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name: lead-authority-konzern
description: "Bestimmt die federführende Aufsichtsbehörde bei grenzüberschreitender Verarbeitung im Konzern nach Art. 56 DSGVO. Behandelt: Hauptniederlassung; entscheidungsmächtige Stelle; Konzernstruktur; EDSA-Leitlinien zur Lead Authority; Kooperationsverfahren Art. 60 DSGVO; Konsistenzverfahren Art. 63; Mel..."
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# Federführende Aufsichtsbehörde im Konzern — Art. 56 DSGVO

## Triage — kläre vor der Bearbeitung

1. Welche Hauptniederlassung hat die Verantwortliche im EU-Sinn?
2. Wer trifft die Verarbeitungsentscheidungen tatsächlich?
3. Welche Mitgliedstaaten sind betroffen?
4. Gibt es eine deutsche Tochter mit eigener Aufsichtsbehörde?
5. Ist eine parallele Meldung an mehrere Behörden ratsam?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (richtige Behörde; Vermeidung von Doppelverfahren)

## Rechtsgrundlagen

- **Art. 56 DSGVO** federführende Aufsichtsbehörde.
- **Art. 60 DSGVO** Kooperation.
- **Art. 63 DSGVO** Konsistenz.
- **Art. 4 Nr. 16 DSGVO** Hauptniederlassung.
- **EDSA-Leitlinien zur Bestimmung der Lead Authority**.

## Aktuelle Rechtsprechung

Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu EuGH-Entscheidungen zur Auslegung Art. 56 DSGVO vor Ausgabe verifizieren.

## Zentrale Normen

Art. 4 Nr. 16; Art. 56; Art. 60; Art. 63 DSGVO.

## Praxisformulierung — Bestimmungsraster

1. Hauptniederlassung identifizieren.
2. Entscheidungsmacht prüfen — wer steuert die Verarbeitung?
3. Lead Authority benennen; weitere betroffene Behörden auflisten.
4. Meldung an Lead Authority; informierende Mitteilung an deutsche Behörde, wenn deutsche Niederlassung beteiligt.
5. Sprachpolitik: Lead Authority erhält Meldung in deren Amtssprache.

## Abgrenzung zu anderen Skills

- `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.
- `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.
- `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.
- `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.

- `dsv-meldung-bfdi` und `dsv-meldung-<land>` decken konkrete Einreichung ab.
