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name: meldung-grenzueberschreitend
description: "Steuert die Meldung eines Datenschutzvorfalls mit Bezug zu mehreren Mitgliedstaaten oder Drittstaaten. Behandelt: Lead-Authority-Verfahren Art. 56 DSGVO; parallele Meldung an betroffene Behörden; Sprache der Meldung; Drittstaaten-Aufsichten und ihre Meldepflichten (z.B. UK ICO, Schweiz EDÖB); Sch..."
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# Meldung grenzüberschreitender Datenschutzvorfälle — EU und Drittstaaten

## Triage — kläre vor der Bearbeitung

1. In welchen EU-Staaten sind Betroffene?
2. Welche Drittstaaten sind tangiert?
3. Welche Lead Authority ist nach Art. 56 DSGVO zuständig?
4. Welche Drittstaatsaufsichten erfordern parallele Meldung?
5. Welche Sprache verlangt jede Behörde?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (rechtssichere Meldelandkarte; keine vergessene Behörde)

## Rechtsgrundlagen

- **Art. 56 DSGVO** Lead Authority.
- **Art. 60 DSGVO** Kooperation.
- **Art. 33 DSGVO** Meldepflicht.
- **Art. 49 DSGVO** Übermittlungen.
- **UK GDPR; Swiss DSG; CCPA; BIPA** je nach Drittstaatsbezug.

## Aktuelle Rechtsprechung

Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu One-Stop-Shop-Streitigkeiten und Drittstaaten-Anerkennung vor Ausgabe verifizieren.

## Zentrale Normen

Art. 33; Art. 49; Art. 56; Art. 60 DSGVO; UK GDPR; Swiss DSG.

## Praxisformulierung — Meldelandkarte

Spalte 1: Land; Spalte 2: Behörde; Spalte 3: Pflicht oder freiwillig; Spalte 4: Frist; Spalte 5: Sprache; Spalte 6: Verantwortlicher intern; Spalte 7: Status.

## Abgrenzung zu anderen Skills

- `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.
- `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.
- `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.
- `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.

- `dsv-lead-authority-konzern` deckt die Bestimmung der federfuehrenden Behörde ab.
