---
name: kostenrisiko-streitwert-berechnen-gkg
description: "Berechnung des Kostenrisikos bei Klage vor Amtsgericht. Gerichtskosten nach GKG Anwaltskosten der Gegenseite nach RVG Sachverständigen-Kosten. Mit Beispielen für typische Streitwerte und Tabellen-Hinweisen zur Verifikation."
---

# Was kostet eine Klage vor dem Amtsgericht?

## Worum geht es?

Klage ist nicht kostenlos. Sie zahlen einen Vorschuss an das Gericht; im Verlustfall traegt der Verlierer alle Kosten. Diese Skill zeigt Ihnen, mit welchen Kosten Sie rechnen muessen und wie Sie das Risiko abschaetzen. Wichtig: Die Zahlen aendern sich periodisch — verifizieren Sie die **aktuelle** Tabelle.

## Wann brauchen Sie diese Skill?

- Sie wollen vor Klage wissen, was Sie zahlen muessen.
- Sie wollen das Risiko des Niederlagefalls abschaetzen.
- Sie ueberlegen Vergleich vs. weiterer Prozess.

## Fachbegriffe (kurz erklaert)

- **Streitwert**: Geldwert des Streits — Basis fuer alle Kosten.
- **Gerichtsgebuehr**: Gebuehr, die das Gericht erhebt; Hoehe nach GKG-Tabelle.
- **Anwaltskosten**: Gebuehren des Anwalts nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
- **Auslagen**: Tatsaechlich entstandene Kosten (Sachverstaendiger, Reisekosten, Porto).

## Rechtsgrundlagen

- **§ 3 ZPO, § 48 GKG** — Streitwert-Bestimmung.
- **§ 12 GKG** — Vorschusspflicht.
- **GKG-Anlage 1** — Gebuehrentabelle.
- **RVG-Anlage 1, § 13 RVG** — Anwaltsgebuehren-Tabelle.
- **§ 91 ZPO** — Kostenfolge: Verlierer zahlt.
- **§ 92 ZPO** — Bei Teilobsiegen Kosten quoteln.

## Schritt-fuer-Schritt-Anleitung

### Schritt 1 — Streitwert bestimmen

Geldforderung: Streitwert = Forderungssumme.

Sonstige Fragen: siehe Skill `klage-streitwert-angabe-3-zpo`.

### Schritt 2 — Gerichtskosten kalkulieren

Gerichtsgebuehren = Verfahrensgebuehr 3,0 (im Klageverfahren). Bei Anwendung der GKG-Tabelle (Anlage 1):

- Streitwert bis 500 EUR: 1,0 Gebuehr ca. 38 EUR → 3,0 Gebuehr ca. 114 EUR.
- Streitwert bis 1.000 EUR: 1,0 ca. 58 EUR → 3,0 ca. 174 EUR.
- Streitwert bis 2.000 EUR: 1,0 ca. 89 EUR → 3,0 ca. 267 EUR.
- Streitwert bis 3.000 EUR: 1,0 ca. 108 EUR → 3,0 ca. 324 EUR.
- Streitwert bis 5.000 EUR: 1,0 ca. 161 EUR → 3,0 ca. 483 EUR.

**Werte aktualisieren** — die letzte GKG-Aenderung verifizieren in amtliche/freie Quellen oder lizenzierte Datenbanken oder ueber das Justizportal.

Bei Vergleich: Verfahrensgebuehr reduziert sich auf 1,0 (statt 3,0). Erheblicher Anreiz, sich zu vergleichen.

### Schritt 3 — Anwaltskosten der Gegenseite kalkulieren

Wenn die Gegenseite einen Anwalt einsetzt, zahlt der Verlierer die Anwaltskosten der Gegenseite. RVG-Gebuehr (vereinfacht):

- 1,3 Verfahrensgebuehr.
- 1,2 Terminsgebuehr.
- Auslagen (Porto/Telefonpauschale 20 EUR).
- MwSt 19 %.

