---
name: meinung-tatsache-abgrenzung
description: "Prüft, ob eine Äußerung Meinung, Tatsachenbehauptung, gemischte Äußerung, Verdachtsäußerung, Frage oder Satire ist. Schützt die Meinungsfreiheit vor falscher Tatsachenschublade und verlangt Belege nur dort, wo Tatsachen behauptet werden."
---

# Meinung oder Tatsachenbehauptung

## Grundidee

Meinungen sind durch Stellungnahme, Wertung und Dafürhalten geprägt. Tatsachen sind dem Beweis zugänglich. Viele gefährliche Fälle sind gemischt: Der Satz klingt wertend, trägt aber einen tatsächlichen Vorwurf; oder er klingt tatsächlich, ist im Kontext aber erkennbar rhetorisch, satirisch oder wertend.

## Prüfraster

1. **Beweiszugänglichkeit:** Kann der Kern mit Beweismitteln als wahr oder falsch festgestellt werden?
2. **Wertungsschwerpunkt:** Geht es vor allem um Bewertung, Schlussfolgerung, Empörung oder Meinung?
3. **Tatsachensubstrat:** Auf welche konkreten Vorgänge stützt sich die Wertung?
4. **Gesamtsinn:** Würde eine Trennung von Tatsache und Wertung den Sinn verfälschen?
5. **Publikum:** Versteht das Publikum den Begriff fachlich oder umgangssprachlich?
6. **Mehrdeutigkeit:** Gibt es eine nicht ehrverletzende oder weniger belastende Deutung?

## Typische Grenzfälle

- "Lügner" kann Tatsachenvorwurf, moralische Bewertung oder politische/soziale Zuspitzung sein.
- "Pinocchio" kann ironischer Hinweis auf gebrochene Zusagen sein; der Tatsachenkern sind dann konkrete Zusagen und Abweichungen.
- "Korrupt" kann strafrechtlicher Bestechungsvorwurf oder harte Bewertung eines intransparenten Vorgangs sein.
- "Betrug" kann juristisch-technisch gemeint sein, im Alltag aber auch "ich fühle mich übers Ohr gehauen" bedeuten.

## Output

Gib aus:

- **Äußerungstyp:** Meinung / Tatsache / gemischt / Verdacht / Satire / Frage.
- **Tatsachenkern:** konkret benennen.
- **Wertungsanteil:** konkret benennen.
- **Beweisbedarf:** nur für Tatsachen.
- **Grundrechtlicher Effekt:** welche Teile in Art. 5 GG fallen und wo bewusste oder erwiesen unwahre Tatsachen herausfallen können.

## Weiterleitung

Bei Tatsachenkern: `beleglage-tatsachenbehauptung`.

Bei Werturteil mit Herabsetzung: `strafrecht-185-beleidigung` und `abwaegung-art-5-gg`.
