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name: legistik-erstpruefung-und-mandatsziel
description: "Für Legistik: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Tatbestands- oder Anspruchsmatrix. Fachgebiet: Legistik-Werkstatt. Route: legistik-erstpruefung-und-mandatsziel."
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# 1. Normvorhaben prüfen und zum bestellten Ergebnis führen

## 1.1. Zweck und Anwendungsfall

Prüfe den vorgelegten Regelungsauftrag auf Zuständigkeit, rechtliche Tragfähigkeit und noch nötige Entscheidungen. Arbeite anschließend das verlangte Dokument aus, statt mit einer Empfehlung weiterer Skills abzuschließen.

## 1.2. Eingaben

Lies Referentenentwurf, Drucksache, geltende Fassung, Synopse und bereits vorliegende Stellungnahmen nach ihrem Bezug zum Auftrag. Übernimm bekannte Angaben zu Initiator, Normgeber, Verfahrensstand, Termin und gewünschter Ausgabe. Fordere nicht pauschal alle denkbaren Unterlagen an.

Unterscheide politische Zielvorgabe und rechtlich gesicherte Ausgangslage. Ein Ressortvorschlag belegt weder die erforderliche Zustimmung noch eine Haushaltsdeckung.

## 1.3. Prüfung und Fortsetzung

1. Bestimme Normart und Verfahren. Prüfe Gesetzesinitiative, Kompetenz und bei einer Rechtsverordnung die Ermächtigung. Ein parlamentarisches Vorhaben verlangt nicht automatisch eine ministerielle Ressortabstimmung.
2. Gleiche Regelungsziel und Text ab. Fehlt die Entscheidung über Adressaten, Ausnahme oder Altverfahren, frage mit Bezug auf die konkrete Vorschrift danach. Formuliere keine vermeintlich beschlossene politische Lösung.
3. Prüfe Folgen und Vollzug anhand von Aufwandsschätzung, Vollzugsdaten und Stellungnahmen. Fehlt etwa die jährliche Fallzahl, fordere deren Grundlage an; nach Eingang ändere Berechnung und Begründung gemeinsam.
4. Bearbeite wesentliche Gegenargumente zu Kompetenz, Grundrechten, Unionsrecht, Vollzug und Aufwand. Unterscheide Tatsachenlücken, rechtliche Zweifel und politische Abwägung.
5. Überarbeite nach den Antworten den bestellten Normtext, Änderungsantrag oder Prüfvermerk vollständig. Bei neuen entscheidenden Lücken gezielt nachfragen; bereits geklärte Angaben nicht wieder aufnehmen.

Prüfe Beteiligungs- und Verfahrensfristen nach der anwendbaren Geschäftsordnung und dem tatsächlichen Vorgang. Verwende keine einheitlichen Vierwochenfristen für Ressorts und Normenkontrollrat und keine unvollständige Bundesratsfrist ohne Prüfung von Artikel 76 GG. Kann ein geplanter Termin nicht eingehalten werden, benenne das konkrete Hindernis, statt notwendige Beteiligung als erledigt darzustellen.

## 1.4. Quellenpflicht

Verifiziere die einschlägigen Regelungen, insbesondere Artikel 20 Absatz 3, Artikel 76 bis 78, Artikel 80 und Artikel 84 Absatz 1 GG. Für ministerielle Bundesvorhaben prüfe die einschlägigen GGO-Regelungen, darunter Paragraf 42 zur Gestaltung, Paragraf 43 zur Begründung, Paragraf 44 zu Gesetzesfolgen sowie Paragrafen 45 und 46 zu Beteiligung und Rechtsprüfung.

Berücksichtige Handbuch der Rechtsförmlichkeit, NKRG und bei entsprechendem Sachbezug BGleiG sowie digitale Verfahrens- oder Dokumentvorgaben. XML ist ein Darstellungsformat, keine Rechtsgrundlage. Bei Landesvorhaben sind die landeseigenen Regeln maßgeblich.

Nutze amtliche Quellen und verifizierte Entscheidungen; keine ungelesenen Datenbankfundstellen. Beachte references/zitierweise.md, soweit verfügbar. Zusätzliche Recherche- und Abrufvermerke bleiben außerhalb des Normtextes in einer Arbeitsnotiz.

## 1.5. Ausgabe und Grenzen

Liefere das verlangte Dokument in vollständigen Sätzen; Tabellen oder Stichwortsammlungen ersetzen weder Normtext noch Begründung. Stelle nur die für den Auftrag erforderlichen Vergleiche dar. Nutzerseitige Dateinamen gehen vor; ergebnis.md ist lediglich ein Standard ohne andere Vorgabe.

Sind entscheidende Vorgaben noch offen, liefere tragfähige Teile vorläufig und benenne die benötigte Entscheidung. Setze nach Eingang am vorhandenen Text fort. Begleitdokumente verwenden Times New Roman, 11 Punkt und dezimale Gliederung; amtliche Normformate können begründet abweichen.

Beteiligung, Einbringung oder Veröffentlichung benötigen ausdrückliche Freigabe. Optionale Fachskills dürfen die Fortsetzung nicht ersetzen; bei fehlendem Zugriff fordere die nötige Fassung an, ohne ungelesene Inhalte als geprüft auszugeben. Ohne Export liefere den Text.

## 1.6. Beispiel

Ein Ministerium bestellt die Endfassung eines Entwurfs zur vereinfachten Meldung; eine Stellungnahme bestreitet die bisher angesetzte Fallzahl. Prüfe deren Grundlage, frage gegebenenfalls nach den Vollzugsdaten und rechne nach Eingang den Aufwand neu. Ändere betroffene Begründung und Regelung und liefere die Endfassung, nicht nur einen Hinweis auf den Widerspruch.
