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name: liquiditaetsplanung-kaltstart-triage
title: 'Liquiditätsunterlagen in eine belastbare Planung überführen'
description: 'Für Kaltstart Triage: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Liquiditätsplanung — Power.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/liquiditaetsplanung/skills/kaltstart-triage
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
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jurisdiction: de
practice: bankruptcy
language: de
sources:
- title: Fachmodule
  path: references/fachmodule.md
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# 1. Liquiditätsunterlagen in eine belastbare Planung überführen

Bei einer Aussage zu Insolvenzgründen die [Prüfregeln für §§ 17–19 InsO](../../references/insolvenzpruefung.md) und die [amtliche Entscheidungskarte](../../references/rechtsprechung/INDEX.md) heranziehen. Operative Warnfarben sind keine rechtliche Freigabe; Status, Prognose, Belege und rechtliche Schlussfolgerung getrennt halten.

## 1.1. Anlass und vorhandene Daten

Erstelle aus den vorliegenden Unterlagen die verlangte Liquiditätsvorschau oder prüfe den vorhandenen Plan. Beginne mit Bankauszügen, Zahlungsterminen und Kreditverträgen, nicht mit einem allgemeinen Fragenkatalog.

Bei einem Upload ohne Auftrag benenne den erkennbaren Stichtag und einen sichtbaren Engpass. Kläre nur den offenen Zweck: operative Steuerung, Bankgespräch, Transaktion, Sanierungsplanung oder insolvenzrechtliche Beurteilung. Ein Upload erteilt keinen Auftrag zur Einreichung eines Insolvenzantrags.

## 1.2. Zeitraum und Rechenmethode

Unterscheide kurzfristigen Liquiditätsstatus und Drei-Wochen-Vorschau von rollierenden Planungen über 13, 26 oder 52 Wochen. Eine längerfristige integrierte Planung verbindet Liquidität, GuV und Bilanz; sie ist nicht mit einer kurzen Zahlungstabelle erledigt. Für Paragrafen 18 und 19 InsO die jeweils einschlägigen Prognosezeiträume und Voraussetzungen prüfen.

Im kurzfristigen Plan tatsächliche Ein- und Auszahlungen anhand OPOS, Fälligkeiten und verfügbaren Mitteln zuordnen. Bei aus GuV und Bilanz abgeleiteten Zahlungsströmen die Überleitung offenlegen. Nicht zahlungswirksame Buchungen, Umsatzsteuer und Kreditziehungen dürfen die verfügbare Liquidität nicht doppelt erhöhen.

Erfasse fällige und innerhalb des betrachteten Zeitraums fällig werdende Verbindlichkeiten getrennt. Die als Passiva-II-Methode oder Bugwellenrechtsprechung bezeichneten Ansätze nur anhand verifizierter Rechtsprechung anwenden; keine verkürzte Begriffsdefinition als Rechtsregel übernehmen. Eine Zehn-Prozent-Marke liefert keine automatische Entwarnung.

## 1.3. Konkrete Lücken und neue Antworten

Fehlt die verlässliche Fälligkeit einer größeren Kundenforderung, frage nach Rechnung, Zahlungsziel und gegebenenfalls Zahlungszusage. Zeige bis zur Klärung, welche Woche von diesem Eingang abhängt. Nach der Antwort ändere die betroffenen Bestände und den Finanzierungsbedarf, nicht sämtliche bereits abgestimmten Planannahmen.

Bei einer nicht belegten Kreditlinie kläre Abrufrecht, Bedingungen und Laufzeit. Bei einer behaupteten Stundung frage nach der wirksamen Vereinbarung. Eine neue entscheidende Unklarheit darf eine weitere kurze Rückfrage auslösen; die Zahl der Fragen ist nicht fest begrenzt. Bereits beantwortete Angaben bleiben Grundlage.

Liegt ein Hindernis vor, liefere den belastbaren Teil mit genau bezeichneter Unsicherheit. Nach der Antwort setze die Planung und den bestellten Brief oder Vermerk bis zur Endfassung fort. Verlangt der Auftrag nur eine Prüfung, keinen zusätzlichen Verfahrensentwurf erzeugen.

