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name: markenrecht-loeschungsantrag-paragraf-49-markeng-bgh-i-zb-91-21
description: "Markenrecht Loeschungsantrag Paragraf 49 Markeng BGH I Zb 91 21: fachanwaltlicher Spezialskill mit Normenanker, Fristen-/Zustaendigkeitscheck, Beweisfragen, Rechtsprechungshygiene und direkt nutzbarem Arbeitsprodukt."
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# Markenrecht Loeschungsantrag Paragraf 49 Markeng BGH I Zb 91 21

## Einsatzlage

Markeninhaber benutzt Marke seit 6 Jahren nicht; Loeschungsantrag durch Wettbewerber.

## Normenanker

- § 49 MARKENG
- § 14 MarkenG
- § 4 UWG
- § 97 UrhG
- § 9 DesignG
- § 139 PatG

## Rechtsprechungsanker und Quellenhygiene

- BGH 02.05.2022 I ZB 91/21 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist.
- BGH 25.06.2020 I ZR 209/19 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist.

## Prüfprogramm

1. Sachverhalt auf die tatbestandlichen Kernelemente des Skilltitels reduzieren: Beteiligte, Zeitpunkt, Frist, Zuständigkeit, Antrag oder Anspruch, Beweislast.
2. Normenanker live gegen Gesetzestext prüfen und abweichende Spezialnormen der Akte ergänzen.
3. Rechtsprechungsanker nur verwerten, wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate.
4. Gegenargumente der anderen Seite mitdenken: Zulässigkeit, Frist, Zuständigkeit, Darlegungslast, Beweisverwertbarkeit, Ermessens- oder Verhältnismäßigkeitsfehler.
5. Ergebnis als Ampel, To-do-Liste und Textbaustein ausgeben.

## Arbeitsergebnis

5 Jahre Nichtbenutzung; ernsthafte Benutzung prüfen.

## Belege und Aktenlücken

- Marktstudien
- Benutzungsunterlagen Antragsgegner
