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name: leistungsstoerungen-unmoeglichkeit-verzug
description: "Leistungsstoerungen im ALR — Unmoeglichkeit und Verzug. Skill behandelt die ALR-Regelungen zur Unmoeglichkeit Verschulden Verzug und das Verhältnis zur modernen Pflichtverletzungsregel § 280 BGB. Liefert Prüfraster: prüft konkret die einschlägigen Tatbestand..."
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# Pralr Leistungsstoerungen Unmoeglichkeit Verzug

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB.
- Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## ALR-System

- Unmoeglichkeit (impotentia praestandi): wenn Erfuellung nicht möglich.
- Verzug (mora): bei unentschuldigter Verzoegerung.
- Verschuldensgrade nach roemischer Tradition (dolus, culpa lata, culpa levis, culpa levissima).

## Unmoeglichkeit

- Vor Vertragsschluss: nichtig.
- Nach Vertragsschluss: bei Verschulden Schadensersatz.
- Zufaellig: Befreiung.

## Verzug

- ALR I 11 §§.
- Mahnung erforderlich (mora ex re bei festem Termin entfaellt).
- Verzinsung Verzugsschaden.

## Fortwirkung BGB

- § 275 BGB Unmoeglichkeit.
- §§ 280-281 BGB Pflichtverletzung.
- §§ 286-288 BGB Verzug.

## Prüfraster

1. Welcher Stoerungstyp?
2. Verschulden?
3. Rechtsfolgen?
