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name: mediation-156-famfg-cochemer
description: "Familienrechtliche Mediation nach § 156 FamFG und Cochemer Modell: Vermittlungsverfahren § 165 FamFG bei Umgangsverweigerung, ADR-Pfade (Familienmediation DGFM, Familiengerichts-Mediation § 278a ZPO analog, Cochemer Praxis), Hochkonflikt-Familien, Schutzkla..."
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# Familienrechtliche Mediation nach § 156 FamFG und Cochemer Modell: Vermittlungsverfahren § 165 FamFG bei Umgangsverweigerung, ADR-Pfade (Familienmediation DGFM, Familiengerichts-Mediation § 278a ZPO analog, Cochemer Praxis), Hochkonflikt-Familien, Schutzklausel § 1666 BGB, interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Jugendamt, BKKJ und Verfahrensbeistand, Beurkundung § 127a BGB, MediationsG, Kostentragung, Abgrenzung zur streitigen Entscheidung nach § 1684 BGB.


## Arbeitsbereich

Einstieg in den **Fachanwaltsbereich Familienrecht**. Er klärt zunächst die Verfahrensart (Scheidung, Sorge, Umgang, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Gewaltschutz, Personenstandsfolgen nach SBGG) und routet anschließend in die tragende Prüfungslinie. Im Mittelpunkt stehen Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB, Familienmediation nach § 156 FamFG und Cochemer Praxis, der Scheidungsantrag (§§ 1564 ff. BGB, § 133 FamFG) sowie die personenstandsrechtlichen Folgen nach SBGG. Die Prüfungslinien bauen aufeinander auf — zuerst das in der Akte tatsächlich tragende Feld bestimmen, dann ergänzend nur die Felder heranziehen, die der Sachverhalt wirklich trägt. Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschter Output bleiben dabei klar getrennt.

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: FamFG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Familienrechtliche Mediation nach § 156 FamFG und Cochemer Modell: Vermittlungsverfahren § 165 FamFG bei Umgangsverweigerung, ADR-Pfade (Familienmediation DGFM, Familiengerichts-Mediation § 278a ZPO analog, Cochemer Praxis), Hochkonflikt-Familien, Schutzklausel § 1666 BGB, interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Jugendamt, BKKJ und Verfahrensbeistand, Beurkundung § 127a BGB, MediationsG, Kostentragung, Abgrenzung zur streitigen Entscheidung nach § 1684 BGB.

## Fachlicher Kern — Familienrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Familienrechtliche Mediation nach § 156 FamFG und Cochemer Modell: Vermittlungsverfahren § 165 FamFG bei Umgangsverweige` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Normenradar:** BGB §§ 1360a, 1361, 1565 ff., 1570 ff., 1601 ff., 1626 ff., 1684, 1687, 1687a; FamFG §§ 49 ff., 76, 86 ff., 112 ff.; VersAusglG §§ 1, 2, 5, 10 ff., 27, 51; GewSchG.
- **Verifizierte Anker:** BGH, Beschluss vom 02.04.2025 - XII ZB 576/24 (Abänderung Versorgungsausgleich nach Tod, § 51 VersAusglG, § 88 Abs. 2 SGB VI); BGH, Beschluss vom 18.10.2023 - XII ZB 197/23 (Abänderung nur bei Veränderung, nicht Fehlerkorrektur der Ausgangsentscheidung).
- **Arbeitsmodus:** Zuerst Verfahrenstyp und Eilbedarf klären: Sorge/Umgang, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Gewaltschutz; danach Kindesschutz, Titel, Fristen, Auskünfte, Beleglage und Vollstreckbarkeit.
- **Outputpflicht:** Eilvermerk, Unterhalts-/Zugewinntabelle, Antragsentwurf, Jugendamts-/Gegnerbrief, Vergleichsvorschlag oder Mandantenfahrplan.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

