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name: nebenkostenabrechnung-pruefen
description: Mietersicht — pruefe eine Betriebskostenabrechnung auf Form (§ 556 Abs. 3 BGB) Frist (Zugang innerhalb von zwoelf Monaten nach Abrechnungszeitraum) Umlagefaehigkeit nach BetrKV Verteilerschluessel rechnerische Richtigkeit Belegrecht (§ 259 BGB) und Einhaltung der HeizkostenV. Erzeugt einen Rueckfrage- oder Beanstandungsbrief mit Berechnung des etwaigen Guthabens. Disclaimer am Anfang und vor jedem Schreiben.
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# Nebenkostenabrechnung prüfen (Mietersicht)

## Disclaimer (Schlüsselstelle)

Die Prüfung deckt typische Fehlerquellen ab, ersetzt aber keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall. Insbesondere die Frist nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB (Einwendungen innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang) ist materielle Ausschlussfrist.

## Workflow

### Schritt 1 — Formale Prüfung

- **Abrechnungszeitraum** maximal zwölf Monate (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB).
- **Zugang** beim Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums; sonst Nachforderung ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB).
- **Mindestinhalt** Zusammenstellung der Gesamtkosten, Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, Berechnung des Anteils des Mieters, Abzug der Vorauszahlungen.

### Schritt 2 — Umlagefähigkeit nach BetrKV

- Liste der siebzehn Betriebskostenarten nach § 2 BetrKV prüfen.
- Nicht umlagefähig: Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, Reparaturen, Bankgebuehren, Anwaltskosten.
- Vertragliche Umlagevereinbarung im Mietvertrag erforderlich (Verweis auf BetrKV genügt).

### Schritt 3 — Verteilerschlüssel

- Wohnfläche, Personenzahl, Verbrauch, Wohneinheit — je nach Mietvertrag und BetrKV.
- **Heizkosten und Warmwasser** zwingend mindestens fünfzig Prozent verbrauchsabhängig (§ 7 HeizkostenV).

### Schritt 4 — Rechnerische Prüfung

- Summen der Einzelpositionen mit den ausgewiesenen Gesamtkosten abgleichen.
- Anteil des Mieters anhand des Verteilerschlüssels nachrechnen.
- Vorauszahlungen mit den tatsächlich geleisteten Zahlungen abgleichen (Kontoauszüge).

### Schritt 5 — Belegrecht (§ 259 BGB, § 556 Abs. 4 BGB)

- Mieter darf die Originalbelege einsehen.
- Aufforderung in Textform mit Termin in den Geschäftsräumen des Vermieters oder Versand von Kopien gegen Erstattung der Kosten.

### Schritt 6 — Einwendungsfrist

- Einwendungen müssen dem Vermieter spätestens **zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung** mitgeteilt werden (§ 556 Abs. 3 Satz 5 und 6 BGB).
- Fristversäumnis führt zur Präklusion der Einwendungen.

## Schreiben-Entwurf

Erzeuge ein Rückfrage- oder Beanstandungsschreiben mit:

1. Bezugnahme auf die Abrechnung (Datum, Zeitraum, behauptetes Ergebnis).
2. Konkrete Beanstandungen (formal, Umlagefähigkeit, Verteilerschlüssel, Rechenfehler).
3. Antrag auf Belegeinsicht mit Terminvorschlag.
4. Berechnung des aus Sicht des Mieters richtigen Saldos.
5. Frist zur Stellungnahme (zwei Wochen).
6. **Disclaimer am Ende** — Empfehlung, vor Klage anwaltlichen Rat einzuholen.
