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name: messe-verletzung-und-gv-einsatz
description: "Markenverletzung auf Messen (Pitti Uomo/Berlin Fashion Week): Eilantrag §§ 935/940 ZPO, einstweilige Verfuegung, Schutzschrift, Gerichtsvollzieher-Sicherstellung, Auskunftsanspruch § 19 MarkenG, Vernichtungsanspruch § 18 MarkenG. Laedt, wenn der Nutzer 'Messe Verletzung', 'GV Sicherstellung', 'einstweilige Verfuegung Marke', 'Schutzschrift' oder 'Pitti Uomo Abmahnung' sagt."
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# Markenverletzung auf Messen und Gerichtsvollzieher-Einsatz

Auf der Berlin Fashion Week 2024: Ein Stand von Donauzon Marketplace GmbH zeigt gefälschte klôtzzkètté-Taschen, Schal-Kollektionen mit dem Doppel-K-Signet und Parfumflakons, die dem K°°-Flakon täuschend ähnlich sehen. Die Comtesse Beatrice de Klotzzkettie ruft mich um 8:00 Uhr morgens an. Um 11:00 Uhr liegt der Eilantrag beim LG Berlin vor.

Messe-Verletzungen erfordern blitzschnelles Handeln: Die Ware verschwindet nach der Messe — und der Beweis mit ihr.

## Rechtsrahmen

- **§ 14 II/V MarkenG:** Verletzungsverbotstatbestand; Unterlassungsanspruch
- **§ 18 MarkenG:** Vernichtungsanspruch (Ware vernichten oder aussondern)
- **§ 19 MarkenG:** Auskunftsanspruch (Lieferkette, Mengen, Bezugsquellen)
- **§ 19a MarkenG:** Vorlage- und Besichtigungsanspruch (Sicherungszwecke)
- **§§ 935/940 ZPO:** Einstweilige Verfügung (Verfügungsgrund: Eilbedürftigkeit; Verfügungsanspruch: glaubhafter Verletzungstatbestand)
- **§§ 916/917 ZPO:** Arrest (Sicherungsarrest für Schadensersatzansprüche)
- **§§ 753/759 ZPO:** Gerichtsvollzieher-Vollstreckung/Sicherstellung
- **Schutzschrift (§ 945a ZPO / Schutzschriftenregister):** Präventive Eingabe des Beklagten bei Gericht vor Erlass einer einstweiligen Verfügung
- **Messeprivileg:** Bei ausländischen Messegästen: Internationale Zuständigkeit nach EuGVVO Art. 7 Nr. 2 (Tatortprinzip), Durchführungsverordnung zu §§ 110/111 MarkenG (Schutz ausländischer Staatsangehöriger auf deutschen Messen)

## Prüfungsschritte

### Phase 1: Sofortmaßnahmen vor Ort (Messe-Tag)

1. **Beweissicherung:**
   - Fotos und Videos der verletzenden Waren (Zeitstempel!)
   - Testkauf (Kaufbeleg aufbewahren)
   - Visitenkarte / Aussteller-Daten vom Messekatalog
   - Zeugen benennen (Messepersonal, Mitarbeiter klôtzzkètté)

2. **Verständigung der Messe-Sicherheit:**
   - Messe-Direktion informieren (meist sofortige Unterstützung bei nachgewiesener Markenverletzung)
   - Ausstellerregistrierung: Stand-Inhaber und Verantwortlicher identifizieren

3. **Sofortige Unterrichtung der Kanzlei:**
   - Bilder, Kaufbeleg, Ausstellerdaten sofort übermitteln
   - Parallele Prüfung: Schutzschriften-Register (zentrale Schutzschriften-Datenbank ZSSR) auf Schutzschrift des Gegners prüfen

### Phase 2: Eilantrag (innerhalb von Stunden)

4. **Abwägung: Abmahnung zuerst oder direkt zum Gericht?**
   - Bei klarer Fälschung (Produktpiraterie): direkt einstweilige Verfügung ohne Abmahnung
   - Begründung Eilbedürftigkeit: Messeende droht; Ware verlässt nach Messe das Land

5. **Antrag auf Erlass einstweiliger Verfügung (§§ 935/940 ZPO):**
   - Verfügungsanspruch: § 14 V MarkenG (Unterlassung)
   - Verfügungsgrund: Eilbedürftigkeit — Messe endet in 2/3 Tagen
   - Glaubhaftmachung durch Anwaltseidesstattliche Versicherung + Fotos + Kaufbeleg
   - Beantragung beim zuständigen LG (Messestadt: LG Berlin / LG Frankfurt / LG München I)

6. **Gerichtsvollzieher-Beauftragung (§§ 753/759 ZPO):**
   - Nach Erlass der einstweiligen Verfügung: GV-Beauftragung mit Vollstreckungsauftrag
   - Messestand aufsuchen, Waren sicherstellen
   - GV-Protokoll = gesicherter Beweis

7. **Ordnungsmittelantrag (§ 890 ZPO):**
   - Bei Zuwiderhandlung nach Zustellung der einstweiligen Verfügung
   - Ordnungsgeld bis EUR 250.000 oder Ordnungshaft

### Phase 3: Hauptsacheverfahren und Abwicklung

8. **Auskunftsklage (§ 19 MarkenG):**
   - Lieferkette: Hersteller, Importeure, Vorbesitzer
   - Mengen: Stückzahlen produzierten und gelieferten Ware
   - Grundlage für Schadensersatz

9. **Vernichtung (§ 18 MarkenG):**
   - Gefälschte Ware vernichten oder unbrauchbar machen
   - Gerichtliche Anordnung erforderlich (kein Selbstvollzug!)

