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name: krankenkassen-zahnersatz-55-sgb-v
description: "Krankenkassen-Zahnersatz nach § 55 SGB V. Skill klaert das Festzuschuss-System Regelversorgung Mehrkostenvereinbarung Bonusheft Haerteklausel sowie die Implantatregeln. Liefert Prüfraster und Beratungsbausteine."
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# Krankenkassen Zahnersatz 55 Sgb V

## Fachlicher Anker

- **Normen:** § 7, § 7a, §§ 20.
- **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten.

## Festzuschuss-System

§ 55 Abs. 1 SGB V: Versicherte erhalten Zuschuesse zum Zahnersatz auf Basis des Befundes.

- Festzuschuss = 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung.
- Mit Bonusheft 5 Jahre lueckenlos: 70 Prozent.
- Mit Bonusheft 10 Jahre lueckenlos: 75 Prozent.

## Regelversorgung

- Ausreichend zweckmaessig wirtschaftlich (§ 12 SGB V).
- Beispiel: Bruecke statt Implantat.
- Differenzierte Kategorien je Befund.

## Mehrkostenvereinbarung

- Patient waehlt hoeherwertige Versorgung (z. B. Implantat statt Bruecke).
- Krankenkasse leistet weiter den Festzuschuss.
- Patient traegt Differenzkosten selbst.

## Haerteklausel

- § 55 Abs. 2 SGB V: bei sozialer Beduerftigkeit doppelter Festzuschuss.
- Voraussetzung: Einkommen unter Bruttoeinkommensgrenze (jaehrlich neu).

## Implantatregeln

- Implantate sind als Regelversorgung in der Regel nicht vorgesehen.
- Ausnahme: angeborene Anomalien, schwere Kieferdefekte.

## Prüfraster

1. Heil- und Kostenplan eingereicht?
2. Festzuschuss richtig berechnet?
3. Bonusheft beruecksichtigt?
4. Haerteklausel beantragt?
5. Implantat als Ausnahmefall begruendet?
