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name: loeschungsantrag-dpma-mandantenmemo
description: "Löschungsantrag beim DPMA vorbereiten: fehlende Schutzfähigkeit, Stand der Technik, unzulässige Erweiterung, Antrag, Begründung und Kosten im Gebrauchsmusterrecht."
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# Loeschungsantrag Dpma

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: GebrMG § 3 Abs. 1 Satz 3 Neuheitsschonfrist 6 Monate, § 5 Abs. 1 Satz 3 Abzweigung bis zwei Monate nach Monatsende der Erledigung der Patentanmeldung/des Einspruchs, § 11 Schutzdauer 10 Jahre (3+3+2+2), §§ 15, 16 GebrMG Löschung/Löschungsantrag.
- Tragende Normen verifizieren: GebrMG §§ 1, 3, 5, 11, 13, 14, 15, 24, PatG §§ 14, 21, 24, 139, 140a, 140b analog, EPÜ (für Verzweigungsanmeldung), DesignG (Abgrenzung) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anmelder, Erfinder, Patentanwalt, DPMA-Gebrauchsmusterstelle, BPatG-Beschwerdesenat, LG (Verletzungsklage).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Gebrauchsmusteranmeldung, Schutzschrift, Löschungsantrag, Verletzungsklage, Recherchebericht, Schutzfähigkeitsgutachten, Abzweigungserklärung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Wann dieser Skill hilft

Ein Gebrauchsmuster soll angegriffen werden.

## Prüfpunkte

- Sachverhalt und Rolle sauber erfassen: Wer handelt, wer ist Rechteinhaber, wer ist Gegner, welches Produkt oder welche Kollektion ist betroffen?
- Fristen, Registerstand, Veröffentlichungen, Vertragslage und Beweisunterlagen früh sichern.
- Materielle Prüfung und Verfahrensstrategie trennen: Ein gutes Ergebnis sagt nicht nur, ob etwas möglich ist, sondern wie man es belegt, vorbereitet und durchsetzt.
- Unsichere Tatsachen offen markieren und mit präzisen Rückfragen schließen.

## Konkrete Norm-Anker

### Norm
- **§ 15-18 GebrMG**: Loeschungsverfahren beim DPMA.

### Loeschungsgruende
1. **§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GebrMG**: Schutzgegenstand nicht schutzfaehig (§§ 1-3 GebrMG nicht erfuellt — kein erfinderischer Schritt, nicht neu, ausgeschlossener Gegenstand).
2. **§ 15 Abs. 1 Nr. 2 GebrMG**: nicht widerrechtlich entnommen.
3. **§ 15 Abs. 1 Nr. 3 GebrMG**: Schutzgegenstand geht über den Inhalt der Anmeldung hinaus.

### Verfahren
1. Loeschungsantrag schriftlich an DPMA — formfrei aber strukturiert.
2. DPMA stellt Antrag dem Inhaber zu — § 17 GebrMG.
3. Inhaber hat **1 Monat** Widerspruchsfrist; bei Schweigen Loeschung kraft Saeumnis (§ 17 GebrMG).
4. Bei Widerspruch muendliche Verhandlung vor Patentabteilung.

### Beschwerde
- Gegen Loeschungsentscheidung Beschwerde zum BPatG (§ 18 GebrMG).
- Rechtsbeschwerde zum BGH (§ 18 GebrMG iVm § 100 PatG).

### Strategie
- Gegenangriff im Verletzungsverfahren typisch.
- Aussetzung des Verletzungsverfahrens beim ZPO-Gericht möglich, wenn Loeschung erhebliche Erfolgsaussicht hat.

## Quellen-Hardening

- Normen, Amtsinformationen, Registerdaten, Formulare, Gebühren und Fristen vor belastbarer Ausgabe live in den offiziellen Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und amtlicher oder frei zugänglicher Quelle verwenden.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Ausländisches Recht nur als Struktur, Risiko- und Local-Counsel-Briefing ausgeben, wenn keine aktuelle lokale Prüfung vorliegt.
