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description: "Lizenzanaloger Schadensersatz: Berechnung, Marktrecherche für Lizenzsätze, Stufenklage, Fristen für Auskunft und Schadensersatz, nächster Handlungsschritt nach Unterlassungsurteil oder EV-Abschluss im gewerblichen Rechtsschutz: Lizenzanaloger Schadensersat..."
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# Lizenzanaloger Schadensersatz: Berechnung, Marktrecherche für Lizenzsätze, Stufenklage, Fristen für Auskunft und Schadensersatz, nächster Handlungsschritt nach Unterlassungsurteil oder EV-Abschluss im gewerblichen Rechtsschutz.


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Lizenzanaloger Schadensersatz: Berechnung, Marktrecherche für Lizenzsätze, Stufenklage, Fristen für Auskunft und Schadensersatz, nächster Handlungsschritt nach Unterlassungsurteil oder EV-Abschluss im gewerblichen Rechtsschutz.

### Lizenzanaloger Schadensersatz: Berechnung und nächster Schritt

## Rechtsrahmen

| Norm | Inhalt |
|---|---|
| § 14 Abs. 6 MarkenG | Schadensersatz; fiktive Lizenzgebühr ausdrücklich genannt |
| § 139 Abs. 2 PatG | Schadensersatz Patent: entgangener Gewinn oder fiktive Lizenz |
| § 42 Abs. 2 DesignG | Schadensersatz Design: drei Methoden |
| § 97 Abs. 2 UrhG | Schadensersatz Urheberrecht: fiktive Lizenzgebühr |
| § 9 UWG | Schadensersatz UWG: konkreter Schaden; Lizenzanalogie möglich |
| § 254 ZPO | Stufenklage: Auskunft → Abrechnung → Schadensersatz |
| § 287 ZPO | Schadensschätzung durch Gericht |

## Die drei Methoden der Schadensberechnung

| Methode | Inhalt | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|---|
| 1. Konkreter Schaden | Nachgewiesener Schaden + entgangener Gewinn | Voller Ausgleich | Schwer nachzuweisen; hohe Kausalitätsanforderungen |
| 2. Verletzergewinn | Gewinn des Verletzers aus der Verletzung | Macht Verletzung unattraktiv | Auskunft nötig; Gewinnnachweis durch Verletzter |
| 3. Lizenzanalogie | Fiktiver Lizenzbetrag bei hypothetischem Lizenzvertrag | Einfach; kein Gewinnnachweis; favorisiert von Gerichten | Branchenüblicher Satz muss recherchiert werden |

## Lizenzanaloge Berechnung – Schritt für Schritt

### Schritt 1: Verletzungszeitraum und -umfang

- Beginn der Verletzung (Datum der ersten Verletzungshandlung).
- Ende (Unterlassungsverpflichtung / Einstellung der Verletzung).
- Menge der verletzenden Handlungen (Stückzahl, Liefermenge, Online-Abrufe).

### Schritt 2: Lizenzsatz recherchieren

- Branchenübliche Lizenzsätze:
 - In Deutschland keine einheitliche Datenbank; Vergleichslizenzverträge oder Sachverständige.
 - Orientierung: DPMA-Lizenzstatistiken, Branchenverbände, Rechercheberichte.
 - **Keine pauschalen Modellzahlen nutzen; branchenspezifische Recherche erforderlich.**
- Eigenart / Bekanntheit der Marke / des Patents erhöhen den Satz.
- Niedrige Marktstellung: niedrigerer Satz.

### Schritt 3: Berechnungsformel

```
Lizenzanaloger Schaden =
 Anzahl der verletzenden Einheiten (oder Umsatz des Verletzers)
 × marktüblicher Lizenzsatz (%)
 + Zinsen (§ 288 BGB: 5 % über Basiszinssatz)
```

### Schritt 4: Auskunft erwirken (§ 19 MarkenG / § 140b PatG etc.)

- Vor Schadensberechnung: Auskunft über Umfang der Verletzung fordern.
- **Stufenklage (§ 254 ZPO):** Klage auf Auskunft + Schadensersatz in einer Klage.

## Fristen-Notiz nach Unterlassung / EV

| Schritt | Zeitpunkt | Frist |
|---|---|---|
| Auskunftsbegehren nach Unterlassung | Sofort nach Titel / UE | Keine gesetzliche Frist; zeitnah |
| Abschlussschreiben (EV → Hauptsache) | Nach Vollziehung EV | 2–4 Wochen empfohlen |
| Verjährung Schadensersatz | Ab Kenntnis | § 195 BGB: 3 Jahre; § 199 BGB: ab Ende des Jahres der Kenntnis |
| Stufenklage (falls Auskunft verweigert) | Nach Ablehnung | Unverzüglich |

## Muster-Auskunftsbegehren nach Unterlassung

```
An [Verletzer / Anwalt]

Auskunft gemäß § 19 MarkenG / § 140b PatG / § 46 DesignG

Wir fordern Sie auf, uns bis zum [Frist: 2 Wochen] folgende Auskünfte
zu erteilen:

1. Umfang der Verletzungshandlungen: Datum, Stückzahl, Preise, Umsatz.
2. Herkunft der verletzenden Erzeugnisse: Lieferant, Hersteller.
3. Namen und Adressen weiterer Abnehmer und Lieferanten.

Wir behalten uns vor, auf Basis dieser Auskunft Schadensersatz geltend
zu machen (§ [14 Abs. 6 MarkenG / 139 Abs. 2 PatG / 97 Abs. 2 UrhG]).

[Kanzlei]
```

## Einstieg
1. In welchem Stadium befindet sich das Verfahren (Unterlassung gesichert / noch ausstehend)?
2. Welche Informationen über Umfang der Verletzung liegen vor?
3. Welche Methode der Schadensberechnung ist sinnvoll?
4. Sind Fristen für Auskunft oder Verjährung relevant?
5. Output: Schadensberechnungsblatt, Auskunftsbegehren, Stufenklage-Gerüst, Fristenplan?

## Anschluss-Skills
- `spezial-schadensersatz-abschlussprodukt-und-uebergabe` – Abschlusskalkulation.
- `spezial-bezuege-zahlen-schwellen-und-berechnung` – Gebühren und Streitwerte.
- `workflow-fristen-und-risikoampel` – Fristenmanagement.

## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Keine verbindliche Schadensberechnung ohne vollständige Daten zur Verletzungshistorie.
- Kein Ersatz für vollständige Mandantenberatung.