Beispiel Streitwert 3.000 EUR: Anwaltskosten ca. 750-850 EUR brutto Gegenseite. Bei 5.000 EUR ca. 1.200 EUR.

Sie als Selbstvertreter haben keine eigenen Anwaltskosten — aber Sie koennen vom Gegner auch keinen Anwaltskosten-Ersatz fordern (Sie hatten ja keine).

### Schritt 4 — Sachverstaendiger?

Wenn ein Sachverstaendiger erforderlich ist (z. B. Kfz-Schaden-Hoehe):

- Vorschuss vom Antragsteller (i. d. R. Klaeger) — § 17 GKG.
- Hoehe je nach Gutachten 500-3.000 EUR.
- Nach Urteil von Verlierer zu tragen.

### Schritt 5 — Zeugenkosten

- Zeugen-Auslagen (Reise, Verdienstausfall) nach JVEG.
- Im Voraus haeufig Vorschuss-Pflicht.

### Schritt 6 — Gesamtrechnung

Beispiel: Sie klagen ueber 3.000 EUR.

- Gerichtsgebuehren 324 EUR (Vorschuss).
- Bei Sachverstaendigen-Bedarf: +1.000 EUR Vorschuss.
- Bei Niederlage: + Anwaltskosten Gegner ca. 750 EUR.

= Risiko ca. 2.000 EUR. Bei Streitwert 3.000 EUR ein erhebliches Verhaeltnis.

### Schritt 7 — Vergleichsanreiz

Wenn Vergleich:

- Gerichtsgebuehr nur 1,0 (statt 3,0).
- Anwaltskosten meist geteilt oder gegeneinander aufgehoben.
- Verfahren beendet.

In den meisten Faellen ist Vergleich finanziell besser als das Risiko des Streit-Urteils. Skill `vergleich-richtervorschlag-278-ii-zpo`.

### Schritt 8 — Bei Erfolg: Kostenfestsetzung

Wenn Sie gewinnen, koennen Sie die verausgabten Kosten von der Gegenseite festsetzen lassen. Skill `kostenfestsetzung-103-104-zpo`.

## Worauf Sie besonders achten muessen

- **GKG-Tabelle aktualisieren**: Die Beispiel-Zahlen oben sind Orientierungs-Werte. Verifizieren Sie ueber aktuelle GKG-Anlage 1.
- **PKH-Antrag pruefen**: Wenn Sie sich Klage nicht leisten koennen, gibt es Prozesskostenhilfe. Skill `prozesskostenhilfe-pkh-114-zpo`.
- **Teilklage erwaegen**: Wenn Streitwert hoch und Beweislage unsicher, koennen Sie Teilbetrag klagen — geringere Kosten, weniger Risiko. Aber: weitere Klage spaeter teurer, Verjaehrungs-Effekt.

## Typische Fehler

- "Klage ist kostenlos, ich zahle erst bei Niederlage." → Vorschuss muessen Sie sofort zahlen. Ohne Vorschuss kein Zustellungs-Verfahren.
- "Ich brauche keinen Anwalt, also kein Risiko." → Doch — Gegenseite hat Anwalt, dessen Kosten zahlen Sie bei Niederlage.
- "Sachverstaendigen-Vorschuss spaere ich mir." → Ohne Vorschuss kein Sachverstaendigen-Beweis. Beweisantrag laeuft ins Leere.

## Querverweise

- `klage-streitwert-angabe-3-zpo` — Streitwert bestimmen.
- `vorabklaerung-erfolgsaussichten-selbstcheck` — Erfolg vs. Kosten.
- `prozesskostenhilfe-pkh-114-zpo` — PKH.
- `gerichtskostenvorschuss-12-gkg` — Vorschuss zahlen.
- `vergleich-richtervorschlag-278-ii-zpo` — Vergleichsanreiz.
- `kostenfestsetzung-103-104-zpo` — Bei Erfolg erstattet.

## Quellen und Aktualitaet

Stand: 05/2026. GKG- und RVG-Tabellen periodisch angepasst — Werte vor Klage verifizieren ueber justiz.de oder juris.
