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name: lohn-krankheit-entgeltfortzahlung-efzg
description: "Krankheit Entgeltfortzahlung 6 Wochen § 3 EFZG eAU. Anwendungsfall Lohnabrechnung bei Krankheit Entgeltfortzahlung 6 Wochen U1-Umlage Krankengeld Krankenkasse-Erstattung elektronische Arbeitsunfähigkeit. Methodik Prüfung Anspruch Berechnung. Output Lohn-Abrechnung Krank Erstattungsantrag U1."
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# Krankheit — Entgeltfortzahlung § 3 EFZG und eAU

## Fachlicher Anker

- **Normen:** § 3, § 6a, § 4.
- **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten.

## Kernsachverhalt

Bei Krankheit hat der AN nach § 3 EFZG für 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung — der AG zahlt den vollen Lohn weiter. Nach 6 Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Kleinbetriebe (bis 30 AN) können Erstattung U1-Umlage bei der Krankenkasse beantragen. Seit 2023 ist die elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend — der AG ruft die AU-Daten direkt bei der Krankenkasse ab.

## Kaltstart-Rueckfragen

1. Hat der AN mind. 4 Wochen Beschäftigung im Betrieb (Voraussetzung Entgeltfortzahlung)?
2. Liegt eAU vor (Abruf bei Krankenkasse)?
3. Welche Krankheitstage in der laufenden 12-Monats-Periode bereits angerechnet?
4. Bei chronischer Krankheit mit wiederholten Krankheitsphasen: Prüfung "Fortsetzungskrankheit"?
5. AG-Groesse für U1-Umlage-Pflicht?
6. Bei Krankheit über 6 Wochen: Krankengeld-Beginn über Krankenkasse?
7. Welche Lohnart wird fortgezahlt (Grundgehalt, Zuschlaege)?
8. Lag Arbeitsunfall vor (BG-Leistungen)?

## Rechtlicher Rahmen

### Primaernormen

**EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz)** — Krankheits-Entgeltfortzahlung.

**§ 3 EFZG** — 6-Wochen-Anspruch.

**§ 4 EFZG** — Höhe Entgeltfortzahlung (100 Prozent).

**§ 5 EFZG** — Anzeige- und Nachweispflicht.

**§ 6 EFZG** — Fortsetzungskrankheit.

**AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz)** — U1-Umlage.

**§ 109 SGB IV** — eAU-Verfahren.

**SGB V** — Krankengeld nach 6 Wochen.

### Verwaltungsanweisungen

- eAU-Verfahren BMAS.
- Gemeinsame Rundschreiben Spitzenverbaende KK.

## Workflow

### Phase 1 — Anspruchspruefung

| Voraussetzung | Prüfung |
|---|---|
| Arbeitsverhaeltnis | Besteht |
| Mind. 4 Wochen Wartezeit | Erfuellt |
| Krankheit ohne Verschulden | Ja |
| AU-Bescheinigung | eAU abrufbar |

### Phase 2 — eAU-Verfahren

- § 109 SGB IV i.V.m. § 5 Abs. 1a EFZG: ab 01.01.2023 verpflichtende Abruf-Pflicht des AG (gesetzlich Versicherte); Pilotphase 2022.
- AN informiert AG über Krankheit telefonisch oder per Mail (eigene Pflicht aus § 5 Abs. 1 EFZG bleibt: unverzuegliche Mitteilung der Arbeitsunfaehigkeit und voraussichtlichen Dauer).
- AG ruft eAU-Daten über Krankenkasse ab; in DATEV LODAS unter Mitarbeiterstamm → Krankmeldung → eAU-Abruf.
- AN muss nicht mehr "gelbe Bescheinigung" persoenlich abgeben.
- Ausnahme: privat versicherte AN — kein eAU; weiterhin Papier-Bescheinigung.

### Phase 3 — Berechnung Entgeltfortzahlung

- 100 Prozent des durchschnittlichen Brutto-Arbeitsentgelts.
- Bemessungsbasis: regelmäßige Arbeitsleistung.
- Schwankende Vergütung: Durchschnittsberechnung 13 Wochen.
- Mehrarbeit, Schichtzuschlaege: einbezogen, soweit zur regelmäßigen Vergütung.

### Phase 4 — 6-Wochen-Grenze und Fortsetzung

- 42 Kalendertage pro Krankheitsfall.
- Fortsetzungskrankheit (gleiche Diagnose): Anrechnung auf 42 Tage.
- 6 Monate ohne neue Erkrankung gleicher Art: erneut voller Anspruch.

### Phase 5 — U1-Umlage Erstattung

- AG-Prüfung: Kleinunternehmer bis 30 AN (U1).
- AG zahlt monatliche Umlage (Prozentsatz auf Bruttolohnsumme).
- Bei Krankheit: 80 Prozent (Kostenerstattung) durch Krankenkasse, Antrag durch AG.
- Bei Mutterschaft (U2): Erstattung 100 Prozent unabhaengig Betriebsgroesse.

### Phase 6 — Nach 6 Wochen

- Krankenkasse zahlt Krankengeld direkt an AN.
- AG ist beendet aus der Lohnabrechnung (Unterbrechungsmeldung Grund 51).
- Bei langer Krankheit (über 78 Wochen): Rente wegen Erwerbsminderung prüfen.

## Strategie und Praxis-Tipps

- eAU ist seit 2023 Standard — AG-Belastung reduziert (kein Papierabruf mehr).
- U1-Umlage-Erstattung lohnt sich nur bis 30 AN (Kostendeckung 80 Prozent).
- Bei wiederholten Krankheiten gleicher Diagnose Fortsetzungskrankheit-Prüfung.
- Bei Konflikt Krankheit-Echtheit: AG kann nach BAG arbeitsrechtlich agieren.
- StBVV: Krankheits-Abrechnung in Lohnpauschale.
- DATEV-Tipp: DATEV LODAS eAU-Schnittstelle einrichten; automatischer Krankheits-Lohn.

## Quellen und Updates

Stand: 05/2026.

- EFZG §§ 3, 4, 5, 6.
- AAG.
- SGB IV § 109.
- SGB V.
- BMAS eAU-Verfahren.