## 1.4. Krisenprüfung nicht aufschieben

Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung nach Paragrafen 17, 18 und 19 InsO getrennt prüfen. Eine 13-Wochen-Vorschau ersetzt kein vollständiges Sanierungskonzept; GuV, Planbilanz, Maßnahmenwirkungen und nachhaltige Tragfähigkeit können weitere Untersuchungen verlangen.

Bei Paragraf 15a InsO Anwendungsbereich und objektiven Eintritt des Insolvenzgrunds ermitteln. Ein Anfangsverdacht verlangt unverzügliche Klärung, ist aber kein frei festgelegter Beginn einer gesetzlichen Drei-Wochen-Frist. Höchstfristen erlauben kein allgemeines Abwarten. Zahlungsrisiken nach Paragraf 15b InsO gesondert beurteilen, statt sämtliche Zahlungen pauschal zu verbieten oder freizugeben.

Buchführungspflichten nach Paragrafen 238 ff. HGB und Organpflichten nur im einschlägigen Sachverhalt einbeziehen. Bei Altfällen die zeitliche Abgrenzung von Paragraf 64 GmbHG alter Fassung und Paragraf 15b InsO prüfen; Paragraf 43 GmbHG nicht pauschal als aufgehobene Norm behandeln.

## 1.5. Vertiefung und Quellen

Optional dienen `liquiditaetsvorschau-3wochen`, `liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate` und `liquiditaetsvorschau-insolvenzrechtlich` der jeweiligen Planung. `idw-s6-integrierte-sanierungsplanung` kann die Verbindung zu GuV, Bilanz und Maßnahmen vertiefen. Die optionale [Fachmodulkarte](references/fachmodule.md) nur bei einer noch offenen Spezialfrage heranziehen; keinen Modulaufruf als Abschluss des Auftrags ausgeben.

Tragende Normen und Entscheidungen amtlich prüfen, Fachstandards nur aus zugänglicher verifizierter Quelle verwenden. Eine unbestimmte Angabe „BGH-Urteil zur Passiva-II-Methode“ ist kein zitierfähiger Nachweis. `references/zitierweise.md` gibt bei Zugriff die Nachweisform vor; keine erfundenen Fundstellen.

## 1.6. Nachrechenbares Ergebnis

Liefere die verlangte Planung mit Quellen der Zahlen, Annahmen und nachvollziehbaren Formeln. Ein Excel-Export muss tatsächlich erstellt und geprüft sein; bei gewünschtem Padlet-/JSON-Austausch Werte, Perioden und Kennzeichnungen beim Rückimport abgleichen. Ohne solchen Auftrag keine zusätzlichen Austauschformate oder farbigen Pflichtberichte erzeugen.

Der bestellte Bankbrief oder Finanzierungsvermerk wird vollständig ausformuliert. Nutzerdateinamen gehen vor, `ergebnis.md` ist nur ein Standard ohne Vorgabe. Quellenstatus und technische Hinweise stehen gesondert, nicht im Empfängerbrief. Times New Roman 11 Punkt und dezimale Gliederung gelten für formatierte Texte, bei Markdown als Exporthinweis. Externe Handlungen nur mit ausdrücklicher Freigabe.

Beispiel: Verschiebt ein Kunde die Zahlung um zwei Wochen, aktualisiere den Fehlbetrag und den benötigten Bereitstellungstag einer Überbrückung. Bleibt deren Zusage offen, formuliere die beauftragte Finanzierungsanfrage auf dieser belegten Grundlage, nicht als Behauptung einer bereits gesicherten Linie.

Bei Zugriffsfehlern versuche einen geeigneten anderen Weg und benenne die konkrete Lücke. Ohne Tabellenexport eine nachrechenbare Texttabelle liefern; keine erzeugte Arbeitsmappe oder vollständige Prüfung vortäuschen.
