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name: mehrseitige-maerkte-plattformen
description: "Sonderprobleme der Marktdefinition fuer mehrseitige Plattformen: zweiseitige Marktdefinition indirekte Netzwerkeffekte getrennte vs. integrierte Marktbetrachtung. Einschluss von App-Store App-Markt Werbe- und Nutzermarkt. Leitfaelle EuG T-227/21 Google Android EuGH C-252/21 Meta Platforms und DMA-Gatekeeper."
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# Mehrseitige Märkte und Plattformen

## Grundproblem

Klassische Marktdefinition setzt einen Preis voraus. Plattformmärkte sind häufig zweiseitig: Eine Seite erhält Dienste kostenlos (Nutzer), die andere Seite zahlt (Werbetreibende, Entwickler). Keine der klassischen Marktdefinitionsmethoden greift ohne Anpassung.

## Rechtliche Einordnung

### Getrennte Märkte

Der EuGH tendiert dazu, die Marktseiten als getrennte Märkte zu definieren:
- EuGH, Rs. C-252/21 — *Meta Platforms* (2023): Verhältnis zwischen Nutzermarkt und Werbemarkt in sozialen Netzwerken.
- EuG, Rs. T-604/18 — *Google Android* (2022): App-Store (Play Store) als eigener Markt; Suchmaschinen als separater Markt.
- EuG, Rs. T-227/21 — *Google Shopping* (2021): Allgemeine Suchdienste und Preisvergleichsdienste als getrennte Märkte.

### Integrierte Betrachtung

Alternativ: Plattform als Gesamtprodukt, Preis = Summe der Preise beider Seiten (Rochet/Tirole, 2003).

## Prüfungsschritte

### 1. Identifikation der Marktseiten

- Welche Nutzergruppen interagieren über die Plattform?
- Welche Seite zahlt, welche erhält kostenlose Dienste?
- Asymmetrie: Wer profitiert von Netzwerkeffekten der anderen Seite?

### 2. Direkte vs. indirekte Netzwerkeffekte

| Typ | Beschreibung | Marktdefinitionsrelevanz |
|-----|-------------|--------------------------|
| Direkt | Mehr Nutzer → Mehrwert für alle Nutzer | Gleiche Seite |
| Indirekt | Mehr Nutzer (Seite A) → Mehrwert für Seite B | Kreuzeffekt |

### 3. SSNIP-Test auf Plattformen

Probleme:
- Preiserhöhung auf Seite A kann durch Erhöhung der Attraktivität auf Seite B ausgeglichen werden.
- Plattform kann Preiserhöhung für Werbetreibende profitabel halten, auch wenn Nutzerabwanderung einsetzt.
- Lösung: Beidseitiger SSNIP-Test (Kommission 2024 Rn. 93 ff.).

### 4. Relevante Märkte auf Plattformen (Praxis)

| Plattform | Typische Marktdefinition EU-Praxis |
|-----------|-----------------------------------|
| Google Search | Markt für allgemeine Suchdienste; Markt für Online-Suchwerbung |
| App Store | Markt für iOS App-Distribution; kein Android-Substitute |
| Facebook/Meta | Markt für soziale Netzwerke; Markt für Online-Werbung |
| Amazon Marketplace | Markt für Online-Marktplatzdienste; Markt für Onlineeinzelhandel |

### 5. Bewertung der vorgelegten Abgrenzung

- Wurden alle Marktseiten identifiziert?
- Wurde die Entscheidung für getrennte oder integrierte Betrachtung begründet?
- Netzwerkeffekte in der Abgrenzung berücksichtigt?
- DMA-Gatekeeper-Designierung als Referenzpunkt verwendet? (vgl. Skill `dma-und-gatekeeper-markt`)
