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name: lohn-jahresmeldungen-ahn-asn-besondere
description: "Jahresmeldungen DEUEV Jahreslohnsumme Abmelde- und Sondermeldungen. Anwendungsfall Jahresende-Meldungen 15. Februar Folgejahr AN-Jahresarbeitsentgelt-Meldung Sondermeldungen Lohnsteuerbescheinigung. Methodik Standardablauf. Output Jahresmeldungen Bescheinigungen."
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# Jahresmeldungen — Lohnsumme, Sondermeldungen, LSt-Bescheinigung

## Fachlicher Anker

- **Normen:** § 6a, § 28a SGB IV, § 41b EStG.
- **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten.

## Kernsachverhalt

Zum Jahresende sind verschiedene Jahresmeldungen Pflicht: Jahresmeldung DEUEV (Lohnsumme je AN bis 15. Februar Folgejahr), Lohnsteuerbescheinigung an FA (bis 28. Februar Folgejahr), BG-Lohnnachweis (15. Februar Folgejahr), Statistik-Meldungen, Berichtigungs-Meldungen. Der Steuerberater erledigt diese systematisch im Januar/Februar Folgejahr.

## Kaltstart-Rueckfragen

1. Welches Berichtsjahr abzurechnen?
2. Wie viele AN-Bewegungen im Jahr (Anmeldung, Abmeldung)?
3. Liegen alle DEUEV-Jahresmeldungen automatisch in DATEV LODAS?
4. Welche Lohnsteuerbescheinigungen sind elektronisch zu uebermitteln (alle)?
5. BG-Lohnnachweis vorbereitet?
6. Welche Statistik-Meldungen anstehen?
7. Welche Korrekturen aus dem Vorjahr (Berichtigungs-Meldungen)?
8. Welcher Mandantenkommunikationsplan für LSt-Bescheinigungen?

## Rechtlicher Rahmen

### Primaernormen

**§ 28a SGB IV** — DEUEV-Meldungen.

**§ 41b EStG** — Elektronische Lohnsteuerbescheinigung.

**§ 165 SGB VII** — BG-Lohnnachweis.

**§ 28f SGB IV** — Aufzeichnungspflicht 10 Jahre.

### Verwaltungsanweisungen

- DEUEV-Verfahrensanweisung.
- BMF zur Lohnsteuerbescheinigung.

## Workflow

### Phase 1 — Jahresmeldung DEUEV

- § 10 DEUEV: Frist 15. Februar des Folgejahres (gesetzlich; bei Verschiebung auf naechsten Werktag).
- Inhalt: SV-pflichtige Lohnsumme je AN über das ganze Jahr.
- Form: elektronisch über sv.net (online / comfort) oder DATEV DAKOTA.
- Abgabegrund: 50 (Jahresmeldung).
- Eigene Meldung pro AN, der im Jahr beschäftigt war (auch ausgeschiedene).

### Phase 2 — Lohnsteuerbescheinigung

- Frist: bis 28. Februar Folgejahr.
- Empfaenger: ELStAM-System (Finanzamt).
- Inhalt: Jahres-Brutto, einbehaltene LSt/KiSt/SolZ, SV-Beitraege, geldwerte Vorteile, Steuerklasse, Aufmerksamkeiten, KUG, Mutterschaftsgeld, Elterngeld.
- AN bekommt Ausdruck (Papier oder elektronisch zur Steuererklaerung).

### Phase 3 — BG-Lohnnachweis

- Frist: bis 15. Februar Folgejahr.
- Inhalt: Jahres-Lohnsumme nach Gefahrenklassen.
- Form: elektronisch über sv.net oder BG-Portal.

### Phase 4 — Statistik-Meldungen

- Sofern Mandant in Statistik-Stichprobe: Jahresmeldung an Destatis.
- Frist nach Aufforderung.
- Inhalt: Bruttolohnsumme, Mitarbeiterzahl, Stunden.

### Phase 5 — Berichtigungs-Meldungen

- Bei nachtraeglich erkannten Fehlern: Berichtigungs-Meldung mit korrigierten Werten.
- Bei wesentlicher LSt-Differenz: ggf. § 41c EStG Lohnsteuer-Berichtigung beim FA.
- Bei SV-Differenzen: SV-Berichtigung und Nachzahlung oder Erstattung.

### Phase 6 — Mandantenkommunikation

- Lohnsteuerbescheinigungen an AN versenden (Standard: Anfang Februar).
- Mandant über Beitragsentwicklung informieren (Jahres-Bruttolohnsumme).
- Wiedervorlage für Folgejahr.

## Strategie und Praxis-Tipps

- 15. Februar und 28. Februar sind harte Fristen — Termincontrolling Pflicht.
- Bei vielen Mandanten Lohn-Block-Bearbeitung im Januar/Februar.
- LSt-Bescheinigungen automatisch aus DATEV LODAS; bei Korrektur Sonderaufwand.
- Bei AN-Wechsel im Jahr: Jahresmeldung beim alten AG; neuen AG über Lohnzeitraum informieren.
- StBVV: Jahresmeldungen in Lohnpauschale oder gesonderter Auftrag.
- DATEV-Tipp: DATEV LODAS Jahresende-Lauf mit automatischer Erstellung aller Meldungen.

## Quellen und Updates

Stand: 05/2026.

- SGB IV §§ 28a, 28f.
- SGB VII § 165.
- EStG §§ 41b, 41c.
- DEUEV.