## Mandantenfragen beim Kaltstart

1. Haben Sie bereits einen Scheidungs- oder Sorge-/Umgangsrechtsantrag beim Familiengericht eingereicht, oder steht das noch aus?
2. Verweigert der andere Elternteil den Umgang aktiv, oder scheitert die Umsetzung an Kommunikationsproblemen?
3. Gibt es Hinweise auf häusliche Gewalt, Substanzmissbrauch oder Kindeswohlgefährdung gemäß § 1666 BGB?
4. Hat das Jugendamt bereits Kontakt aufgenommen oder ein Hilfsangebot nach § 17 SGB VIII unterbreitet?
5. Haben Sie oder Ihr Gegenüber schon an einer Cochemer-Informationsveranstaltung oder einem Erstgespräch beim Beratungsstellen-Netzwerk teilgenommen?
6. Wie alt sind die betroffenen Kinder, und wurde ein Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt?
7. Welche finanziellen Rahmenbedingungen gelten — Prozesskostenhilfe, Scheidungskosten bereits beziffert?
8. Wurden Vereinbarungen bisher mündlich getroffen, und ist die Gegenseite grundsätzlich einigungsbereit?
- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

## Rechtsgrundlagen

| Norm | Inhalt |
|------|--------|
| § 156 FamFG | Hinwirkungspflicht des Familiengerichts auf Einvernehmen; Anordnung einer Beratung oder Mediation |
| § 165 FamFG | Vermittlungsverfahren bei Umgangsverweigerung; Gericht beauftragt Jugendamt oder geeignete Stelle |
| § 155 FamFG | Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen; erster Termin innerhalb eines Monats |
| § 155a FamFG | Frühe Erörterung in Kindschaftssachen; Einbeziehung des Jugendamts |
| § 158 FamFG | Verfahrensbeistand für das Kind; Aufgaben und Vergütung |
| § 158a FamFG | Qualifikationsanforderungen an den Verfahrensbeistand |
| § 1684 BGB | Umgangsrecht des Kindes mit jedem Elternteil; Wohlverhaltenspflicht beider Eltern |
| § 1666 BGB | Gerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung; Ausschluss oder Einschränkung des Umgangs |
| § 1671 BGB | Alleinige elterliche Sorge auf Antrag eines Elternteils nach Trennung |
| § 17 SGB VIII | Beratung in Trennungs- und Scheidungssituationen durch Jugendamt; Jugendhilfeleistungen |
| § 18 SGB VIII | Beratung und Unterstützung bei Ausübung des Umgangsrechts |
| MediationsG | Grundsätze der Mediation; Vertraulichkeit, Freiwilligkeit, Eigenverantwortung |
| § 278a ZPO | Gerichtliche Mediation / Güterichterverfahren (analog in Familiensachen) |
| § 127a BGB | Gerichtliche Protokollierung als Ersatz für notarielle Beurkundung bei Vergleichen |
| § 36 FamFG | Vergleich im familiengerichtlichen Verfahren; Protokollierung mit Vollstreckungswirkung |

## Leitentscheidungen

| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage |
|---------|-------------|-------|-------------|
| Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |

## ADR-Pfade im Überblick

| ADR-Pfad | Rechtsgrundlage | Dauer typisch | Kosten ca. | Besonderheit |
|----------|----------------|--------------|------------|--------------|
| Außergerichtliche Familienmediation (DGFM) | MediationsG | 5–10 Sitzungen à 90 min | EUR 100–180/h pro Mediator | Vollständige Vertraulichkeit; Ergebnis als privatschriftliche Vereinbarung |
| Cochemer Modell / Cochemer Praxis | § 156 FamFG iVm Netzwerkvereinbarungen | 4–8 Wochen | Keine gesonderten Kosten (Jugendamt) | Interdisziplinär: Anwälte, Jugendamt, Gericht, Berater gemeinsam |
| Gerichtliche Mediation / Güterichter | § 36a FamFG; § 278a ZPO analog | 1–3 Sitzungen | Keine Mehrkosten (Gerichtsgebühr) | Mediator ist Richter eines anderen Spruchkörpers; Protokoll nach § 127a BGB |
| Vermittlungsverfahren | § 165 FamFG | 3 Monate max. | Keine gesonderten Kosten | Nur bei Umgangsverweigerung; Jugendamt oder geeignete Stelle beauftragt |
| Anwaltliche Vergleichsverhandlung | § 36 FamFG; § 127a BGB | Nach Absprache | Anwaltsgebühren nach RVG | Vollstreckungsfähiger Vergleich nach Protokollierung |
| Familienkonferenz (Family Group Conference) | § 17 SGB VIII | 1–2 Konferenztage | Keine (Jugendhilfe) | Erweiterter Familien- und Unterstützerkreis einbezogen |

