vollstreckung.

### Schritt 6 — Bei PKH

Wenn Sie PKH hatten und gewonnen haben: Staatskasse holt sich das Geld von der Beklagten. Sie haben keine Sorge.

### Schritt 7 — Anteil bei Teilerfolg

Bei Teil-Sieg: Quotenrechnung. Beispiel: Sie wollten 1000 EUR, bekommen 500: 50 % Erfolgsquote, 50 % Auslagen erstattet.

## Worauf Sie besonders achten muessen

- **Antrag rechtzeitig**: nach Urteil im Kostenfestsetzungs-Verfahren.
- **Belege sammeln**: Anwaltsrechnung, Fahrt-Belege.
- **Auch ohne Anwalt** koennen Sie Auslagen geltend machen (Fahrt, Porto).

## Typische Fehler

- Keine Belege gesammelt → schwer beweisbar
- Antrag vergessen → kein Geld
- Eigene Stundenrechnung → nicht erstattungsfaehig

## Querverweise

- `orientierung-selbstvertreter-sozialgericht` — Einstieg in das SG-Verfahren
- `gerichtskostenfreiheit-183-sgg` — Grundlage
- `anwaltskosten-bei-erfolg-erstattung` — Anwalt
- `fahrtkosten-zeugen-pkh-erstattung` — Fahrtkosten
- `urteil-sozialgericht-was-jetzt` — Urteil

## Quellen und Aktualitaet

Stand: 05/2026. § 193 SGG aktuell. RVG fuer Anwaltsrechnung pruefen.
