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name: mandatsabbruch-empfehlung-an-fachanwalt-insolvenz
description: "Komplexitätsindikatoren für Bereicherungs- und Anfechtungsrecht: Wann ist der Einsatz dieses Prüfungstools nicht mehr ausreichend und ein Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Bank- und Kapitalmarktrecht hinzuzuziehen?"
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# Mandatsabbruch und Empfehlung an Fachanwalt

## Zweck

Dieser Skill benennt Situationen, in denen die mechanische Prüfung mit diesem Tool an ihre Grenzen stößt. In diesen Fällen ist anwaltliche Beratung durch einen Spezialisten zwingend.

## Komplexitätsindikatoren

### Kategorie 1: Insolvenzrechtliche Sonderfragen

- Streit über den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO)
- Anfechtung nach § 133 InsO bei Unternehmensgruppen (konzerninterne Vermögenstransfers)
- Anfechtung in Verbindung mit grenzüberschreitenden Sachverhalten (EuInsVO)
- Masseunzulänglichkeit nach § 208 InsO: Rangfragen bei Masseverbindlichkeiten
- Anfechtung gegenüber nahestehenden Personen nach § 138 InsO

### Kategorie 2: Bereicherungsrechtliche Sonderfragen

- Mehrpersonenverhältnisse mit mehr als drei Beteiligten und doppeltem Mangel
- Bereicherungsrecht im Kapitalmarktrecht (Emissionserlös, prospektpflichtiger Vertrieb)
- Rückforderungsansprüche aus nichtigen Dauerschuldverhältnissen (ex-nunc-Abwicklung)
- Bereicherung in internationalen Sachverhalten (IPR: Recht am Erfüllungsort)

### Kategorie 3: Verfahrensrechtliche Komplexität

- Vollstreckungserinnerung und sofortige Beschwerde neben Anfechtungsklage
- Insolvenzfeststellungsklage parallel zur Anfechtungsklage
- Einstweiliger Rechtsschutz (Arrest, einstweilige Verfügung) zur Sicherung des Anfechtungsanspruchs

### Kategorie 4: Betragsgrößen und wirtschaftliche Bedeutung

- Betroffene Vermögenswerte oberhalb von EUR 50000: Risiko eines Justizirrtums ist erheblich.
- Grundstücksübertragungen und dingliche Sicherheiten: notarielle und registerrechtliche Dimension.
- Ansprüche gegen Kreditinstitute: regulatorische Überlagerung (KWG, MaRisk).

## Empfehlung

Bei einem oder mehreren dieser Indikatoren ist ein Fachanwalt für Insolvenzrecht (§ 14a FAO) oder ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (§ 14g FAO) hinzuzuziehen. Dieses Tool ersetzt keine anwaltliche Einschätzung.
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