## Ablauf Cochemer Modell

| Phase | Akteur | Inhalt | Zeitrahmen |
|-------|--------|--------|-----------|
| 1. Eingang Antrag | Familiengericht | § 155 FamFG: Termin innerhalb 1 Monat; Jugendamt benachrichtigt | Tag 1–5 |
| 2. Frühe Erörterung | Richter + Jugendamt + ggf. Verfahrensbeistand | § 155a FamFG: Gemeinsamer Termin; Cochemer-Netzwerk aktiviert | Bis Woche 4 |
| 3. Parallele Beratung | Jugendamt § 17 SGB VIII + Beratungsstelle | Getrennte Elternberatung; Kindeswohl im Mittelpunkt | Woche 4–8 |
| 4. Runder Tisch | Alle Beteiligten inkl. Anwälte | Interdisziplinäres Fallgespräch; keine Parteinahme | Woche 6–10 |
| 5. Einigungsvorschlag | Anwälte + Gericht | Vorläufige Regelung nach § 156 FamFG; ggf. einstweilige Anordnung | Woche 8–12 |
| 6. Vereinbarung / Beschluss | Familiengericht | Protokollierung § 127a BGB oder Beschluss nach § 1684 BGB | Woche 10–14 |

## Prüfschema § 156 FamFG

**Vorab:** Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

| Schritt | Prüfpunkt | Norm | Rechtsfolge |
|---------|-----------|------|-------------|
| 1 | Kindschaftssache anhängig? (Sorge, Umgang, Kindesherausgabe) | § 151 FamFG | Anwendungsbereich eröffnet |
| 2 | Vorrang- und Beschleunigungsgebot beachtet? | § 155 FamFG | Erster Termin binnen 1 Monat zwingend |
| 3 | Gericht hat auf Einvernehmen hingewirkt? | § 156 Abs. 1 FamFG | Pflicht des Gerichts; bei Unterlassen Beschwerde möglich |
| 4 | Beratung / Mediation angeordnet oder empfohlen? | § 156 Abs. 1 S. 4 FamFG | Aussetzung des Verfahrens bis zu 3 Monaten zulässig |
| 5 | Umgangsverweigerung konkret? | § 165 FamFG | Vermittlungsverfahren obligatorisch vor Ordnungsmittel |
| 6 | Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB? | §§ 1666, 1666a BGB | Schutzklausel: Mediation ungeeignet; Sofortmaßnahmen |
| 7 | Einigung erzielt? | § 36 FamFG; § 127a BGB | Protokollierung; Vollstreckungstitel nach § 86 FamFG |
| 8 | Keine Einigung erzielt? | § 1684 Abs. 3, 4 BGB | Gerichtliche Regelung; ggf. Umgangsausschluss als ultima ratio |

## Prüfschema § 165 FamFG Vermittlungsverfahren

| Schritt | Prüfpunkt | Norm | Rechtsfolge |
|---------|-----------|------|-------------|
| 1 | Vollstreckungsfähiger Umgangstitel vorhanden? | §§ 86, 89 FamFG | Voraussetzung für Vermittlungsverfahren |
| 2 | Titelschuldner hat Umgang verweigert? | § 89 FamFG | Ordnungsmittel grundsätzlich möglich |
| 3 | Gericht hat Vermittlungsverfahren eingeleitet? | § 165 Abs. 1 FamFG | Jugendamt oder geeignete Stelle beauftragt |
| 4 | Anhörungstermin durchgeführt? | § 165 Abs. 3 FamFG | Beide Eltern persönlich geladen; Ordnungsgeld bei Nichterscheinen |
| 5 | Einigung im Vermittlungsverfahren? | § 165 Abs. 4 FamFG | Protokollierung als Vergleich |
| 6 | Kein Erfolg? | § 165 Abs. 5 FamFG | Rückmeldung an Gericht; Ordnungsmittelverfahren nach § 89 FamFG |

## Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist **eine** moegliche Form — nicht die einzige.

| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Familienrechtliche Mediation oder Cochemer Modell | Schriftsatzbausteine unten; Antraegeauswahl nach Konstellation |
| Variante A — beide Seiten kooperativ | Direktes Mediationsverfahren ohne Gerichtsantrag |
| Variante B — eine Seite blockiert | Gerichtlicher Vermittlungsantrag § 165 FamFG als Druckmittel |
| Variante C — Kindeswohl gefaehrdet | Cochemer Modell nicht ausreichend; Kinderschutzverfahren erwaegen |

Wenn die Mandantenkonstellation **nicht** ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

## Schriftsatz-Bausteine

### Antrag auf gerichtliche Mediation / Güterichterverfahren

```
An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]

In dem Verfahren [Az.] beantragen wir namens des/der Antragstellers/in:

Das Gericht möge das Verfahren aussetzen und die Sache einem Güterichter
nach § 36a FamFG zur Durchführung eines Güterichterverfahrens überweisen
(§ 278a ZPO analog).

Begründung:
Die Beteiligten sind grundsätzlich einigungsbereit. Eine einvernehmliche Regelung
zur elterlichen Sorge / zum Umgang dient dem Kindeswohl nach § 1697a BGB besser
als eine streitige Entscheidung. Die Überweisung an den Güterichter ermöglicht eine
flexible, auf die Besonderheiten der Familie abgestimmte Lösung im Rahmen des
§ 156 FamFG.

[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]
```

### Antrag auf Einleitung Vermittlungsverfahren § 165 FamFG

```
An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]

In dem Verfahren [Az.] beantragen wir namens des/der Antragstellers/in:

Das Gericht möge gemäß § 165 Abs. 1 FamFG ein Vermittlungsverfahren einleiten
und das Jugendamt [Ort] mit der Vermittlung beauftragen.

Begründung:
Der Antragsgegner/die Antragsgegnerin verweigert seit dem [Datum] die Durchführung
des titulierten Umgangs (Beschluss/Vergleich vom [Datum], Az. [X]). Vor Einleitung
des Ordnungsmittelverfahrens nach § 89 FamFG ist das Vermittlungsverfahren
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Die Antragstellerin/der Antragsteller ist zur Teilnahme bereit.

[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]
```

### Mediationsvereinbarung (Muster Schlussprotokoll)

```
MEDIATIONSVEREINBARUNG

Die Beteiligten [Name 1] und [Name 2] haben in dem Mediationsverfahren
(Mediator: [Name], zertifiziert nach MediationsG) vom [Datum] bis [Datum]
folgende Vereinbarung getroffen:

1. Umgang: Das Kind [Name], geb. [Datum], verbringt den Umgang mit
 [Elternteil] wie folgt: [Regelung].

2. Übergaben: Die Übergabe erfolgt [Ort/Modalitäten].

3. Kommunikation: Die Eltern kommunizieren über [App/E-Mail] ausschließlich
 zum Wohl des Kindes.

4. Überprüfung: Die Vereinbarung wird nach [6 Monaten] gemeinsam evaluiert.

Diese Vereinbarung wird nach § 127a BGB gerichtlich protokolliert und erlangt
damit Vollstreckungswirkung nach § 86 FamFG.

[Ort, Datum]
[Unterschriften beider Elternteile und Mediator]
```

