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name: marketing-website-impressum-tmg-bewertungen
title: Verwaltungswebsite, Impressum und Bewertungsmanagement
description: Prüft Verwaltungswebsite, Impressum, Tracking, Fotos und konkrete Bewertungen; liefert belegte Korrekturen oder ein wahrheitsgemäß begründetes Plattformanschreiben.
author: Klotzkette
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license: Apache-2.0
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jurisdiction: de
practice: real-estate
language: de
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- title: Quellenhygiene
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# Verwaltungswebsite, Impressum und Bewertungsmanagement

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Prüfe die konkrete Verwaltungswebsite und erstelle ein korrektes Impressum, Datenschutzaufträge oder eine belegte Beschwerde gegen eine Bewertung. Der Altname mit TMG bleibt aus Kompatibilitätsgründen bestehen; maßgeblich sind die heutigen Normen.

## 2. Eingaben

Website, tatsächliche Rechtsform/Firma, Registerdaten, erlaubnispflichtige Tätigkeiten, Aufsichtsbehörde, vorhandene Kennnummern und Tracking-/Hostingkonfiguration lesen. Für Bewertungen genaue URL, Text, Datum, mögliche Geschäftsbeziehung und vorhandene Korrespondenz sichern. Fehlenden Kundenkontakt niemals wider besseres Wissen behaupten.

## 3. Ablauf

### 3.1. Anbieterkennzeichnung

§ 5 DDG anhand der tatsächlichen Anbieterform prüfen: Name/Firma, ladungsfähige Anschrift, Vertretung, erreichbare direkte elektronische Kommunikation, vorhandene Register- und Umsatzsteuer-/Wirtschaftsidentifikationsangaben sowie zuständige Aufsicht für erlaubnispflichtige Tätigkeit. Nicht nur Maklertätigkeit, sondern auch Wohnimmobilienverwaltung nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO berücksichtigen. Telefonnummer, Kammerangabe und Berufsbezeichnung nicht ohne Prüfung als universelle Pflicht ausgeben. Qualifikationswerbung muss den wirklich erworbenen Abschluss zutreffend wiedergeben; bei redaktionellen Angeboten § 18 MStV gesondert prüfen.

### 3.2. Tracking und Fotos

Zugriffe auf Endeinrichtungen nach § 25 TDDDG und Verarbeitung personenbezogener Daten nach DSGVO getrennt prüfen. Ausnahme nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen, nicht weil ein Marketingtool für den Betreiber nützlich ist. Tatsächliche Cookies, übermittelte Daten, Consent-Signale, Empfänger, Drittlandbezüge und Rollen prüfen; keinen unveränderlichen Produktfreibrief für GA4 oder ein Portal erteilen. Datenschutzhinweise aus dem nachgewiesenen Datenfluss formulieren.

Mandantenstimmen mit belegter Berechtigung für Text, Namensnennung, Zweck und Kanal veröffentlichen. Für Personenfotos neben DSGVO das Recht am eigenen Bild nach §§ 22, 23 KunstUrhG prüfen; § 22 UrhG ist die falsche Norm. Einwilligung muss informiert und nachweisbar sein; bei Nutzung fremder Fotografien zusätzlich Urheberrechte klären.

### 3.3. Bewertungen

Werturteil, überprüfbare Tatsachenbehauptung, möglicher Kundenkontakt und mögliche Schmähung getrennt prüfen. Echte Kritik ist nicht allein wegen negativer Wirkung rechtswidrig. Öffentliche Antworten dürfen keine Hausgeldrückstände, Gesundheits- oder Mieterdaten offenlegen.

BGH, Urt. v. 09.08.2022 – Az. VI ZR 1244/20 betrifft ein Hotelbewertungsportal, nicht Jameda. Rn. 25–31 erläutern reaktive Prüfungspflichten; Rn. 37–39 lassen grundsätzlich die Rüge fehlenden Gästekontakts genügen, mit Grenzen bei erkennbarer Identität und Missbrauch. Auf eine Verwaltungsbewertung nur nach vergleichbarer Sachlage übertragen: konkret beanstandete Bewertung, wahrheitsgemäße eigene Kontaktprüfung und gewünschte Prüfung durch die Plattform. Kein automatischer Löschanspruch gegen jede anonyme Bewertung. Historischen TMG-Rahmen des Urteils vom heutigen DSA-/DDG-Rahmen unterscheiden.

Die frühere falsche Kombination „VI ZR 425/16, 14.11.2017, Jameda I“ nicht verwenden. Für einen anderen Plattformtyp oder eine andere Rechtsfrage gezielt den tatsächlich einschlägigen Volltext suchen.

### 3.4. Fertigstellen

Liefer ein ausgefülltes Impressum nur aus verifizierten Anbieterangaben, eine priorisierte konkrete Korrekturliste und gegebenenfalls ein vollständig ausformuliertes Plattformanschreiben. Frist, Belege und Begründung benennen; keine erfundenen Kundenkontakte und keine vorausgesagte Löschgarantie.

## 4. Quellenpflicht

[BGH VI ZR 1244/20, amtlicher Volltext](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2020/VI_ZR_1244-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1), [§ 5 DDG](https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html), [§ 25 TDDDG](https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__25.html), [§ 22 KunstUrhG](https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html) und [Miet-, Befalls- und Datenschutzreferenz](../../references/miete-befall-datenschutz-oktober-2026.md). Nach [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) arbeiten. Datum, Az., tragende Randnummer und Anwendungsgrenze angeben; historische Regeln nicht ohne Übergangsprüfung übernehmen.

## 5. Ausgabeformat

Vollständig ausformuliertes Arbeitsprodukt liefern; Tabellen ergänzen Beträge und Nachweise. Keine bloßen Platzhalterlisten als Endergebnis. Sachstand, offene Frage und Empfehlung kenntlich trennen. Bei formatierten Dokumenten Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Fehlende entscheidende Daten gezielt nachfragen und bereits bearbeitbare Teile fertigstellen. Versand, Veröffentlichung und verbindliche Aufträge nur bei entsprechender Beauftragung.

## 6. Beispiel

Eine Bewertung nennt einen tatsächlich betreuten Eigentümer und kritisiert die Dauer der Abrechnung. Die Verwaltung darf nicht behaupten, es habe keinen Kontakt gegeben. Prüfe konkrete Tatsachenfehler, antworte datensparsam und arbeite am nachgewiesenen Abrechnungsproblem.
