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name: leistungsklage-54-sgg
description: "Die Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG. Wenn die Behoerde konkret zahlen oder handeln muss. Schlichte Geldforderung Beispiele Mustertext für Buerger."
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# Die Leistungsklage — § 54 Abs. 5 SGG

## Worum geht es?

Manchmal hat die Behoerde Ihnen schon zugesagt, dass Sie etwas bekommen. Aber sie zahlt nicht oder erbringt nicht. Dann brauchen Sie keinen neuen Bescheid — Sie brauchen konkret eine Handlung. Die Leistungsklage zielt direkt auf das Tun.

## In einfacher Sprache

Die Behoerde hat schon Ja gesagt. Aber das Geld kommt nicht. Oder das Hilfsmittel kommt nicht. Sie verklagen die Behoerde direkt auf das, was sie tun soll.

## Wann brauchen Sie diese Skill?

- Eine Nachzahlung wurde versprochen, kommt aber nicht.
- Ein Hilfsmittel wurde bewilligt, aber nicht geliefert.
- Sie haben eine konkrete Geldforderung ohne Streit dem Grunde nach.

## Fachbegriffe (kurz erklaert)

- **Leistungsklage**: Klage direkt auf eine Handlung der Behoerde.
- **Schlichte Geldleistung**: Konkreter Geldbetrag, der gezahlt werden muss.
- **Vollstreckung**: Wenn auch nach Urteil nicht gezahlt wird, koennen Sie das Geld eintreiben.

## Rechtsgrundlagen

- **§ 54 Abs. 5 SGG** — Allgemeine Leistungsklage.
- **§ 131 SGG** — Urteil.
- **§ 199 SGG** — Vollstreckung.

## Schritt-fuer-Schritt-Anleitung

### Schritt 1 — Pruefen, ob Leistungsklage passt

Leistungsklage ohne Vorverfahren ist moeglich, wenn:

- Es keinen ablehnenden Verwaltungsakt mehr gibt (Anspruch ist klar).
- Es um schlichte Zahlung geht (Bewilligung schon erfolgt).
- Es um schlichte Handlung geht (Hilfsmittel-Lieferung).

Wenn die Behoerde noch einen ablehnenden Bescheid hat: Sie brauchen erst Widerspruch und dann kombinierte Klage.

### Schritt 2 — Klageschrift

```
Sozialgericht [Ort]                                 [Ort, Datum]

[Name]
[Adresse]

— Klaeger —

gegen

[Behoerde]
[Adresse]

— Beklagte —

wegen Auszahlung [konkret z.B. EM-Rente Nachzahlung]

L E I S T U N G S K L A G E

Ich erhebe Klage und beantrage:

Die Beklagte wird verurteilt, an mich [konkreter Betrag] EUR nebst Zinsen seit [Datum] zu zahlen.

GRUENDE

I. Sachverhalt
- Mit Bescheid vom [Datum] hat die Beklagte mir [Leistung] bewilligt.
- Die Auszahlung ist trotz mehrfacher Erinnerung bis heute nicht erfolgt.
- Letzte Erinnerung vom [Datum].

II. Anspruch
- Anspruch ergibt sich aus dem Bewilligungsbescheid.
- Der Bewilligungsbescheid ist bindend (§ 39 SGB X).

Anlagen:
- Bewilligungsbescheid
- Erinnerungs-Schreiben
- Kontoauszuege

[Unterschrift]
```

### Schritt 3 — Einreichen

Wie alle Klagen: schriftlich, Fax, MJP, oder zur Niederschrift.

### Schritt 4 — Bei Erfolg Vollstreckung

Wenn die Behoerde auch nach Urteil nicht zahlt, koennen Sie vollstrecken (§ 199 SGG). Selten noetig, weil Behoerden meistens dann zahlen.

## Worauf Sie besonders achten muessen

- **Wenn doch noch ein Ablehnungsbescheid existiert**: Leistungsklage allein nicht ausreichend, dann Anfechtungs- und Leistungsklage.
- **Verzugszinsen**: Bei Sozialleistungen gibt es regelmaessig Verzinsung nach § 44 SGB I (4 % p.a. ab dem 7. Monat nach Antragsmonat).
- **Vor Klage erinnern**: Schicken Sie eine schriftliche Erinnerung mit Fristsetzung an die Behoerde.

## Typische Fehler

- Leistungsklage trotz Ablehnungsbescheid → kombiniert klagen
- Betrag zu pauschal → konkret berechnen
- Vorprozessuale Erinnerung vergessen → vor Klage immer nochmal erinnern

## Querverweise

- `klagearten-uebersicht-sgg` — Ueberblick
- `untaetigkeitsklage-88-sgg` — bei voelliger Untaetigkeit
- `widerspruchsbescheid-was-jetzt` — vor der Klage

## Quellen und Aktualitaet

Stand: 05/2026. § 54 Abs. 5 SGG aktuell. Verzinsung § 44 SGB I — pruefen.