### Antrag auf Bestellung Verfahrensbeistand

```
An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]

In dem Verfahren [Az.] beantragen wir namens des/der Antragstellers/in:

Das Gericht möge für das Kind [Name], geb. [Datum], einen Verfahrensbeistand
gemäß § 158 FamFG bestellen.

Begründung:
Das vorliegende Verfahren betrifft das Umgangsrecht in einer hochstrittigen
Trennungssituation. Die Interessen des Kindes sind durch die Elternkonflikte
gefährdet. Ein Verfahrensbeistand gemäß § 158 Abs. 2 FamFG ist zur angemessenen
Interessenvertretung des Kindes erforderlich. Die Qualifikationsanforderungen nach
§ 158a FamFG sind bei der Auswahl zu beachten.

[Ort, Datum]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name]
```

--- vor Versand klären ---
1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

## Beweislast

| Beweisthema | Beweislast | Beweismittel |
|------------|-----------|--------------|
| Umgangsverweigerung | Antragsteller (umgangsberechtigter Elternteil) | Kommunikationsprotokolle, Zeugen, Terminkalender |
| Kindeswohlgefährdung § 1666 BGB | Amtsermittlung (§ 26 FamFG); kein Beweislastgrundsatz | Jugendamtsbericht, Sachverständigengutachten, Aussage Verfahrensbeistand |
| Bereitschaft zur Mediation | Kein formaler Nachweis erforderlich; Glaubhaftmachung | Schriftliche Einladung, E-Mail-Korrespondenz |
| Erfolg der Mediation / Einigung | Urkundlich durch Protokoll | Gerichtliches Protokoll nach § 127a BGB; Mediationsprotokoll |
| Gewalt / Schutzklausel | Derjenige, der ADR-Ausschluss beantragt | Polizeiberichte, Strafanzeigen, einstweilige Schutzanordnung nach GewSchG |

## Fristen

| Frist | Inhalt | Norm |
|-------|--------|------|
| 1 Monat | Erster Gerichtstermin nach Eingang Antrag in Kindschaftssachen | § 155 Abs. 2 FamFG |
| 3 Monate | Maximale Aussetzung für außergerichtliche Mediation | § 156 Abs. 1 S. 4 FamFG |
| 3 Monate | Gesamtdauer Vermittlungsverfahren § 165 FamFG | § 165 Abs. 4 FamFG |
| 1 Monat | Beschwerde gegen Umgangsbeschluss (Ausgangsgericht) | § 63 FamFG |
| 2 Wochen | Ordnungsmittelankündigung vor Vollstreckung | § 89 Abs. 2 FamFG |
| Sofort | Einstweilige Anordnung bei Kindeswohlgefährdung § 1666 BGB | § 49 FamFG |

## Gegenargumente und Reaktion

| Gegenargument | Herkunft | Reaktion |
|--------------|---------|----------|
| "Mediation ist freiwillig — ich verweigere die Teilnahme" | Titelschuldner | Gerichtliche Anordnung nach § 156 FamFG möglich; Kostentragung bei Verweigerung; Ordnungsmittel nach § 89 FamFG als nächste Stufe |
| Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |
| "Häusliche Gewalt schließt Mediation aus" | Antragsgegner/in | Prüfung nach § 1666 BGB; bei konkreter Gefährdung Ausschluss der ADR; bis zur Klärung Schutzanordnung GewSchG |
| "Cochemer Modell ist nicht gesetzlich verankert" | Gegenanwalt | § 156 FamFG iVm kommunalen Netzwerkvereinbarungen; praktizierende Gerichte in fast allen Bundesländern; keine Gesetzesbindung nötig |
| "Mediationsergebnis ist nicht vollstreckbar" | Mandant | Protokollierung nach § 127a BGB schafft Vollstreckungstitel; alternativ gerichtlicher Beschluss nach § 86 FamFG |
| "Verfahrensbeistand ist parteiisch für Mutter/Vater" | Elternteil | § 158 FamFG: Auftrag allein dem Kindeswohl; Qualifikation nach § 158a FamFG; Beschwerde bei nachgewiesener Einseitigkeit |

## Streitwert und Kosten

**Verfahrenswert Umgangssachen:** EUR 3000 (§ 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG, Regelwert).
Erhöhung auf EUR 5.000–8.000 bei komplexen Hochkonfliktfällen möglich (§ 45 Abs. 3 FamGKG, billiges Ermessen).