## Falltypische Konstellationen

### Konstellation 1: Donauzon-Stand auf der Berlin Fashion Week
Donauzon Marketplace GmbH präsentiert auf der Berlin Fashion Week in Halle 2 gefälschte klôtzzkètté-Handtaschen. Testkauf à EUR 89 (Original: EUR 2.400). Eilantrag LG Berlin um 11:00 Uhr; Erlass Verfügung noch am Nachmittag; GV-Einsatz nächsten Morgen. Ergebnis: 847 Stück gefälschte Ware sichergestellt.

### Konstellation 2: Brezelmann auf der Düsseldorf Neonyt
Brezelmann Discount KG präsentiert auf einer Düsseldorfer Modemesse Schal-Kollektion mit dem klôtzzkètté-ähnlichen Muster. Nicht Produktpiraterie, sondern Markenverletzung durch ähnliches Zeichen. Strategie: Abmahnung vor Ort, strafbewehrte Unterlassungserklärung — wenn verweigert: einstweilige Verfügung LG Düsseldorf.

### Konstellation 3: Ausländischer Aussteller auf Pitti Uomo Florenz
Chinesischer Hersteller zeigt auf der Pitti Uomo in Florenz klôtzzkètté-Kopien. Zuständigkeit: Tribunale di Firenze (italienische Zuständigkeit). Abstimmung mit Whitman Brennan Forsythe NYC für US-Parallelvorgehen; Kooperation mit Mailänder Korrespondenzkanzlei für IT-Enforcement.

## Belege & Kommentare

- Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, §§ 14/18/19 Rn. 1 ff.
- Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl. 2021, § 14 Rn. 400 ff. (Rechtsfolgen)
- BeckOK MarkenR, § 14 MarkenG Rn. 500 ff.
- BGH, Urt. v. 13.09.2012 — I ZR 230/11 (Biomineralwasser) — Eilbedürftigkeit einstweilige Verfügung
- BGH, Urt. v. 18.01.2012 — I ZR 170/10 (Pommes Frites) — Unterlassung/Vernichtung
- OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.06.2015 — 6 W 60/15 — einstweilige Verfügung Messeverletzung

## Templates

### Antragsschrift einstweilige Verfügung (Messe)
```
An das Landgericht [Berlin/Frankfurt/München I]
Kammer für Handelssachen / Zivilkammer

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
Antragstellerin: klôtzzkètté SA, Paris, vertr. durch RA'in [Name]
Antragsgegnerin: [Donauzon/Brezelmann], [Adresse Messestand]

I.   ANTRAG
Es wird beantragt, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen
Verfügung zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr Waren mit dem
Zeichen [KLOTZ-KETTEN / Abbildung] anzubieten, zu vertreiben oder
zu bewerben, insbesondere auf der [Messe], [Datum], Stand [Nr.].

II.  VERFÜGUNGSANSPRUCH (§ 14 V MarkenG)
[...]

III. VERFÜGUNGSGRUND (§§ 935/940 ZPO)
Messeende: [Datum]. Nach Messeende verlassen die Waren die
Bundesrepublik und sind für Vollstreckungsmaßnahmen nicht mehr
erreichbar. Eilbedürftigkeit liegt auf der Hand.

IV.  GLAUBHAFTMACHUNG
- Eidesstattliche Versicherung RA'in [Name] (Anlage 1)
- Fotografische Beweise (Anlage 2-7)
- Testkauf-Quittung (Anlage 8)
- Auszug Markenregister DPMA/EUIPO (Anlage 9-10)
```

## Verweise auf andere Skills

- `abmahnung-markenrecht-uwg` — Wenn Abmahnung vor Gericht möglich und sinnvoll
- `produktpiraterie-und-zoll` — Parallelmaßnahmen Zollrecht
- `plattform-piraterie-donauzon` — Online-Verletzungen durch Donauzon

## Risiken & Stolperfallen

- **Beweissicherung SOFORT:** Fotos/Video unmittelbar nach Entdeckung — keine stundenlange Abwartehaltung
- **Dringlichkeitsfrist:** Nach BGH gilt: Wer mit Verletzung länger als 4-6 Wochen zuwartet, verwirkt die Eilbedürftigkeit (sog. Dringlichkeitsschädlichkeit). Bei Messeverletzung: Keine Duldung, sofort handeln
- **Schutzschrift des Gegners:** Donauzon könnte vorab Schutzschrift hinterlegt haben → ZSSR prüfen
- **GV-Zugang Messestand:** Gerichtsvollzieher braucht Zugang; Messe-Direktion vorab einbinden
- **Internationale Aussteller:** EuGVVO-Zuständigkeit bei EU-Ausländern; außerhalb EU: Haager Zustellungsübereinkommen beachten
