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name: marketing-mandantenkommunikation-entscheidungsvorlage
description: "Für Marketing: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Mandantennachricht oder Entscheidungsvorlage."
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# Marketing: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung 2026/1744: Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 außer Artikel 6 Absatz 5 für Anhang III ab 02.12.2027, für Anhang I ab 02.08.2028. Artikel 4 neuer Fassung, Artikel 4a, Verbote und Transparenz gesondert prüfen; Vorfallfrist nach Tatbestand und Ereignis, Datenschutz-Folgenabschätzung vor riskanter Verarbeitung.
- Tragende Normen verifizieren: EU KI-VO 2024/1689 Art. 9, 10, 14, 22, 27, 50, ISO/IEC 42001, NIST AI RMF 1.0, OECD AI Principles, DSGVO Art. 22, 35, Produkthaftungs-RL 2024/2853 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Geschäftsleitung, KI-Officer, Datenschutzbeauftragter, Compliance, Aufsichtsrat, Marktüberwachung, externer Auditor, betroffene Personen.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: KI-Inventar, Risikoanalyse, FRIA (Fundamental Rights Impact Assessment), AI Governance Policy, Modellkarten, Audit-Bericht, DSGVO-DPIA, Schulungsnachweis — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Spezialwissen: Marketing: Mandantenkommunikation und Entscheidungsvorlage
- **Normen-/Quellenanker:** EU, KI, VO, DSGVO, AIA, DPIA.

## Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Marketing-KI** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Mandantenkommunikation Marketing-KI
- **Sachstand:** Welches Marketing-Tool nutzt KI? Welche Funktion (Personalisierung, Predictive Targeting, Lookalike, dynamische Anzeigen, Chatbot)?
- **Rechtsrahmen:**
 - **DSGVO**: Art. 6 Rechtsgrundlage (oft Einwilligung Art. 6 Abs. 1 lit. a oder berechtigtes Interesse Art. 6 Abs. 1 lit. f); Art. 22 bei automatisierten Entscheidungen.
 - **TDDDG § 25**: Einwilligung bei Endgerätezugriff (Cookies, Tracking-Pixel) — zwingend vor der Verarbeitung.
 - **KI-VO Art. 50**: Transparenzpflicht bei KI-generierten Inhalten (z. B. Deepfakes), bei Chatbots klare Information.
 - **UWG §§ 5, 5a**: Irreführungsverbot — KI-Empfehlungen müssen als solche erkennbar sein.
- **Risiken:** Bußgelder DSGVO (4 %), KI-VO (3-7 %), UWG-Abmahnungen.
- **Empfehlung:** Transparenz-First-Strategie; klare Kennzeichnung, dokumentierte LIA, Opt-Out-Mechanismus.

## Praxis-Tipp
KI-generierte Werbung muss nach Art. 50 KI-VO als solche gekennzeichnet sein — sonst riskieren Marketingteams sowohl KI-VO-Sanktion als auch UWG-Abmahnung wegen Irreführung. Empfehlung: standardisierter Kennzeichnungs-im DAM/CMS einrichten, nicht ad hoc.
