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name: lohn-gesellschafter-geschaeftsfuehrer-sv
description: "Gesellschafter-Geschäftsführer GGF SV-Pflicht oder SV-Befreiung. Anwendungsfall Prüfung GGF einer GmbH ob abhaengig beschäftigt oder selbständig tätig Statusfeststellung. Methodik Kriterienkatalog Beteiligung Weisungsgebundenheit Sperrminoritaet. Output Statusfeststellungs-Antrag Bescheid Mandan..."
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# Gesellschafter-Geschäftsführer — SV-Pflicht oder Befreiung

## Fachlicher Anker

- **Normen:** § 6a, § 7a SGB IV, § 7 SGB IV.
- **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten.

## Kernsachverhalt

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) einer GmbH ist die SV-Pflicht haeufig strittig: abhaengig beschäftigt (= SV-pflichtig) oder selbständig (= nicht SV-pflichtig). Die DRV-Statusfeststellung (§ 7a SGB IV) gibt Rechtssicherheit. Wesentliche Kriterien: Beteiligungshoehe, Weisungsgebundenheit, unternehmerisches Risiko, Sperrminoritaet. BSG-Rechtsprechung sehr detailliert; Fehlklassifikation fuehrt zu Nachforderung über 4 Jahre + Saeumniszuschlag.

## Kaltstart-Rueckfragen

1. Welche Beteiligungshoehe hat der GGF (Prozentsatz Kapital)?
2. Liegt Stimmrechtsvertrag mit Sperrminoritaet vor?
3. Welche Anstellung — Geschäftsführer-Vertrag mit festem Gehalt? Erfolgsbezogen?
4. Welche Weisungsgebundenheit (Gesellschafterversammlung Weisungen)?
5. Andere Gesellschafter (Familie, externe)?
6. Wurde Statusfeststellung beantragt? Liegt Bescheid vor?
7. Liegt aktuelle BSG-Rechtsprechung dazu vor (z.B. Familien-GmbH)?
8. Bei abhaengiger Beschäftigung: SV-Pflicht alle Zweige?

## Rechtlicher Rahmen

### Primaernormen

**§ 7 SGB IV** — Beschäftigungs-Definition (abhaengig vs. selbständig).

**§ 7a SGB IV** — Statusfeststellungsverfahren bei DRV.

**§ 28a SGB IV** — Meldepflichten.

**§ 28p SGB IV** — Prüfung Sozialversicherungsbeitraege.

**GmbHG §§ 37, 47** — Geschäftsführer-Stellung und Stimmrechte.

### Leitentscheidungen BSG

| Gericht | Aktenzeichen | Leitsatz |
|---|---|---|
| Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |

(Aktenzeichen vor Uebernahme in amtliche/freie Quellen oder lizenzierte Datenbanken prüfen.)

## Workflow

### Phase 1 — Kriterien-Prüfung

| Kriterium | Spricht für selbständig | Spricht für abhaengig |
|---|---|---|
| Kapitalbeteiligung | Mehrheit | Minderheit |
| Stimmrechte | Mehrheit oder Sperrminoritaet | Minderheit ohne Sperre |
| Weisungsbefugnis Gesellschafterversammlung | Nicht weisungsgebunden | Weisungsgebunden |
| Familienverhaeltnis | Familie mit Einigkeit | Externe Gesellschafter |
| Unternehmerisches Risiko | GGF traegt mit | Nur Lohn |
| Arbeitszeit | Frei einteilbar | Vorgegeben |
| Tantieme/Erfolgsbeteiligung | Hoch | Gering / fest |

### Phase 2 — Statusfeststellung

- Antrag bei DRV (§ 7a SGB IV).
- Formular V0027.
- Beilagen: Gesellschaftsvertrag, GF-Vertrag, Gesellschafterliste.
- Bearbeitungszeit ca. 3-6 Monate.
- Bescheid bindet auch für Krankenkasse und FA.

### Phase 3 — Wirkung bei selbständig

- Keine SV-Pflicht.
- AG zahlt keine SV-Beitraege.
- GGF privat versichert (KV/PV als Privatversicherung).
- RV freiwillig (DRV-freiwillige Versicherung).
- AV nicht möglich.

### Phase 4 — Wirkung bei abhaengig

- SV-Pflicht alle Zweige (KV/PV/RV/AV).
- AG-Anteile zu zahlen.
- LSt nach Steuerklasse.
- BBG-Grenzen wie regulaer AN.

### Phase 5 — Sonderfaelle

- Fremd-Geschäftsführer (keine Kapitalbeteiligung): in der Regel abhaengig.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Geschäftsführer mit echter Sperrminoritaet über satzungsmäßige Beschlüsse (typisch >25 Prozent bei Mehrheitsklauseln; einzelfallabhaengig): selbständig.
- 50/50-GGF mit zwei Gesellschaftern und Vetoposition: selbständig (kein Beschluss gegen ihn möglich).
- Wichtig: Stimmrechtsvereinbarungen ausserhalb der Satzung (Pool-Vertrag) werden vom BSG seit ca. 2015 nicht mehr als Sperrminoritaet anerkannt.

### Phase 6 — Risiko bei Fehlklassifikation

- Bei DRV-Prüfung: rueckwirkende Nachforderung 4 Jahre.
- Saeumniszuschlag 1 Prozent pro Monat.
- AG haftet für AN- und AG-Anteil.
- Strafrechtlich § 266a StGB-Risiko bei Vorsatz.

## Strategie und Praxis-Tipps

- Statusfeststellung bei jedem GGF zwingend empfehlen — Rechtssicherheit.
- Bei Familien-GmbH besonders sorgfaeltig — BSG hat hier mehrfach gewechselt.
- Satzungsmäßige Sperrminoritaet (Höhe je nach Gesellschaftsvertrag, typisch >25 Prozent) ist nach BSG-Linie die sichere Trennlinie zu Selbständigkeit; Stimmrechtsvereinbarungen ausserhalb der Satzung reichen nicht.
- Bei spaeterer Änderung (Verkauf Anteile, neue Gesellschaftervereinbarung): Statusfeststellung wiederholen.
- StBVV: Statusfeststellung als Zusatzauftrag mit Zeithonorar (komplex).
- DATEV-Tipp: DATEV LODAS bei GGF separate Personengruppen-Schlüssel; bei "selbständig" Lohnabrechnung manuell konfigurieren.

## Quellen und Updates

Stand: 05/2026.

- SGB IV §§ 7, 7a, 28a, 28p.
- GmbHG §§ 37, 47.
- StGB § 266a.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Gemeinsame Rundschreiben Spitzenverbaende KK.

<!-- AUDIT 27.05.2026 | welle 6 | 3 Marker aufgeloest: 2 bestaetigt (BSG-Az recherchiert), 1 ersetzt (Prüfhinweis ohne Marker) -->
