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name: 049-liste-wirtschaftlich-berechtigter-transparenzregist
description: "Notariat im Alltag: Liste wirtschaftlich Berechtigter und Transparenzregister. Meldepflichten nach GwG §§ 20–24, Abfragepflichten des Notars, Bußgelder und praktische Umsetzung im Notariat."
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# Notariat im Alltag: Liste wirtschaftlich Berechtigter – Transparenzregister

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Zweck und Anwendungsbereich

Das Transparenzregister erfasst die wirtschaftlich Berechtigten hinter Gesellschaften und sonstigen Vereinigungen. Notare haben sowohl Abfrage- als auch Hinweispflichten. Strukturiere die Pflichten, Abfragewege und Bußgeldrisiken.

Rechtsgrundlagen: §§ 20–24 GwG (Transparenzregister), § 3 GwG (Definition wirtschaftlich Berechtigter), § 56 GwG (Bußgeldvorschriften), EU-Richtlinie 2018/843 (5. Geldwäscherichtlinie), § 26a GwG (Transparenzregisterauszüge für Notare), GwG-Anwendungserlass des BMF.

## Definition wirtschaftlich Berechtigter (§ 3 GwG)

Wirtschaftlich Berechtigter ist:
- Bei juristischen Personen: natürliche Person, die mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte direkt oder indirekt hält
- Bei Trusts und Stiftungen: Gründer, Treuhänder, Protector, Begünstigte oder Personengruppe im Interesse derer der Trust verwaltet wird
- Wenn kein wirtschaftlicher Eigentümer feststellbar: gesetzlicher Vertreter (fiktiv Berechtigter)

## Transparenzregister-Meldepflicht (§ 20 GwG)

**Meldepflichtige Vereinigungen:**
- Alle juristischen Personen des Privatrechts (GmbH, AG, Stiftung, Verein wenn eingetragen)
- Eingetragene Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG)
- Nicht meldepflichtig: BGB-Gesellschaft (GbR) – bis auf eGbR nach MoPeG

**Meldefrist:** Unverzüglich nach Eintragung; bei Änderungen: unverzüglich.

**Inhalt:** Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses.

## Notar-Abfragepflicht (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 GwG i.V.m. § 20 GwG)

Bei Beurkundungsgeschäften, die Gesellschaften betreffen, muss der Notar das Transparenzregister abfragen und die Ergebnisse dokumentieren.

**Pflicht-Abfrage bei:**
- Anteilsübertragungen
- Gesellschaftsgründungen
- Grundstückstransaktionen mit Gesellschaftsbeteiligung
- Kapitalerhöhungen

**Dokumentation:** Abfrageergebnis ausdrucken oder elektronisch speichern; in die GwG-Akte aufnehmen.

## Transparenzregister und Vollregister (ab 2021)

Seit dem Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (2021) ist das Transparenzregister ein Vollregister: Alle Vereinigungen müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv eintragen, auch wenn diese bereits aus anderen Registern (HR, Vereinsregister) ersichtlich wären. Die „Mitteilungsfiktion" (§ 20 Abs. 2 GwG a.F.) entfiel.

## Abfrage und Einsicht

- Öffentliche Abfrage: https://www.transparenzregister.de (kostenpflichtig für bestimmte Zwecke)
- Notare: erhöhte Einsichtsrechte (§ 23 Abs. 1 Nr. 4 GwG)
- Abfrage im Rahmen der GwG-Sorgfaltspflicht: gebührenfrei für Verpflichtete unter bestimmten Voraussetzungen

## Bußgelder (§ 56 GwG)

| Verstoß | Bußgeld bis |
|---|---|
| Nicht-Meldung wirtschaftlich Berechtigter | 1 Mio. € |
| Verspätete Meldung | 150.000 € |
| Unterlassene Aktualisierung | 150.000 € |
| Notar: Unterlassung der Abfrage | 150.000 € |

## Prüfprogramm

- Transparenzregister abgefragt und Ergebnis dokumentiert?
- Stimmt das Ergebnis mit den identifizierten Angaben überein?
- Ist die Meldung der Gesellschaft vollständig und aktuell?
- Widersprüche zwischen Transparenzregister und Gesellschafterstruktur dokumentiert?
- Bei Nichtmeldung: Hinweis an Geschäftsführer/Vorstand erteilt?

## Typische Fallen

- Abfrage vergessen → GwG-Verstoß des Notars.
- Gesellschaft hat Meldung nicht aktualisiert (nach Gesellschafterwechsel) → Notar muss hinweisen.
- Fiktiver Berechtigter (gesetzlicher Vertreter) statt echtem wirtschaftlichen Eigentümer → unzulässig wenn echter WB identifizierbar.
- Transparenzregister-Auszug nicht archiviert → Dokumentationslücke.

## Rechtsquellen

- § 20 GwG: https://dejure.org/gesetze/GwG/20.html
- § 3 GwG (WB-Definition): https://dejure.org/gesetze/GwG/3.html
- § 56 GwG (Bußgeld): https://dejure.org/gesetze/GwG/56.html
- Transparenzregister: https://www.transparenzregister.de
- 5. GeldwäscheRL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32018L0843
- BNotK GwG-Leitfaden: https://www.bnotk.de

## Output-Formate

- **Transparenzregister-Abfragprotokoll** (Datum, Ergebnis, Abweichungen)
- **Hinweisschreiben an Gesellschaft** (bei fehlerhafter Meldung)
- **GwG-Dokumentationsblatt** (zusammenfassung für Akte)
- **Bußgeld-Risikocheck** (Melde-/Aktualisierungspflicht)
- **Mandantenmail** (WB-Meldepflicht erklären)

Quellen für Live-Check: https://dejure.org | https://openjur.de | https://www.gesetze-im-internet.de | https://www.bnotk.de | https://www.bgh.de | https://www.bverfg.de