**Verfahrenswert Sorgerechtssachen:** EUR 4.000 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG).

**Mediationskosten:**
- Außergerichtliche Familienmediation (DGFM-zertifiziert): EUR 100–180/h pro Mediator; 5–10 Sitzungen à 90 min = EUR 1.500–3.600 gesamt je nach Stundensatz und Sitzungszahl.
- Gerichtliche Mediation / Güterichter: Keine Mehrkosten zur Gerichtsgebühr; bereits in Verfahrensgebühr enthalten.
- Vermittlungsverfahren § 165 FamFG durch Jugendamt: Gebührenfrei für Beteiligte.

**Anwaltsgebühren (RVG):**
- Verfahrensgebühr 1.3 VV RVG aus EUR 3000 = ca. EUR 262.60
- Terminsgebühr 1.2 VV RVG = ca. EUR 218.00
- Einigungsgebühr 1.5 VV RVG bei Abschluss = ca. EUR 262.60
- Zzgl. Auslagen und 19 % MwSt.

**Verfahrensbeistand:** EUR 350 pauschal je Instanz (§ 158 Abs. 7 FamFG) oder nach tatsächlichem Aufwand.

**PKH/VKH:** § 76 FamFG iVm §§ 114 ff. ZPO; bewilligungsfähig für Mediation als Nebenkosten, wenn Verfahren anhängig.

## Strategische Empfehlung

| Situation | Empfehlung | Begründung |
|-----------|------------|-----------|
| Erste Trennung, beide Elternteile kooperationswillig | Sofortige Familienmediation außergerichtlich (DGFM); kein Gerichtsverfahren einleiten | Günstigster, schnellster Weg; Vereinbarung nach § 127a BGB protokollieren |
| Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |
| Hochkonfliktfamilie, kein Konsens möglich | Cochemer Modell aktivieren über § 156 FamFG; Verfahrensbeistand § 158 FamFG beantragen | Interdisziplinäre Struktur entlastet Gerichte; Kindesinteresse im Fokus |
| Häusliche Gewalt / § 1666 BGB-Verdacht | Keine ADR; sofortige einstweilige Anordnung; § 1666 BGB-Verfahren | Sicherheit vor Einigung; Schutzanordnung GewSchG parallel |
| Einigung erzielt, aber fragile Umsetzung | Gerichtliche Protokollierung § 127a BGB + Follow-up-Mediation nach 6 Monaten | Vollstreckungstitel als Sicherheitsnetz; präventive Eskalationsminderung |
| Elternteil sabotiert Mediation systematisch | Ordnungsmittelverfahren § 89 FamFG; Beantragung Sorgerechtsübertragung § 1671 BGB | Grenzen der ADR; gerichtlicher Schutz des Umgangsrechts als Kindesrecht |

## Anschluss-Skills

- `fachanwalt-familienrecht-umgangsregelung-mustervorlagen` — Konkrete Umgangsregelungen und Beschlussmuster
- `fachanwalt-familienrecht-scheidungsantrag-stellen` — Einleitung des Scheidungsverfahrens parallel zur Umgangsregelung
- `fachanwalt-familienrecht-sbgg-personenstandswechsel-folgen` — Personenstandsrelevante Folgefragen
- `fachanwalt-familienrecht-duesseldorfer-tabelle-unterhalt` — Unterhaltsberechnung im Kontext des Sorge-/Umgangsverfahrens

## Quellen

- § 156 FamFG: https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__156.html
- § 165 FamFG: https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__165.html
- § 1684 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html
- MediationsG: https://www.gesetze-im-internet.de/mediationsg/
- BGH XII ZB 99/20: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=XII%20ZB%2099/20
- BVerfG 1 BvR 1491/11: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/02/rs20120201_1bvr149111.html
- Cochemer Modell Überblick: https://www.cochemer-modell.de/
- DGFM Familienmediation: https://www.dgfm.de/
