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description: "Prüft Wertungsjurisprudenz und Systemdenken kritisch: Produktive Dogmatik ja, autoritäre Ordnungsnähe, Scheinobjektivität und biografische Belastung nein: Prüft Wertungsjurisprudenz und Systemdenken kritisch: Produktive Dogmatik ja, autoritäre Ordnungsnähe..."
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# Prüft Wertungsjurisprudenz und Systemdenken kritisch: Produktive Dogmatik ja, autoritäre Ordnungsnähe, Scheinobjektivität und biografische Belastung nein.


## Regelungs- und Quellenanker

Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:

- `Art. 1 Abs. 1 GG` — normative Grenze jeder Rechtsanwendung.
- `Art. 20 Abs. 3 GG` — Gesetzesbindung und Rechtsbindung.
- `Art. 19 Abs. 4 GG` — effektiver Rechtsschutz.
- `Art. 97 Abs. 1 GG` — richterliche Unabhaengigkeit.
- `§ 133 BGB` — Auslegung von Willenserklaerungen.
- `§ 157 BGB` — Vertragsauslegung nach Treu und Glauben.
- `§ 242 BGB` — Korrektiv der Rechtsausuebung.
- `§ 1 StGB` — Bestimmtheit im Strafrecht.
- `Art. 6 Abs. 1 EMRK` — faires Verfahren.
- `Art. 47 GRCh` — wirksamer Rechtsbehelf.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: keine prozessualen Fristen — Argumentationslast hingegen verfahrenslogisch (Begründungsdichte, Subsumtionsspielraum, Auslegungsmethoden).
- Tragende Normen verifizieren: GG Art. 20 Abs. 3, Art. 79 Abs. 3, Art. 103 Abs. 2, methodische Grundlagen: Larenz/Canaris, Bydlinski, Engisch, Alexy (Theorie der juristischen Argumentation), Radbruch'sche Formel, Hart, Kelsen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Wissenschaft, Gesetzgeber, Verfassungsgericht (BVerfG), Rechtsprechung, juristische Methodik in Studium und Praxis.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Methodengutachten, dogmatische Stellungnahme, BVerfG-Verfassungsbeschwerde-Schriftsatz, akademische Argumentationskette, juristische Hausarbeit — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Prüft Wertungsjurisprudenz und Systemdenken kritisch: Produktive Dogmatik ja, autoritäre Ordnungsnähe, Scheinobjektivität und biografische Belastung nein.

### Methodenkritik: Larenz, Canaris, Systemdenken und konkrete Ordnung

## Kritischer Ausgangspunkt
Systemdenken und Wertungsjurisprudenz können dogmatisch nützlich sein, wenn sie Widersprüche sichtbar machen und Normzwecke kontrolliert entfalten. Sie werden gefährlich, wenn sie außerrechtliche Ordnungsvorstellungen als objektives Recht verkleiden.

Bei Larenz ist die nationalsozialistische Verstrickung und die Nähe zu Denkfiguren „konkreter Ordnung“ ausdrücklich mitzudenken. Das bedeutet nicht, jede spätere methodische Figur automatisch zu verwerfen; es bedeutet aber, sie nicht als neutrale Autorität zu behandeln und jede Wertungsbehauptung auf demokratische Normgrundlage, Grundrechte, Gesetzesbindung und überprüfbare Gründe zurückzuführen.

## Prüfpunkte
1. Welches „System“ wird behauptet und wo steht es im positiven Recht?
2. Welche Wertung ist Gesetzeswertung, welche Wissenschaftswertung, welche politische Vorentscheidung?
3. Wird eine Minderheitenposition durch Ordnungsrhetorik entwertet?
4. Sind Wortlaut, Gesetzgebung, Präjudizien und Folgen transparent geprüft?
5. Gibt es eine weniger autoritäre, quellenklare Begründung?
