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name: kueschk-kuendigungsgrund-personen-verhalten-betrieb
description: "Drei Kuendigungsgruende nach § 1 Abs. 2 KSchG: betriebsbedingt mit Sozialauswahl; verhaltensbedingt mit Abmahnungserfordernis; personenbedingt mit Negativprognose; Sonderkuendigungsschutz als Querverweis; strukturierte Abfrage des Sachverhalts."
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# Kündigungsgrund: Personen-, Verhaltens- oder Betriebsbedingt

## Zweck

§ 1 Abs. 2 KSchG lässt ordentliche Kündigungen nur zu, wenn sie sozial gerechtfertigt sind. Die soziale Rechtfertigung setzt einen von drei anerkannten Kündigungsgründen voraus. Dieser Skill klärt, welcher Grund vorliegt und welche weiteren Anforderungen jeweils gelten.

## Die drei Kündigungsgründe

### A. Betriebsbedingte Kündigung

**Voraussetzungen:**
1. Dringende betriebliche Erfordernisse (unternehmerische Entscheidung, dauerhafter Wegfall des Beschäftigungsbedarfs)
2. Keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit (freier Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen)
3. Ordnungsgemäße Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung)

**Typische Fälle:** Auftragsmangel, Umstrukturierung, Outsourcing, Schließung einer Abteilung.

**Beweislast:** Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für Wegfall des Beschäftigungsbedarfs und ordnungsgemäße Sozialauswahl (§ 1 Abs. 2 Satz 4, Abs. 3 Satz 3 KSchG).

### B. Verhaltensbedingte Kündigung

**Voraussetzungen:**
1. Schuldhafte Pflichtverletzung des Arbeitnehmers
2. Abmahnung (bei steuerbarem Verhalten grundsätzlich erforderlich) — Ausnahme: schwerwiegende Pflichtverletzung (z.B. Diebstahl)
3. Negative Zukunftsprognose: Weitere Pflichtverletzungen zu erwarten
4. Interessenabwägung (Betriebszugehörigkeit, Art der Pflichtverletzung, Verschulden)

**Typische Fälle:** unentschuldigtes Fehlen, Arbeitsverweigerung, Beleidigung von Vorgesetzten, Diebstahl.

**Abmahnungserfordernis:** Keine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung, wenn das Verhalten abmahnungsfähig ist. Die Abmahnung muss das konkrete Fehlverhalten rügen und Kündigung androhen.

### C. Personenbedingte Kündigung

**Voraussetzungen:**
1. In der Person des Arbeitnehmers liegender Grund (nicht verschuldet)
2. Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen
3. Negative Prognose (dauerhafter Leistungsausfall)
4. Interessenabwägung

**Typische Fälle:** Langzeiterkrankung, dauerhafte Leistungsminderung, Entzug erforderlicher behördlicher Erlaubnisse, fehlende Eignung.

**BAG-Dreistufenprüfung bei Krankheit:** (1) Negativprognose, (2) erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen, (3) Überwiegen der Arbeitgeberinteressen in der Interessenabwägung.

## Sonderkündigungsschutz immer prüfen

Unabhängig vom Kündigungsgrund: Prüfe stets, ob ein besonderer Kündigungsschutz besteht (Skill `kueschk-sonderkuendigungsschutz-checkliste`). Sonderkündigungsschutz geht dem allgemeinen Kündigungsschutz vor und erfordert zusätzliche behördliche Zustimmungen.

## Abfrage-Schema

Das System fragt ab:
1. Was ist der vom Arbeitgeber angegebene Kündigungsgrund?
2. Wurde eine Abmahnung ausgesprochen? (Datum, Inhalt)
3. Gibt es einen Betriebsrat? Wurde er angehört (§ 102 BetrVG)?
4. Bestehen Sonderkündigungsschutz-Tatbestände?

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.
