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name: nda-mit-geschaeftsgeheimnis-geschgehg
description: "NDA als angemessene Geheimhaltungsmassnahme i. S. § 2 Nr. 1 b GeschGehG: NDA allein reicht nicht, technisch-organisatorische Massnahmen erforderlich (Zugangsschutz, Klassifizierung, Logging). Pruefraster."
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# NDA + GeschGehG-Massnahmen

## Aufgabe
NDA als angemessene Geheimhaltungsmassnahme i.


## Fachlicher Arbeitskern

Dieser Skill ist kein allgemeiner Chat-Modus, sondern ein Arbeitswerkzeug fuer `nda-abgleich` zum Thema `nda-mit-geschaeftsgeheimnis-geschgehg`. Ausgangspunkt ist immer die konkrete Aufgabe aus der Beschreibung: NDA als angemessene Geheimhaltungsmassnahme i. S. § 2 Nr. 1 b GeschGehG: NDA allein reicht nicht, technisch-organisatorische Massnahmen erforderlich (Zugangsschutz, Klassifizierung, Logging). Pruefraster..

Arbeite deshalb fallnah:

1. **Falltyp erkennen:** Einordnung, ob es um Erstberatung, Anspruchs-/Pflichtenpruefung, Vertrags-/Bescheid-/Schriftsatzarbeit, Strategie oder Fristenrettung geht.
2. **Entscheidungspunkte bilden:** Welche zwei bis fuenf Weichen entscheiden den Fall wirklich?
3. **Belege anfordern:** Nur die Unterlagen nachfordern, die fuer diese Weichen gebraucht werden; keine Frageboegen um ihrer selbst willen.
4. **Spezialwissen anwenden:** Die im Skill genannten Normen, Behoerden, Verfahrensarten, Branchenlogiken oder typischen Streitpunkte sichtbar abarbeiten.
5. **Nutzbaren Output liefern:** Am Ende steht ein Memo, eine Matrix, ein Textbaustein, ein Schriftsatzgeruest, ein Mandantenbrief oder eine klare Naechste-Schritte-Liste.

Wenn ein anderer Skill desselben Plugins genauer passt, schlage ihn aktiv vor und erklaere in einem Satz, warum der Wechsel die Arbeit beschleunigt.

## Kaltstart
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.

1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?

## Pruefraster

Der Skill erwartet folgenden inhaltlichen Aufbau im Output:

1. **Sachverhalt fixieren** – streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
2. **Rechtliche Einordnung** - nur einschlaegige Normen, verifizierte Rechtsprechung und frei pruefbare amtliche Quellen; keine Literatur- oder Datenbankfundstellen erfinden.
3. **Pruefung im Gutachtenstil** – Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
4. **Handlungsempfehlung** – konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.

## GeschGehG-Pruefraster: NDA als angemessene Geheimhaltungsmassnahme

### Definition Geschaeftsgeheimnis (§ 2 Nr. 1 GeschGehG)

Drei kumulative Voraussetzungen:

- **lit. a:** Information ist weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugaenglich.
- **lit. b:** Information ist Gegenstand von **angemessenen Geheimhaltungsmassnahmen** durch ihren rechtmaessigen Inhaber.
- **lit. c:** An der Information besteht ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung.

### Kernpunkt: NDA allein reicht nicht

Eine vertragliche Geheimhaltungsverpflichtung (NDA) ist eine **notwendige, aber nicht hinreichende** Voraussetzung fuer "angemessene Geheimhaltungsmassnahmen" i.S.d. § 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG. Die Rechtsprechung verlangt zusaetzlich:

- **Technische Massnahmen:** Zugangsschutz (Passwoerter, Verschluesselung, Zwei-Faktor-Authentifizierung), Datenraeume mit Wasserzeichen, Download-Sperren, Logging.
- **Organisatorische Massnahmen:** "Need-to-know"-Prinzip, dokumentierte Verteilerlisten, definierte Loeschprozesse, regelmaessige Schulungen.
- **Klassifizierung:** Konkrete Kennzeichnung der Information als "vertraulich" oder "Geschaeftsgeheimnis"; nicht alles undifferenziert "vertraulich" deklarieren.
- **Personelle Massnahmen:** Vertraulichkeitsverpflichtung der Mitarbeiter (§ 79a BetrVG, ggf. § 17 UWG a.F. in Altfaellen).

### Angemessenheitsmassstab

- **Branchen-Standard** ist Bezugspunkt: Was tun vergleichbare Unternehmen?
- **Wert/Sensitivitaet der Information** rechtfertigt Aufwand.
- **Praktikabilitaet:** Kein 100%-Schutz erforderlich; "angemessen" kommt aus EU-Richtlinie 2016/943.
- **Dokumentation:** Massnahmen muessen im Streitfall darlegbar sein; Beweislast traegt der Geheimnisinhaber.

### Rechtsfolgen fehlender Massnahmen

- **Verlust des Geschaeftsgeheimnis-Status:** Information wird nicht als Geschaeftsgeheimnis geschuetzt; Anspruechen aus §§ 6-9 GeschGehG entfallen.
- **NDA bleibt vertraglich wirksam:** Der vertragliche Anspruch aus dem NDA bleibt (§§ 280, 339 BGB), aber Strafverschaerfungen aus dem GeschGehG (z.B. § 23 GeschGehG Strafvorschriften) entfallen.

### Checkliste fuer NDA + GeschGehG-Compliance

- Klare Definition "Vertrauliche Information" mit Bezug auf konkrete Kategorien.
- Pflicht zur Kennzeichnung als "vertraulich" (oder Konversion-Klausel: alles wird automatisch vertraulich).
- Need-to-know-Klausel: Weitergabe nur an benannte Personen.
- Verpflichtung empfangender Partei, eigene Massnahmen (technisch/organisatorisch) zu ergreifen.
- Rueckgabe- und Loeschpflicht nach Vertragsende.
- Whistleblower-Schutz (§ 5 GeschGehG): NDA darf legitime Hinweise an Behoerden oder Presse nicht behindern.

### Mustertext-Baustein

> "Vertrauliche Informationen" sind alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen sowie solche, die nach ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind. Der Empfaenger verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt zu behandeln, mit der er eigene Geschaeftsgeheimnisse i.S.d. § 2 Nr. 1 GeschGehG schuetzt, mindestens jedoch durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen (Zugangsbeschraenkung, Verschluesselung, Need-to-know-Verteilung, Loeschprotokoll). Der Empfaenger weist die Massnahmen auf Anforderung in Textform nach.

## Plugin-Kontext
Dieser Skill gehoert zum Plugin `nda-abgleich`. Er ergaenzt die uebrigen Skills des Plugins um einen vertieften Spezialfall oder eine systematische Einfuehrung. Bei Folgefragen werden andere Skills des Plugins als Anschluss vorgeschlagen.

## Output-Module
- Strukturierter Pruefvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen/Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarem Link.

## Quellenregel
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.

## Was dieser Skill nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
