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name: mitbestimmung-bverfge-50-290
title: Mitbestimmung BVerfGE 50 290
description: 'Für Mitbestimmung BVerfGE 50 290: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/verhaeltnismaessigkeitspruefer/skills/mitbestimmung-bverfge-50-290
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: constitutional
language: de
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# Mitbestimmung BVerfGE 50 290

## Sachverhalt

Mitbestimmungsgesetz 1976 schuf paritaetische Mitbestimmung in
Aufsichtsraeten von Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Beschäftigten.
Konzerne argumentierten, das verletze Eigentum Art 14 GG und
Vereinigungsfreiheit der Anteilseigner Art 9 GG.

## Entscheidung

Senat 1 BVerfG, Urteil 01.03.1979, BVerfGE 50, 290 (Mitbestimmung).
MitbestG verfassungsmaessig. Einschaetzungspraerogative des Gesetzgebers
schliesst nicht aus, dass das Gesetz später überprüft werden muss.

## Drei Kontrolldichten

Das Urteil hat die Drei-Stufen-Lehre der Kontrolldichte formuliert:

### Evidenzkontrolle
Bei Prognosen mit weitreichenden gesellschaftlichen Auswirkungen
oder neuartigen Sachverhalten. BVerfG greift nur ein bei
**offenkundig unhaltbarer** Einschaetzung.

### Vertretbarkeitskontrolle
Standard für den Grossteil der Faelle. Prüfung, ob die Einschaetzung
**sachgerecht und vertretbar** war.

### Intensive inhaltliche Kontrolle
Bei schweren Eingriffen in hochwertige Grundrechte.

## Bedeutung für Verhältnismäßigkeit

Die Kontrolldichte bestimmt, wie tief das BVerfG die einzelnen Stufen
der Verhältnismäßigkeit prüfen darf. Bei Evidenzkontrolle bleibt
nahezu jede gesetzgeberische Einschaetzung stehen; bei intensiver Kontrolle
wird substantiell nachgepruet.

## Fortwirkung

- BVerfGE 88 203 Schwangerschaftsabbruch: intensive Kontrolle bei
  Schutzpflichten für ungeborenes Leben.
- BVerfGE 102 197 Spielbankenmonopol: vertretbare Einschaetzung.
- BVerfGE 159 223 Bundesnotbremse: gestaffelte Kontrolle bei neuer
  Pandemielage.

## Praxis-Implikation

Bevor du Erforderlichkeit verneinst, frage: Welche Kontrolldichte?
Bei Vertretbarkeitskontrolle reicht es, dass der Gesetzgeber das mildere
Mittel **nicht offensichtlich** uebergangen hat.
