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name: marktabgrenzung-kontextanalyse-mehrseitige
description: "Verfahren beginnt und Verfahrensart und Parteistellung muessen bestimmt werden bevor die Marktabgrenzung-Analyse starten kann. Identifiziert Verfahrensart Fusionskontrolle Kartellverbot Missbrauchsverfahren und Zielrichtung der Marktabgrenzung. Normen FKVO 139/2004 Art. 101 102 AEUV §§ 1 18 19 35..."
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# Marktabgrenzung — Kontextanalyse

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: FKVO Art. 4 Anmeldepflicht vor Vollzug, GWB § 40 1-Monats-Frist Phase I / 4 Monate Phase II, Bagatellschwellen § 35 GWB (50/17,5 Mio. EUR).
- Tragende Normen verifizieren: GWB §§ 18, 19, 20, 35, 36, 39, AEUV Art. 101, 102, FKVO (VO 139/2004), Bekanntmachung Kommission Marktabgrenzung 2024 (C/2024/1645), Leitlinien horizontale/vertikale Zusammenarbeit, HMG-Index — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Bundeskartellamt, EU-KOM (DG COMP), Anmelder, Wettbewerber, OLG Düsseldorf (Kartellsenat), EuG, EuGH.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Zusammenschlussanmeldung Form CO, Marktabgrenzungsanalyse, SSNIP-Test, HMG-Berechnung, Critical-Loss-Analyse, Datenanalyse (PoS/Scanner), Marktbefragung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Fachkern: Marktabgrenzung — Kontextanalyse
- **Normen-/Quellenanker:** Art. 101/102 AEUV, VO 1/2003, FKVO, GWB, Vertikal-GVO, DMA/DSA-Schnittstellen, private damages und Behördenpraxis.
- **Entscheidende Weiche:** Markt, Verhalten, Beteiligte, Schwelle, Effekt, Effizienzrechtfertigung, Verfahren, Dawn Raid/Leniency und Schadensersatz getrennt ordnen.
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.

## Analyse-Schritte

### 1. Verfahrensart bestimmen

| Verfahren | Relevante Norm | Primärziel der Marktabgrenzung |
|-----------|---------------|-------------------------------|
| Fusionskontrolle | FKVO 139/2004 / §§ 35 ff. GWB | Marktanteilsschwellen und SIEC-Test |
| Kartellverbot | Art. 101 AEUV / § 1 GWB | Wettbewerbsbeschränkung bewirkt/bezweckt |
| Missbrauchsverbot | Art. 102 AEUV / §§ 19–20 GWB | Marktbeherrschungsnachweis |
| BKartA-Sektoruntersuchung | § 32e GWB | Strukturanalyse ohne konkretes Verfahren |

### 2. Wer hat die Marktabgrenzung vorgelegt?

- **Eigenes Team**: Welches Ergebnis soll gestützt werden? Fusionszulässigkeit (weiter Markt gewünscht) oder Missbrauchsabwehr (enger Markt zu vermeiden)?
- **Gegnerische Partei**: Gegensätzliche Interessenlage identifizieren.
- **Wettbewerbsbehörde** (BKartA, Kommission, NCA): Prüfung auf methodische Konsistenz und Abweichungen von Präzedenzfällen.

### 3. Prüfung auf ergebnisgetriebene Argumentation

Indizien für Ergebnisorientierung:
- Markt wird ohne ökonomische Begründung sehr eng/weit definiert.
- Kundendaten und Elastizitäten fehlen, stattdessen nur funktionale Beschreibungen.
- Präzedenzfälle werden selektiv zitiert oder ohne Kontext übertragen.
- SSNIP-Test wird übergangen oder die Preissteigerung wird außerhalb des Rahmens 5–10 Prozent gewählt.
- Angebotsseitige Substitution wird als Argument für breiten Markt eingesetzt, ohne Kurzfristigkeitscheck.

### 4. Dokumentation

```
Verfahrensart: [Fusionskontrolle / Kartell / Missbrauch]
Vorleger der Abgrenzung: [Eigenes Team / Gegner / Behörde]
Erkennbare Zielrichtung: [Markt enger / weiter als plausibel]
Ergebnisorientierungs-Score: [gering / mittel / hoch]
Begründung: [...]
```

### 5. Überleitung

Der Output dieser Kontextanalyse fließt in alle nachfolgenden Prüfungsschritte ein. Er bestimmt die Prüfungsintensität und die Richtung der Alternativdefinitionen (Skills `alternative-marktdefinition-eng` und `alternative-marktdefinition-weit`).

## Leitentscheidungen Kontextanalyse

- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- EK, Marktdefinitionsbekanntmachung 2024 Rn. 10-30 — Kontextfaktoren: Regulierung, Substitution, Technologie, Verhalten.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
